Geflügel im klein garten darf er das?
Hey ich habe seid einem Jahr eine Garten Parzelle gepachtet sie ist wie alle Gärten da auf der Ecke von der Kirche. Nun mein däm.....er Nachbar mit dem ich so viel ärger habe baut sich nun eine ca 5x5m große Voliere in sein Garten der direkt neben meinem Garten ist darf er das oder kann ich es irgendwie unterbinden ich will kein Hühner Lärm oder Gestank denn wenn er sich um Vogel schiss sich genauso drum kümmert wie um den Rest des Grundstück dann dauert es nicht lange dann stinkt alles. ich habe schon im Vertrag geguckt da steht leider nix nur das es gepflegt aussehen muss aber das nehmen die Leute der Kirche nicht so eng . Wie es aussieht da ein zwei Gärten Russen und Rumänen gehört und die anscheinend ihr eigenes sehen von ansehnlich haben. Bitte um Hilfe wenn er es darf werde ich die Pacht wieder abgeben
5 Antworten
Hühner sind eine Tierart, die jeder im Garten halten darf. Das sind genau so Haustiere wie Hunde und Katzen. Die Haltung ist nicht genehmigungspflichtig.
Dann musst du dir einen anderen Garten suchen.
Na, dann gib die Pacht mal ab und frag, ob du im Stadtpark eine Parzelle bekommst. Da ist alles ruhig und gepflegt und da stören auch keine Nachbarn.
ne die sind alle an einen haupt weg der schüler alles voller müll
Na, dann musst du dir eine unbewohnte Insel suchen, wenn dich alles stört! Dort hättest du auch die Ruhe, um mal an deiner grottigen Rechtschreibung zu feilen.
"Kleintierhaltung in Kleingartenanlagen?
Die Überlassung von Flächen zum Zweck der Kleintierhaltung ist nicht vom Bundeskleingartengesetz (BKleingG) gedeckt. Das Baugesetzbuch (BauGB) ermächtigt in § 9 Absatz 1 Nr. 19 die Gemeinden, Flächen für die Kleintierhaltung und entsprechende Anlagen im Bebauungsplan festzusetzen.
In Kleingartenanlagen ist die Kleintierhaltung grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Haltung von größeren Tieren wie Schweinen, Ziegen oder Schafen fällt unter die Nutztierhaltung und unterliegt der landwirtschaftlichen Nutzung. Sie ist im Kleingarten ebenfalls nicht erlaubt.
Unter die Hobbykleintierhaltung fällt die Haltung von Hunden, Katzen, Tauben, Vögeln, Geflügel, Kaninchen, Ziervögeln und Rassengeflügel. Eine solche Hobbykleintierhaltung ist in Kleingärten grundsätzlich nicht erlaubt. Etwas anderes ergibt sich für die Tierhaltung in den neuen Bundesländern, die vor dem 3. Oktober 1990 in Kleingartenanlagen durchgeführt wurde. Für diese Kleintierhaltung besteht gemäß §20a Ziffer 7 Satz 2 BKleingG Bestandschutz, soweit die Kleingärtnergemeinschaft durch diese Tierhaltung nicht wesentlich gestört wird und sie der kleingärtnerischen Nutzung nicht widerspricht.
Unter Tierhaltung fällt nicht das gelegentliche Mitbringen von Hund oder Katze aus der Wohnung in den Kleingarten. Es ist unter Beachtung der Gartenordnung und der Regeln des Vereins erlaubt, wobei unzumutbare Belästigungen für die Gartennachbarn auszuschließen sind.
Bienen dagegen sind nützlich für den Garten. Ihre Haltung dient der kleingärtnerischen Nutzung und ist grundsätzlich erlaubt. Einzelheiten regeln die Gartenordnungen."
das ist dein gutes Recht. Verhindern wirst du es wohl kaum.
Kleingärtner sind immer gut organisiert. Es gibt bestimmt eine Satzung, in der steht, was man bei euch darf, und was nicht.
nein habe mir alle drei seiten des vertrages mit allen satzungen gelesen
und was ist wenn sie mich stören weil sie laut sind oder geruch da ist