Gegen Urteil vom Prüfer Revision einlegen? (Fahrschule)
Bin heute durch die praktische Prüfung gefallen, hatte vorher 1 1/2 stunden fahrstunde ... mein Fahrlehrer hatte mich die ganze Zeit gelobt, wie gut ich denn heute wär, wäre ja noch nie so gut gefahren ... So dann kam die Prüfung ich war der festen Überzeugung ich hätte bestanden, da ich null Fehler gemacht hatte (einparken alles super ...) dann forderte mich der Prüfer auf, an einer Bushaltestelle anzuhalten und meinte ich soll das Auto gegen Wegrollen sichern, wusste erst gar nicht was er meinte, dachte ich soll Lenkradschloss reinmachen ... doch dann meinte er: ,,So Frau ..., sie sind jetzt 2x gerutscht und haben den Bordstein überfahren..." Ich: "Hä? Was, ich bin einmal im Kreisverkehr gerutscht ..." "Ja genau und 1x den Bordstein überfahren ..." "Wo das denn?" "Ja gerade an der Kreuzung, wäre es nur der Kreisverkehr gewesen, okay, aber gerade auch noch der Bürgersteig, das war ja sicherlich nicht ihre erste Fahr bei Schnee!" "Doch, dass war das 1. Mal dass ich bei Schnee fahre." "Ja trotzdem, tut mir leid." Ich find das so asozial, ich hab alles perfekt gemacht, nur weil ich 1x gerutscht bin und 1x angeblich über den bordstein gerutscht bin (was ich nicht gemerkt habe, aber naja), bin das 1. Mal bei so Wetter und andere rutschen auch. Mein Fahrleher hat nichts gesagt ich hasse den mitlerweile, der ist doch froh, dass er jetzt mehr Kohle kriegt ... Kann man irgendwas dage
5 Antworten
Es ist zwar rechtlich moeglich, da die Abnahme der Pruefung ein Verwaltungsakt ist, somit kannst Du gegen das Nichbestehen dieser Widerspruch schriftlihc einlegen und wenn dieser abgelehnt wird Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben, aber die Erfolgschancen sind nicht sehr hoch da der Pruefer einem sehr hohen Ermessensspielraum hat..
Rechtlich ist die Pruefung egal ob bestaden od. nicht ein Verwaltugsakt. Dieser ist laut Verwaltungrecht in der BRD anfechtbar. Es ist nut die Sache ob elles was rechtlich moeglich ist auch sinnvoll ist....
Wenn du schon der Meinung bist das Lenkradschloss hilft gegen wegrollen dann hast du auch keinen Führerschein verdient. Schonmal was von Handbremse gehört?
hab ich natürlich auch gemacht!
und andere rutschen auch.
Andere haben ja auch keine Prüfung.
Natürlich kannst du Einspruch einlegen, besprech das aber mal vorher mit deinem Fahrlehrer. Wieso hat der nicht etwas gesagt?
WEIL DER DOOF IST DER FREUT SICH NUR ÜBER MEHR KOHLE
der wäre froh , wenn er dich los ist.
WARUM DAS DENN? der freut sich doch über mehr kohle ...
fest steht: du musst so langsam fahren , daß du NICHT rutschst. Am besten kann dein FL beurteilen ob das schlimm war oder nicht. Fest steht auch: fährst du bei Schnee zu schnell ist das gefährlich und du bist zu Recht durchgefallen. Meine Erfahrung ist: die Prüfer haben in 99% aller Fälle Recht.
nee sehe ich anders, woher soll ich das wissen, wenn ich noch nie vorher bei Schnee gefahren bin? Nee mein FL ist für den Ar, ist ein geldgieriger S.
Beschwerde nützt nix. Du musst den Prüfer umbringen, denn nächstes Mal prüft der Dich doch wieder. Wenn Du gegen den vorgehst, kannste Dir gleich ein Fahrrad zulegen für immer.
was? Wieso prüft der nochmal?
warum??
nee, der gleiche Prüfer kommt selten 2x hintereinander.
@Livingstone, deine Kommentare kannst du dir echt sparen ...!
Das Nichtbestehen ist aber kein Verwaltungsakt, das ist Verschulden des Prueflings. Da ist es dann mit dem Widerspruch doch nicht ganz so ..