Gehört die Reparatur zerfranster Rolladengurte zu den vom Mieter zu übernehmenden Schönheitsreparaturen oder ist das Sache des Vermieters?

9 Antworten

Solange der Mieter nicht mutwillig diese Rolladengurte zerstört hat und vorab im Mietvertrag nicht ausdrücklich die Zuständigkeit zu Lasten des Mieters erklärt wurde, gehen etwaige Reparaturen aufgrund von Abnutzungserscheinungen zulasten des Vermieters.

Falls du richtig Ärger mit deinem Vermieter hast, empfehle ich auf jeden Fall den Deutschen Mieterbund. Die können dir so was natürlich auch sofort beantworten bzw. noch viel Komplizierteres regeln.

Mit Schönheitsreparaturen hat das garnix zu tun. Es könnte dir als Kleinreparatur angerechnet werden, vorausgesetzt, es gibt eine wirksame Kleinreparaturklausel. Es bedarf dabei der Festlegung der Obergrenze je Reparatur (max. 100 EUR) und der Jahressumme. Ist die KR. nur 1 EC teurer, muss der V. blechen und nicht du.

das muss der Vermieter auf seine Kosten reparieren lassen, wenn es Bestandteil der Wohnung ist und sie schon da waren beim Einzug bzw auch vom Vermieter einbauen gelassen wurden.