Führerscheinprüfung: Um wie viel cm darf man vom Bordstein entfernt parken?
Heute morgen hatte ich die praktische Prüfung für den BF17-Schein. Die Prüfung ist daran gescheitert, dass der Prüfer meinte, ich habe zu weit von der Bordsteinkante entfernt geparkt. Allerdings hat er mir nicht gesagt, um wie viel Centimeter ich zu weit parke und er hat auch keinen Zollstock genommen, nur Augenmaß, er ist nicht einmal ausgestiegen. Im Nachhinein fiel mir ein, dass dies keine objektive Begründung des Prüfers ist. Der Verdacht auf Subjektivität ist für mich sehr realistisch geworden. Müssen Prüfer in solchen amtlichen Prüfungen theoretische Grundlagen nennen oder dürfen die einfach sagen, "das ist zu weit" und fertig ? Er hat nicht gesagt, wie viel zu weit! Im Nachhinein ärgere ich mich sehr doll darüber, nicht nach einer Messung zu fragen und nach der theoretischen Grundlage, wie viel cm der STAAT in seiner STVO als Abstand zur Bordsteinkante bei einem Längstparkplatz an einer Straßenseite vorgibt. Hätte ich einen Einspruch in der Prüfung einlegen dürfen ?
11 Antworten
Hättest du machen könne aber mit wenig Erfolg. Der Fahrlehrer der ja dabei ist hätte als erstes Einspruch heroben wenn die Begründung vom Prüfer falsch gewesen wäre.
Es ist nicht von ungefähr warum man so dicht wie möglich an der Bordsteinkante Parken soll. Weil man da den fließenden Verkehr erheblich behindern kann und wenn dieser sogar wegen einem zu weit raus parkenden Auto sogar teilweise auf die andere Spur wechseln muss, zu gefährlichen Situationen kommen kann.
Ich habe mich über solche Parker die weit raus parken aus reiner Bequemlichkeit auch schon sehr aufgeregt. Vor allem mit LKW in engen Strassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gehweg
Hier stehen einige juristische § um Gehwege. Ließ es dir durch, dann solltest du bescheid wissen.
Man muss nicht quer über beide Spuren stehen, um ein Verkehrshindernis zu sein. Jedes Fahrzeug, das deinetwegen auf die Gegenfahrbahn wechseln muss, gefährdet den Verkehr.
Und es müssen nicht nur PKW durchpassen - Müllabfuhr, Busse oder LKW fahren auch auf Nebenstraßen! Sogar bei Gegenverkehr!
Wie wäre es denn, wenn du deinen Fahrlehrer anrufst und mit ihm darüber sprichst? Und denk zumindest mal über die Möglichkeit nach, dass DU tatsächlich einen Fehler gemacht haben könntest...
Es geht mir um die Begründung und nicht um den Fehler. Ich will genau wissen um wie viel cm ich falsch geparkt habe. Alles andere ist irrational und nicht wirklich fachlich begründet.
Lino bei deinem Link stehen nur was von Gehwegen. Ich habe meinen Freund angerufen der ist Fahrlehrer. Leider ging er nicht dran warte auf seinen Rückruf kann aber dauern. Dann werde ich aus erster Hand hier die Antwort geben können.
https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html
So ich habe nun für dich nachgesehen. Eine genaue Angabe in cm scheint es in der StVO nicht zu geben. Jedoch kann es andere umstände geben: Vielleicht war dort ein Straßenschild, dass ein Parkverbot ausgeschildert hat und der Prüfer wollte dich reinlegen/testen. Ich weiß nicht ob Prüfer wirklich so gemein sind, aber ich will es nicht ausschließen.
§ 12 Abs. 6 StVO Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
Hier zeigt sich, es gibt keine genaue Festlegung auf eine cm-Einheit. Somit bleibt es in jeder Verkehrssituation dem Ermessen abhängig.
In der Deutschen Prüfungsverordnung steht etwas von dem Gebot der Sachlichkeit geschrieben. http://www.danisch.de/Uni/Pruefrecht/PflichtenPruefer.html
können Sie dazu Stellung beziehen ?
Was hat denn dein Fahrlehrer gesagt, der müsste das doch sehr gut wissen. Meiner hat damals bei meiner Prüfung neben mir gesessen und auch zugehört.
Bei einem Kritikpunkt des Prüfers hatte er damals auch widersprochen.
Aber Parken allein und durchfallen, das ist sehr komisch.
ja klar, er saß neben mir. Er hat aber nichts gesagt dazu.
Wenn ich ein Stopschild missachtet hätte, das würde ich anerkennen, aber einen UNGEMESSENEN ABSTAND als Prüfungsfehler zu definieren ärgert mich ungemein.
Natürlich, ich verstehe deinen Frust auch total. Wir können das leider schlecht beurteilen, da wir nicht da waren. Raten würde ich dir, deinen Fahrlehrer anzurufen und ihn zu fragen warum du durchgefallen bist. Wenn der nun antwortet: "Wegen des Bürgersteigs" dann lege doch wirklich ruhig Einspruch ein. Schaden kann es nicht.
Mir wurde mal was von einer 30 cm - Regel erzählt. Ob das stimmt und wo die Steht, konnte mir aber auch keiner sagen. Aber im Internet in Foren wird auch davon geredet. Aber nur wegen dem Parken fällt man doch nicht durch. Es sei denn du stehst extrem schief und behinderst den Verkehr.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=37632
Kann man nicht mit dem Fahrlehrer reden ? was hat er dazu gesagt ? Dem muss doch so eine Fehlentscheidung auch aufgefallen sein. Oder es gab noch andere Kritikpunkte.
Wegen dem Parken allein fällt niemand durch die Prüfung. Da könntest du das Auto auch extrem schief in den Parkplatz stellen.
der hat mir wortwörtlich gesagt: "das ist zu nicht genug. Ab zurück." Ich weiß nicht mal wie viel zu weit und der ist nicht einmal ausgestiegen. Ich habe die Straße nichtmal blockiert. Währenddessen sind problemlos Bullis an uns vorbei gefahren.
Auf jeden Fall Einspruch.
Es ist eine Frage der Schönheit wie weit der Bordstein weg ist. Viel wichtiger ist dass sich alle Teile des Wagens ( auch der Seitenspiegel ) Innerhalb der Parkplatzmarkierung befinden.
Trotzdem muss es eine theoretische Grundlage geben. In Deutschland ist jede Regel juristisch datiert. Wenn alles den Gesetzen entspricht, dann ist es so, oder? Und blockiert habe ich die Straße nicht. Da sind Autos währenddessen an uns vorbei gefahren.