Hat das Gericht und die Polizei noch weitere Videos von mir?

6 Antworten

ich hab mal recherchiert und das gefunden:

Sollte sich der Diebstahlswert, also der Wert der von Ihnen gestohlenen Sache, bis zu € 50 bewegen, so wird in der Regel von den Staatsanwaltschaften und den Gerichten das Verfahren eingestellt. Wann diese die Verfahren einstellen, ist den Behörden selbst überlassen. Es gibt keine festen Regeln diesbezüglich. Mit einer Einstellung des Verfahrens können Sie natürlich nur dann rechnen, wenn Sie noch nicht anderweitig vorbestraft sind.

Es gibt hier zwei Arten der Einstellung der Verfahren, die bezüglich Ladendiebstahl oft vorkommen:

  1. §153 StPO
  2. Zum Einen handelt es sich um eine Einstellung ohne Auflagen, dass heißt, Sie haben keine weiteren Konsequenzen oder Verpflichtungen.
  3. §153 a StPO
  4. Zum Anderen gibt es eine Einstellung mit Auflagen. In diesem Fall werden Sie verpflichtet, eine Auflage zu erfüllen, damit eingestellt wird. Es wird also erst eingestellt, wenn Sie die entsprechende Auflage erfüllt haben. Auflagen können z.B. eine Spende an gemeinnützige Institutionen oder Ableistung von Sozialstunden sein. Bei einer Einstellung gem. §153 a StPO muss der Beschuldigte zustimmen, da sonst nicht eingestellt werden kann.

...

Also immer mit der Ruhe. Und da du 14 bist, frage ich dich nochmal, was sagen denn deine Eltern ? Und wie hoch war der Warenwert ? ? ?

Woher ich das weiß:Recherche
Laract 
Beitragsersteller
 08.03.2021, 01:18

200€ an dem tag um die 1000€ bei den letzten es klingt echt blöd aber icv war echt dumm

Laract 
Beitragsersteller
 08.03.2021, 01:00

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort

Das siehst du doch in der Anklageschrift, was dir vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft kann dir nicht im Termin plötzlich etwas neues vorwerfen, sondern das muss separat angeklagt werden.

Laract 
Beitragsersteller
 08.03.2021, 00:49

Da standen nur meine rechte und der termin und vorschriften wegen corona

... 14, was kann da schon viel passieren. Du wirst wohl ein Hausverbot bekommen. Und die Eltern werden informiert, was sagen die denn dazu ?

Laract 
Beitragsersteller
 08.03.2021, 00:50

Die denken ja immernoch das es das 1. mal war

Acsati  08.03.2021, 00:49

ab 14 ist man strafmündig, kann also theoretisch schon in den Jugendknast kommen

Laract 
Beitragsersteller
 08.03.2021, 00:53
@Acsati

Warte was wirklich? Hilfeeeee

Paulchenoo9  08.03.2021, 00:54
@Laract

na na, jetzt lass aber mal die Kirche im Dorf. Mach dem armen Kerl nicht so ne Angst.

Acsati  08.03.2021, 01:05
@Paulchenoo9

Grundsätzlich stimmt das doch. Bei Diebstahl Ersttat gibts normalerweise Geldstrafe und ggf. Sozialstunden. Wenn er aber systematisch klaut, und auch höhere Werte (wie er sagt) ist Jugendknast gar nicht so abwegig

Paulchenoo9  08.03.2021, 01:07
@Acsati

kommt halt immer auf den Einzelfall an. Entscheiden tut das ein Richter. Ich hab auf dem hiesigen Amtsgericht noch niemand da in den Knast rein laufen sehen, der Regelfall sind tolle erfundene Geschichten und Sozialprognosen, und dann lief der Kandidat lachend die Strasse lang. - Aber kenne ich alle Fälle ? Nein.

am 18.3.2021 werde ich vorgeladen vor gericht

Das kann nicht stimmen!

Kinder und Jugendliche als Straftäter –Was passiert eigentlich bei der Polizei?

file:///tmp/mozilla_volker0/Jugend-SB_mit_QR-Code_II.pdf

Laract 
Beitragsersteller
 20.03.2021, 01:36

Also falls du das datum meinst es wurde jm 3 wochen verschoben weil corona hatte

heurekaforyou  21.03.2021, 20:01
@Laract

Ich meine nicht das Datum, sondern die gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf minderjährige Straftäter.

Aus diesem Grund habe ich dir einen Link genannt.

nein, haben sie nicht

Laract 
Beitragsersteller
 08.03.2021, 00:48

weist du das ?