Fahrprüfung zu Recht nicht bestanden?

18 Antworten

Ist das wirklich genau so abgelaufen? Ist irgendwie merkwürdig für etwas angebrüllt zu werden und letztlich durch zu fallen wofür Dein Fahrlehrer dich lobt. Da müsste ja auch Dein Fahrlehrer eingreifen und klar sagen, dass das so nicht geht.

Ok, fertig mit den Nerven und mit Tränen in den Augen hättest Du gar nicht erst weiter fahren sollen. Dass es da mit dem Einparken nicht klappt, war ja vorhersehbar. Es wäre besser gewesen wenn Du gesagt hättest, dass Du Dich auf Grund seines Anbrüllens erst einmal wieder beruhigen musst bevor Du weiter fahren kannst. Dafür kann er Dich nämlich nicht durchfallen lassen.

Wenn es wirklich so abgelaufen ist, wie Du hier schilderst, dann solltest Du zusammen mit Deinem Fahrlehrer - der Deine Schilderung dann ja bestätigen kann - eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Prüfer einreichen und eine Wiederholung der Prüfung mit einem anderen Prüfer fordern.

LinaLingo 
Beitragsersteller
 19.02.2015, 11:04

Er hat mich angebrüllt weil er nicht mal das Kind gesehen hat . Und es war wirklich so . Er war sicherlich genervt am Ende weil ich geweint habe aber er hat mich unglaublich verunsichert . Man muss ja nicht unbedingt sehr nett sein und Witze reißen aber beleidigen und direkt anschreien muss nicht sein Vorallem wenn man sieht das die Person schon nervös ist . Und kann auch nicht sein das er dachte ich könnte damit gut umgehen . Ich bin erst 17 und da kann man wohl ein bisschen umgänglicher sein

NSchuder  19.02.2015, 11:06
@LinaLingo

Dann kann ich mich nur wiederholen:

Dann solltest Du zusammen mit Deinem Fahrlehrer - der Deine Schilderung dann ja bestätigen kann - eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Prüfer einreichen und eine Wiederholung der Prüfung mit einem anderen Prüfer fordern.

Sein Verhalten war absolut unangemessen. Er darf sich ja nicht wie die berühmte Axt im Wald aufführen. So ein Mensch ist nicht geeignet als Prüfer.

Wenn das so war, wie du geschrieben hast, dann finde ich das auch sehr ungerecht. Als Autofahrer muss man immer auf Fußgänger und ganz besonders auf Kinder achten. Das sollte der Prüfer wissen und anerkennen.

Wenn Deine Ausführungen stimmen, setze einen Brief auf und sende das Schreiben an das für Dich zuständige Strassenverkehrsamt - Prüfer sind keine Herrgötter in Zivil und auch für sie gelten ganz bestimmte Kommunikationsrichtlinien. Falls Du Dir nicht sicher bist, kannst Du vorher mit der Behörde telefonieren, lass Dich einfach mit jemanden verbinden, der/die für Führerscheinangelegenheiten zuständig ist - fall dann bitte nicht mit der Tür ins Haus, sondern bleib sachlich und höflich - Emotionale Ausbrüche gehen meistens nach hinten los. Viel Erfolg

ich würde mit dir zum TÜV gehen und beschwerde gegen den Prüfer einreichen ! so an sich hört sich das nicht nach einer gerecht fertigten Begründung an, vorallem hat er dich fertig gemacht - mental. Es geht hier auch um dein Geld, deswegen sollte das nicht so hingenommen werden

Also wenn das wirklich so abgelaufen ist, bist Du wirklich unrecht behandelt worden. Beim parkieren sollte man korrigieren dürfen.