Geflügel im klein garten darf er das?

5 Antworten

Hühner sind eine Tierart, die jeder im Garten halten darf. Das sind genau so Haustiere wie Hunde und Katzen. Die Haltung ist nicht genehmigungspflichtig.

staysic88 
Beitragsersteller
 25.09.2015, 14:22

und was ist wenn sie mich stören weil sie laut sind oder geruch da ist

herrbergs  25.09.2015, 14:23
@staysic88

Dann musst du dir einen anderen Garten suchen.

Na, dann gib die Pacht mal ab und frag, ob du im Stadtpark eine Parzelle bekommst. Da ist alles ruhig und gepflegt und da stören auch keine Nachbarn.

staysic88 
Beitragsersteller
 25.09.2015, 14:23

ne die sind alle an einen haupt weg der schüler alles voller müll

Kandahar  25.09.2015, 14:24
@staysic88

Na, dann musst du dir eine unbewohnte Insel suchen, wenn dich alles stört! Dort hättest du auch die Ruhe, um mal an deiner grottigen Rechtschreibung zu feilen.

"Kleintierhaltung in Kleingartenanlagen?


Die Überlassung von Flächen zum Zweck der Kleintierhaltung ist nicht vom Bundeskleingartengesetz (BKleingG) gedeckt. Das Baugesetzbuch (BauGB) ermächtigt in § 9 Absatz 1 Nr. 19 die Gemeinden, Flächen für die Kleintierhaltung und entsprechende Anlagen im Bebauungsplan festzusetzen.


In Kleingartenanlagen ist die Kleintierhaltung grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Haltung von größeren Tieren wie Schweinen, Ziegen oder Schafen fällt unter die Nutztierhaltung und unterliegt der landwirtschaftlichen Nutzung. Sie ist im Kleingarten ebenfalls nicht erlaubt.


Unter die Hobbykleintierhaltung fällt die Haltung von Hunden, Katzen, Tauben, Vögeln, Geflügel, Kaninchen, Ziervögeln und Rassengeflügel. Eine solche Hobbykleintierhaltung ist in Kleingärten grundsätzlich nicht erlaubt. Etwas anderes ergibt sich für die Tierhaltung in den neuen Bundesländern, die vor dem 3. Oktober 1990 in Kleingartenanlagen durchgeführt wurde. Für diese Kleintierhaltung besteht gemäß §20a Ziffer 7 Satz 2 BKleingG Bestandschutz, soweit die Kleingärtnergemeinschaft durch diese Tierhaltung nicht wesentlich gestört wird und sie der kleingärtnerischen Nutzung nicht widerspricht.


Unter Tierhaltung fällt nicht das gelegentliche Mitbringen von Hund oder Katze aus der Wohnung in den Kleingarten. Es ist unter Beachtung der Gartenordnung und der Regeln des Vereins erlaubt, wobei unzumutbare Belästigungen für die Gartennachbarn auszuschließen sind.
Bienen dagegen sind nützlich für den Garten. Ihre Haltung dient der kleingärtnerischen Nutzung und ist grundsätzlich erlaubt. Einzelheiten regeln die Gartenordnungen."

http://www.vks-schwarzenberg.de/kleintierhaltung.html

das ist dein gutes Recht. Verhindern wirst du es wohl kaum.

Kleingärtner sind immer gut organisiert. Es gibt bestimmt eine Satzung, in der steht, was man bei euch darf, und was nicht.

staysic88 
Beitragsersteller
 25.09.2015, 14:24

nein habe mir alle drei seiten des vertrages mit allen satzungen gelesen