Fahrerflucht? Bordstein an Baustelle angrenzendem Privatgelände touchiert, angeblich Schaden verursacht?
Hallo zusammen,
hier ein etwas ungewöhnlicher akuter Fall. Ich bin beim rückwärts rangieren, um ein Baustellenfahrzeug zu umfahren, mit dem linken Vorderrad rückwärts über einen von 2 erhöht (ca. 20cm über Teerniveau) stehenden Bordsteinen gerollt.
Dieser aber nach Polizeiangaben bereits auf Privatgelände, direkt an einer Seitenstraße, die an vielen Stellen aufgerissen und wieder zugeschüttet, aber noch nicht neu geteert ist. Ebenso sind dort mehrere weitere Baustellen(Hausneubau und Renovierung des an die Straße angrenzenden Hausgrundstück). Nach dem Überrollen des Bordsteins stieg ich aus um zu prüfen ob mein Dienstfahrzeug (Renault Trafic/Sprinterähnlich) einen Schaden hat, was aber nicht der Fall war. Der Bordstein war um ca. 10 Grad relativ zur Teerdecke schräg verschoben, was aber auch bereits vor meinem überrollen so der Fall war. Der Bordstein war auch nicht erst frisch gesetzt, sondern sollte nach meinem Dafürhalten entfernt werden da sichtbar alt war und zwischen Bordstein und Teerdecke, rundherum eine ca. 5 cm breite Lücke war.
Davon ausgehend dass hier ein Fall von unterlassener Verkehrswegsicherungspflicht vorliegt, ich dem Besitzer aber nicht an den Karren fahren wollte und mein Fahrzeug unbeschädigt ist, habe ich meine Tour fortgesetzt.
Mehrere Bauarbeiter haben den Vorfall gesehen, aber nur gegrinst, was ich bis dahin nur als Häme wertete.
Einen Tag später rief die Polizei bei meinem Arbeitgeber an und erfragte meine Daten mit Hinweis auf Ermittlung wegen unerlaubtem entfernen vom Unfallort bzw Unfallfucht. Der Schade besteht nach Aussage des Polizisten nicht in der Schräge des Bordsteins, sondern weil angeblich bei meinem Überrollen in der Teerdecke ein halbrundes Teilstück der Teerdecke (ca. 30x10cm.) eingerissen ist. Dieses "Eingerissene" im Teer habe ich aber bei meiner Prüfung nicht erkennen können. Für mich war also kein Schaden entstanden und ich ging wie weiter oben geschildert lediglich davon aus, dass ich einen Gegenstand überrollt habe, diesen nicht beschädigt und dass dieser im Zuge der Sanierung eh entfernt wird da er so erhöht, teils unerkennbar und ungesichert, einen Verstoß gegen die Verkehrswegsicherungspflicht bedeutet. Ich habe bis zum Zeitpunkt der Datenerfragung durch die Polizei nicht im Traum daran gedacht hier eine "Fahrerflucht" begangen, ja überhaupt eine Schaden verursacht zu haben . Ebenso bin ich seit Monaten täglich zur gleichen Zeit zur Anlieferung an dieser Stelle und bekannt. Nun bin ich "etwas" panisch denn wie ich inzwischen weiß ist das vorgeworfene Delikt recht heftig und auf fast alles, so auch meine Fallkonstellation anwendbar.
Behalten die am Termin, wo ich bei der Polizei erscheinen soll (Mittwoch den 21,3) den Führerschein ein, bin ich arbeitslos. Ebenso kann mich als Geringverdiener (~900€ Netto) eine Geldstrafe bzw. auch keinen Anwalt nicht leisten. Was hab ich am Mittwoch zu erwarten? Führerscheineinzug? Was ist eure unverbindliche Meinung hierzu?
Grüße und Dank für eventuelle Hilfen
5 Antworten
Ruf bei der Polizei an und sag denen das du den Termin nicht wahrnimmst. Du kannst dich nur weiter reinreiten wenn du was falsches sagst.
Gehe zu einem Anwalt für Verkehrsrecht und lasse dich beraten. Hier steht nicht nur eine Geldstrafe im Raum sondern auch der Entzug deiner Fahrerlaubnis, und das ist teurer als der Anwalt.
Solange ich bei der Wahrheit bleibe kann ich doch gar nichts Falsches sagen oder?
Das ist eine böse Fehleinschätzung.
Die Situtation eines Verhörs ist ungewohnt für dich. Aus Nervosität oder Unerfahrenheit wirkst du vielleicht unsicher oder verstrickst dich in Widersprüche.
Ein Beschuldigter sollte niemals eine Aussage machen, es sei denn sein Anwalt rät dazu oder ihm sind die Konsequenzen vollkommen egal.
Ich weiß zwar wenig von Gesetzen und dem ganzen, aber ich weiß das jemand nicht einfach so bestraft wird wenn es ein paar gesehen haben. Es müssen handfeste Beweise vorliegen das DU es warst damit sie dich bestrafen können.
Dieser erste Termin gilt in der Regel der Feststellung des Fahrzeugführers, deshal musst du deine Papiere mitbringen. Macht man dir dann einen Tatvorwurf, musst du vor Ort noch nichts aussagen oder kannst deine Sicht zu dem Fall schildern. Verursacher für dein Fahrmanöver war schließlich das Baufahrzeug und das müssten die Bauarbeiter ja auch bezeugen können.
Ich würde raten gehe dahin und schildere den Vorfall aus deiner Sicht. Äussere die Vermutung, dass hier dein Missgeschick für eine andere Sache ausgenutzt wird. Ruhig bleiben.
Telefonisch habe ich ja bereits mit dem Polizisten gesprochen. Der sagte am Telefon ich solle Ausweis und Führerschein mitbringen. Zu der Zeit dachte ich mir nichts dabei. Nachdem ich aber die ganze Nacht im Internet versucht habe einen ähnlichen Fall zu finden und dabei gelesen habe wie extrem das Vorgehen der Ämter hier ist sehe ich diese Aufforderung anders und befürchte dass die den FS gleich da behalten wollen. :( Leider finde ich auch keinen Fall der wenigstens ähnlich gelagert wäre wie hier, daher auch meine Anfrage an euch hier im Forum.
Fahrerflucht ist es, wenn du einen schaden verursacht hast
Solange ich bei der Wahrheit bleibe kann ich doch gar nichts Falsches sagen oder? Mir ist der gerade Weg immer der liebste. Zudem kann ich mir schlicht die Kosten für einen Anwalt nicht leisten, es sei denn da gäbe es Ratenzahlung,.