Gegen Urteil vom Prüfer Revision einlegen? (Fahrschule)

5 Antworten

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Es ist zwar rechtlich moeglich, da die Abnahme der Pruefung ein Verwaltungsakt ist, somit kannst Du gegen das Nichbestehen dieser Widerspruch schriftlihc einlegen und wenn dieser abgelehnt wird Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben, aber die Erfolgschancen sind nicht sehr hoch da der Pruefer einem sehr hohen Ermessensspielraum hat..

Franticek  15.12.2010, 19:00

Das Nichtbestehen ist aber kein Verwaltungsakt, das ist Verschulden des Prueflings. Da ist es dann mit dem Widerspruch doch nicht ganz so ..

Schlauerfuchs  16.12.2010, 16:15
@Franticek

Rechtlich ist die Pruefung egal ob bestaden od. nicht ein Verwaltugsakt. Dieser ist laut Verwaltungrecht in der BRD anfechtbar. Es ist nut die Sache ob elles was rechtlich moeglich ist auch sinnvoll ist....

Wenn du schon der Meinung bist das Lenkradschloss hilft gegen wegrollen dann hast du auch keinen Führerschein verdient. Schonmal was von Handbremse gehört?

lena2611 
Beitragsersteller
 15.12.2010, 16:10

hab ich natürlich auch gemacht!

und andere rutschen auch.

Andere haben ja auch keine Prüfung.

Natürlich kannst du Einspruch einlegen, besprech das aber mal vorher mit deinem Fahrlehrer. Wieso hat der nicht etwas gesagt?

lena2611 
Beitragsersteller
 15.12.2010, 20:12

WEIL DER DOOF IST DER FREUT SICH NUR ÜBER MEHR KOHLE

rolandnatze  16.12.2010, 13:11
@lena2611

der wäre froh , wenn er dich los ist.

lena2611 
Beitragsersteller
 23.12.2010, 21:56
@rolandnatze

WARUM DAS DENN? der freut sich doch über mehr kohle ...

fest steht: du musst so langsam fahren , daß du NICHT rutschst. Am besten kann dein FL beurteilen ob das schlimm war oder nicht. Fest steht auch: fährst du bei Schnee zu schnell ist das gefährlich und du bist zu Recht durchgefallen. Meine Erfahrung ist: die Prüfer haben in 99% aller Fälle Recht.

lena2611 
Beitragsersteller
 23.12.2010, 21:56

nee sehe ich anders, woher soll ich das wissen, wenn ich noch nie vorher bei Schnee gefahren bin? Nee mein FL ist für den Ar, ist ein geldgieriger S.

Beschwerde nützt nix. Du musst den Prüfer umbringen, denn nächstes Mal prüft der Dich doch wieder. Wenn Du gegen den vorgehst, kannste Dir gleich ein Fahrrad zulegen für immer.

lena2611 
Beitragsersteller
 15.12.2010, 16:10

was? Wieso prüft der nochmal?

Livingstone  15.12.2010, 16:11
@lena2611

Oh je.

Der hat Dich zu Recht durchfallen lassen, wenn Du das jetzt fragst.

lena2611 
Beitragsersteller
 15.12.2010, 20:11
rolandnatze  16.12.2010, 13:10
@lena2611

nee, der gleiche Prüfer kommt selten 2x hintereinander.

lena2611 
Beitragsersteller
 23.12.2010, 21:54
@Livingstone

@Livingstone, deine Kommentare kannst du dir echt sparen ...!