Rechtsfrage, darf ich auf meinem eigenem Weg kurz stehen fürs be und entladen?
Hi, ich habe einen Weg der zu einer Garage führt, dort steht eine Garage die auch zum Teil auf meinem Grundstück liegt. Die hat mein Nachbar einfach gebaut..... Und ich darf da jetzt auf meinem Weg nicht mehr stehen, da er ja die Zufahrt zu seiner Garage hat, habe ich auch so von Anwälten bestätigt bekommen. Jedoch möchte ich nur manchmal da kurz stehen um meine Lebensmittel zu be und entladen.... Er meint ich dürfe das nicht, obwohl der Weg zum Teil mir gehört, auf dem ich stehen würde, ist das so rechtens?
3 Antworten
hat er für die Garage eine Baugenehmigung von Dir erhalten? wie lange steht diese denn schon dort?
die Garag steht doch teilweise auf Deinem Grundstück, hast Du ihm das erlaubt so???
Nein
dann muss er die Garage wegsetzen
Wem gehört des betreffende Flurstück des Weges und wurde für die Garage ein Wegerecht auf dem betreffenden Flurstück gunddinglich gesichert/eingetragen? Und warum steht die Garage zum Teil auf deinem Grundstück und seit wann?
Sofern Sei aufgrund notarieller Vereinbarung Ihr eigenes Recht dort zu fahren aufgegeben haben, hat Ihr Fahrzeug dort nicht zu stehen, weder kurz noch länger.
Soweit Sie dort das Gehrecht behalten haben, dürfen Ihre Einkäufe über den Weg "heimschleppen", dies aber ohne das Geh- Fahrrecht des zu Gunsten des Dritten belasteten Grundstückes zu beeinträchtigen.