Rente nach Todesfall
Hallo an alle !!!
Ich brauche mal wieder Eure Hilfe.
Der Vater meiner besten Freundin ist am 22.12.2012, also vor 14 Tagen, im Alter von 83 Jahren verstorben.
Die Rente für Januar ist ganz normal überwiesen worden.
Meine Freundin muß nun wissen, ob Sie das Geld behalten darf oder muß Sie das an die Rentenversicherung zurückzahlen.
Kann mir hier jemand helfen ??
Über Google habe ich das probiert, aber da heißt es mal so, mal so.
Kann mir jemand vielleicht einen Link senden, wo ich das nachlesen kann??
Ich DANKE allen im voraus für Eure Mühe und Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Fernet 69
8 Antworten
Hallo Fernet69,
guten Morgen und herzliches Beileid! Aus aktuellem Anlaß - meine Schwiegermutter ist am Do. verstorben und der Schwiegervater vor 4 Monaten - hier mal den Tipp zur deutsche-rentenversicherung.de Hier findest du unter Schnellzugang (ganz unten!) -> Rentenarten & Leistungen -> Renten an Hinterbliebene bzw. in dem Link hier:
Falls der Vater verheiratet war und seine Ehefrau lebt noch, dann beginnt das "Sterbeviertejahr", will heißen: Die Ehefrau bekommt noch 3 Monate lang seine Rente in ungekürzter Höhe, anschließend tritt die Witwenrente in Kraft - d.h. bei Überschreiten des Freibetrages wird 40% vom übersteigenden Betrag angerechnet, also von der vollen Witwenrente abgezogen!
Näheres hierzu in dem Link beim Kommentar (wg. Spam)!
Gruß siola
Hallo Fernet69,
hier in dem Link gibt es noch eine Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten":
Gruß siola
Hallo,
vielleicht hilft dir diese Info weiter:
www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/401649/rentenrueckforderung-nach-dem-tode.html
Gruß siola
Infos zum "Sterbevierteljahr" in dem Link hier:
Falls kein Ehepartner bzw. Witwe vorhanden, dann endet die Rentenzahlung durch Vorlage der Sterbeurkunde!
Gruß siola
Hallo Fernet69,
der Rentenanspruch endet in diesem Fall am 31.12.2012.
Da die Rente im Voraus überwiesen wird (Rentenbeginn vor 2004), wird sicher eine Rückorderung von der Rentenversicherung kommen.
(Die Rente würde nur an die/den Witwe/Witwer eines Verstorbene/en in voller Höhe für drei weitere Monate überwiesen. )
LG :)
Die Rente für Januar darf sie auf keinen Fall behalten. Da war der Vater ja bereits tot.
Andererseits wird die Rente nachschüssig gezahlt. Das dürfte also die Dezember-Rente sein. Da hat der Vater noch überwiegend gelebt.
Ist der Todesfall denn umgehend dem Rententräger mitgeteilt worden?
Die RV bucht es wahrscheinlich selbst zurück.L.G.
ich habe zwar keinen link, aber ich würde bei der rentenversicherung anrufen... die werden dir schon sagen, was zu tun ist....
Hallo. Unter dem Link steht nichts über einen Todesfall. Der Vater war schon Witwer.