Gerade bei Glätte gegen ein Schild gerutscht - Zahlt so etwas die Versicherung?
Hallo, ich bin vorhin bei Schnee zur Tankstelle gefahren, an der Autobahn Auffahrt ist das Heck ausgebrochen und ich bin gerutscht und mit der Seite gegen ein Schild geprallt, in der Tür ist jetzt eine Delle drin. Ich bin weiter gefahren, dem Schild ist soweit ich es gesehen habe nichts passiert. Meine Frage ist jetzt: Zahlt sowas die Versicherung (ich weiss nicht ob ich Vollkasko habe oder nicht, der Wagen ist über meine Eltern angemeldet)? Und ist es eventuell sogar Fahrerflucht weil ich die Sache nicht gemeldet hab, muss man bei so etwas die Polizei anrufen? Wäre es besser die Sache genau so wie es passiert ist zu Protokoll zu geben oder es einfach privat zur Reperatur zu bringen da es sonst wie gesagt eventuell Fahrerflucht ist?
Vielen Dank und LG
7 Antworten
Einen möglichen Schaden am eigenen Fahrzeug zahlt, wenn überhaupt, nur die Vollkaskoversicherung (falls vorhanden). Mögliche Schäden am Schild über-nimmt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des PKW.
Besser ist es immer, die Polizei zu rufen. Möglicherweise zeigen sich nämlich noch immer Schäden am fremden Eigentum. Werden diese (minimalen) Schäden nicht aufgenommen, zählt das im Zweifel als Fahrerflucht.
Zahlt sowas die Versicherung
Vollkasko würde den Schaden am eigenen Fahrzeug tragen, hoffe du gehörst zum versicherten Fahrerkreis.
Die KFZ Haftpflicht würde die Schäden am Schild regulieren. Solltest du doch einen Schaden am Schhild verursacht haben, kann es sein, dass du dich strafbar gemacht hast, durch das Entfernen vom Unfallort.
Das kann dann nicht nur sein. In diesem Fall hat er Fahrerflucht begangen. Das lässt sich nicht mehr rückgängig machen.
Den Schaden am Schild, so überhaupt einer entstanden ist, zahlt die Haftpflicht-Versicherung des Halters.
Den Schaden am eigenen Auto zahlt, sofern abgeschlossen, abzüglich eines evtl. vereinbarten Selbstbehaltes, die Vollkasko-Versicherung.
Aber Vorsicht: Wenn diese Versicherungen in Anspruch genommen werden, wird der Versicherungsnehmer im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft und zahlt künftig höhere Beiträge.
Du solltest den Unfall in jedem Fall der Polizei melden. Falls ein Schaden entstanden ist, wäre dein Verhalten in jedem Fall das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort", landläufig auch Fahrerflucht genannt. Da könnte richtig was auf dich zukommen.
Wenn du es meldest, könnte evtl. eine kleine kostenpflichtige Verwarnung auf dich zukommen, aber verglichen mit einer Anklage wegen Fahrerflucht ist das wohl das kleinere Übel.
Ausser dem Begriff "Haftpflichtversicherung des Halters" das wäre grundlegend falsch....
Also selbst wenn Du es schon so genau nehmen willst.
Es ist und bleibt die Haftpflichtversicherung des Halters, denn der ist Versicherungsnehmer und nicht das Auto. Sicher ist der versicherte Gegenstand das Auto, insofern sind beiden Aussagen richtig, denn:
- es handelt sich um die Versicherung des Fahrzeughalters und zugleich ist
- es das Fahrzeug, was gegen die Folgen eines verschuldeten Unfalles versichert ist
RudiRatlos67 hat da schon Recht. Ich hatte mich nicht sauber ausgedrückt.
Der Fahrzeughalter und der Versicherungsnehmer müssen nicht zwingend identisch sein, wobei man beim Auto der Eltern davon ausgehen kann.
Meine Antwort war dahingehend nicht sauber ausformuliert, dass ich nur die "Haftpflicht-Versicherung" benannt hatte. Selbstverständlich muss es die "KFZ-Haftpflicht-Versicherung des Fahrzeuges" sein und nicht die Privat-Haftpflicht des Halters.
Ich bin weiter gefahren...
Damit ist die Fahrerflucht bereits begangen worden.
Das ist schon richtig. Allerdings könnte der Fragesteller anführen, es sei niemand da gewesen, er hätte kein Handy dabei gehabt und sei deswegen jetzt nach Hause gefahren und hätte von dort aus die Polizei verständigt.
Hier hätten wir immer noch die unverzügliche Meldung des Unfalles mit der Feststellung der Personalien.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Polizei noch keine Kenntnis von dem Unfall haben darf und dass die Meldung ohne schuldhafte Verzögerung gemacht wird.
Hallo HannesThomsen
Wenn du keinen Schaden an fremden Eigentum angerichtet hast brauchst du das nicht zu melden. Den Schaden am Auto zahlt wird nur bezahlt wenn man eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.
Gruß HobbyTfz
Gerade bei Glätte gegen ein Schild gerutscht - Zahlt so etwas die Versicherung?
Der Schaden am Schild zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ich bin weiter gefahren, dem Schild ist soweit ich es gesehen habe nichts passiert.
Sowas nennt man Unfallflucht. Also schnellstens bei der Polizei anrufen und den Schaden melden.
in der Tür ist jetzt eine Delle drin. Meine Frage ist jetzt: Zahlt sowas die Versicherung
Normalerweise würde diesen Schaden die Vollkasko-Versicherung bezahlen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob auf dem Fahrzeug Winterreifen waren, denn sonst könnte die Vollkasko-Versicherung den Schaden ablehnen. Ausnahme wenn im Versicherungsschutz - grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.
obliegenheitsverletzungen (fahren mit nicht geeigneter Bereifung) können bei Kfz Versicherungen nicht zum Verlust des versicherungsschutz führen... Allenfalls kann Regress gefordert werden.
@RudiRatlos67,
dein Kommentar ist unsinnig.
In der Vollkaskoversicherung, muss der Versicherer nicht zahlen, wenn Gesetze nicht beachtet werden.
Und nur darauf hat sich mein Hinweis bezogen.
Alles gut und richtig erklärt.. Ausser dem Begriff "Haftpflichtversicherung des Halters" das wäre grundlegend falsch.... Richtig ist: die Kfz haftpflichtversicherung des Kfz, welche der Halter oder eine andere Person für das Fahrzeug abgeschlossen haben muss.