Hat das Gericht und die Polizei noch weitere Videos von mir?
Hallo ich bin 14 und wurde vor Monaten beim klauen erwischt ich sagte den Polizisten es wäre mein 1. mal was eine Lüge war ich klaue nähmlich in diesem laden seit Monaten und nich nur günstige Sachen am 18.3.2021 werde ich vorgeladen vor gericht jzt hab ich angst das sie noch weitere Videos von mir haben. Was soll ich tun? Und was ist im schlimmsten Fall meine Strafe
6 Antworten
ich hab mal recherchiert und das gefunden:
Sollte sich der Diebstahlswert, also der Wert der von Ihnen gestohlenen Sache, bis zu € 50 bewegen, so wird in der Regel von den Staatsanwaltschaften und den Gerichten das Verfahren eingestellt. Wann diese die Verfahren einstellen, ist den Behörden selbst überlassen. Es gibt keine festen Regeln diesbezüglich. Mit einer Einstellung des Verfahrens können Sie natürlich nur dann rechnen, wenn Sie noch nicht anderweitig vorbestraft sind.
Es gibt hier zwei Arten der Einstellung der Verfahren, die bezüglich Ladendiebstahl oft vorkommen:
- §153 StPO
- Zum Einen handelt es sich um eine Einstellung ohne Auflagen, dass heißt, Sie haben keine weiteren Konsequenzen oder Verpflichtungen.
- §153 a StPO
- Zum Anderen gibt es eine Einstellung mit Auflagen. In diesem Fall werden Sie verpflichtet, eine Auflage zu erfüllen, damit eingestellt wird. Es wird also erst eingestellt, wenn Sie die entsprechende Auflage erfüllt haben. Auflagen können z.B. eine Spende an gemeinnützige Institutionen oder Ableistung von Sozialstunden sein. Bei einer Einstellung gem. §153 a StPO muss der Beschuldigte zustimmen, da sonst nicht eingestellt werden kann.
...
Also immer mit der Ruhe. Und da du 14 bist, frage ich dich nochmal, was sagen denn deine Eltern ? Und wie hoch war der Warenwert ? ? ?
200€ an dem tag um die 1000€ bei den letzten es klingt echt blöd aber icv war echt dumm
Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort
Das siehst du doch in der Anklageschrift, was dir vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft kann dir nicht im Termin plötzlich etwas neues vorwerfen, sondern das muss separat angeklagt werden.
Da standen nur meine rechte und der termin und vorschriften wegen corona
... 14, was kann da schon viel passieren. Du wirst wohl ein Hausverbot bekommen. Und die Eltern werden informiert, was sagen die denn dazu ?
Die denken ja immernoch das es das 1. mal war
Warte was wirklich? Hilfeeeee
na na, jetzt lass aber mal die Kirche im Dorf. Mach dem armen Kerl nicht so ne Angst.
Grundsätzlich stimmt das doch. Bei Diebstahl Ersttat gibts normalerweise Geldstrafe und ggf. Sozialstunden. Wenn er aber systematisch klaut, und auch höhere Werte (wie er sagt) ist Jugendknast gar nicht so abwegig
kommt halt immer auf den Einzelfall an. Entscheiden tut das ein Richter. Ich hab auf dem hiesigen Amtsgericht noch niemand da in den Knast rein laufen sehen, der Regelfall sind tolle erfundene Geschichten und Sozialprognosen, und dann lief der Kandidat lachend die Strasse lang. - Aber kenne ich alle Fälle ? Nein.
am 18.3.2021 werde ich vorgeladen vor gericht
Das kann nicht stimmen!
Kinder und Jugendliche als Straftäter –Was passiert eigentlich bei der Polizei?
file:///tmp/mozilla_volker0/Jugend-SB_mit_QR-Code_II.pdf
Also falls du das datum meinst es wurde jm 3 wochen verschoben weil corona hatte
Ich meine nicht das Datum, sondern die gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf minderjährige Straftäter.
Aus diesem Grund habe ich dir einen Link genannt.
nein, haben sie nicht
weist du das ?
ab 14 ist man strafmündig, kann also theoretisch schon in den Jugendknast kommen