Steht mir mein Eigentum was auf einem Verkauften Grundstück steht noch zu?
Hallo, im Mai 2018 ist mein Vater verstorben. Er besaß ein Grundstück auf dem ich noch eine Menge Sachen von mir zu stehen hatte (Autos, Motorrad, Moped, Boot), wozu ich auch die Papiere und Schlüssel besitze. Nun kam es aber so dass das Grundstück von meinem Onkel verkauft wurde, da ich das Finanzielle was bei dem Verkauf auf mich zugekommen wäre nicht hätte stemmen können. Als das Grundstück verkauft wurde fiel der Wortlaut: " Das Grundstück wird so verkauft wie es ist." Bei dem Verkauf wurde der Verkäufer jedoch auch informiert das noch einige Sachen von mir dort stehen, worauf er meinem Onkel welcher das Grundstück an ihn verkaufte, eine Visitenkarte bekam mit der Notiz ich solle mich doch mal bei ihm melden und das es alles garkein Problem sei. Nun, als wir uns alle etwas erholt hatten nach dem Tod meines Vaters, meldete ich mich bei dem Käufer der mir freundlich zusicherte, es wäre garkein Problem noch Sachen von dort zu holen und es hat keine Eile für ihn. Er meinte von sich aus, er würde sich auch nochmal melden. Bis heute vergeblich.
Nun habe ich gestern erfahren, dass der Käufer irgendwie meine Autos zum verschrotten vor das Grundstück bewegt hat und nun sind sie weg. Ich habe vor ihn morgen anzurufen und ihn damit zu konfrontieren. Nun befürchte ich das er einige Sachen die mir gehören selbst verkauft hat, verschrotten ließ, obwohl er sagte das ich diese abholen könne und das er sich auch nochmal meldet deswegen.
Nun ist meine Frage ob mir diese Sachen denn zustehen und ob ich im Recht bin falls es soweit kommt das der Verkäufer sich quer stellt.
7 Antworten
Was bedeutet der Käufer wurde informiert: ist dein Eigentum im Kaufvertrag gelistet? Wurde hier ein Datum genannt bis wann du die Dinge zu entfernen hast?
Ansonsten geht alles, was sich noch zum Besitzübergang auf dem Grundstück befand auch ins Eigentum über.
Rein theoretisch bist du im Recht bis zum Besitzübergang laut Kaufvertrag. Alles was nach diesem Datum liegt, musst du beweisen können (schriftliche Nutzungserlaubnis, Pachtvertrag....)
Zwischen keine Eile und Monaten liegt doch ein Unterschied. Wann war Besitzübergang? ( in der Regel Eingang Kaufpreis)
nein, nur wenn die Dinge dort ausdrücklich vom Besitzübergang ausgeschlossen wurden, sind sie nicht mit verkauft.
Sind sie nicht aufgeführt, steht Wort gegen Wort, dann zählt gekauft wie gesehen mit allem was da steht und liegt.
Will ich als Käufer wirksam die Verschrottung der Autos auf meine Kosten verhindern: bestehe ich auf einen entsprechenden Passus im Vertrag.
Natürlich bist Du im Recht - nur kannst Du das nachweisen?
Hast Du das schriftlich, dass Du Deine Sachen noch holen kannst?
Die Zeugenaussage Deines Onkels könnte auch helfen.
Steht im Kaufvertrag, dass Deine dort abgestellten Fahrzeuge nicht zur Kaufsache gehören? Wenn ja, hätte der Käufer diese nicht entfernen dürfen, sondern Dir schriftlich eine Frist setzen müssen, bis wann Du sie abholen sollst.
Offenbar hat Dich der Käufer hinters Licht geführt, um Deine Autos und das Boot in aller Ruhe verscherbeln zu können.
Da wird Aussage gegen Aussage stehen. Er wird sagen, dass er dir eine angemessene Frist gesetzt hat, die du hast verstreichen lassen. Dann hat er die Sachen von seinem Eigentum herunter geholt und die Stadt wird sie entsorgt haben.
Somit hast du definitiv die A-Karte!
Schau in den Kaufvertrag, im allgemeinen wird alles mit Verkauft, was untrennbar mit dem Grundstück verbungen ist, also ein Zaun zum Beispiel, bewegliche Dinge aber in aller regel nicht.
Das scheint ein etwas komplizierter Fall zu sein. Eigentlich bist du als Kind ja in der Erbfolge als erstes dran - zusammen mit etwaigen Geschwistern. Wurde das Erbe angenommen? Wie kommt denn überhaupt dein Onkel dazu, das Grundstück zu verkaufen? Und was gar nicht geht ist, dass er dein Eigentum mit verkauft (Boot, Auto etc.).
Ich fürchte, hier ist anwaltlicher Rat gefragt.
Wenn das so wäre, hätte der Onkel fremdes Eigentum verkauft. Gegen den Willen des Fragestellers. Mit allen rechtlichen Folgen.