Gefeuert weil Hände in der Tasche?

5 Antworten

und er hat mir in 5 Minuten die fristlose Kündigung gereicht

Ist doch prima. Dann kannst Du jetzt zuhause bleiben und Deine Hände hinstecken, wohin Du willst. Und niemand wird sich etwas dabei denken.

Dreasy1 
Beitragsersteller
 04.02.2020, 12:15

Ja ist schon cool

Natürlich warst du sehr unhöflich, aber jemanden wegen so etwas einfach zu kündigen ist auch nicht gerade das Beste. Aber ich kann nicht entscheiden, ob er das darf, da musst du jemanden anderen fragen.

Ob das ein Grund für eine fristlose Kündigung ist, kann nur ein Gericht entscheiden. Nach meinem Dafürhalten nicht, aber andere können den Sachverhalt anders beurteilen.

Dass du dich mit solchen Reaktionen nicht beliebt machst, ist dir sicherlich bekannt. Übrigens hat man die Hände tatsächlich nicht in den Hosentaschen, wenn man mit anderen im Stehen spricht! Das ist sehr unhöflich! Lies mal den Knigge!

Familiengerd  04.02.2020, 14:30

Das ist mit absoluter Sicherheit kein berechtigender Grund für eine fristlose Kündigung!!

Dreasy1 
Beitragsersteller
 04.02.2020, 12:09

Wer hat denn zu bestimmen was höflich ist und was nicht? Vielleicht fühle ich mich mit den Händen in den Taschen wohler und außerdem ist es besser wenn jeder eine andere Haltung hat ansonsten wäre es ja langweilig/eintönig

Jersinia  04.02.2020, 12:12
@Dreasy1

Das sind mitteleuropäische Umgangsformen, sie machen das Zusammenleben viel einfacher und angenehmer.

Vielleicht fühlt sich jemand wohl, wenn er Dich ständig unterbricht. Fändest Du auch nicht so cool.

Mignon5  04.02.2020, 12:12
@Dreasy1

Es gibt bestimmte Höflichkeits- und Benimmregeln, die im "Knigge" dargelegt sind. Google mal "Knigge", denn offenkundig kennst du den Knigge gar nicht! Du kannst diese Benimmregeln einhalten oder es lassen. Es ist deine Entscheidung! Die meisten Menschen - ich eingeschlossen - wollen mit unhöflichen Menschen nichts zu tun haben. Du schneidest dir nur ins eigene Fleisch!

Aber dies ist ja sowieso eine Trollfrage, wie man den anderen Antworten entnehmen kann!

mondfaenger  04.02.2020, 12:12
@Dreasy1

Von Umgangsformen hast du offensichtlich noch nie etwas gehört.

Dreasy1 
Beitragsersteller
 04.02.2020, 12:13
@Jersinia

Dann geht man halt einfach weg von ihm und redet nicht weiter mit ihm, keiner wird gezwungen Kontakt mit anderen Menschen zu haben

Jersinia  04.02.2020, 12:14
@Dreasy1

Werd erwachsen und fang tatsächlich einen Job an. Du wirst Dich wundern, wie oft das "einfach weggehen" eben nicht so einfach ist.

Ich denke hier wurde die Rolle von Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch nicht richtig verstanden.

Das ist eine Verweigerung von Anweisungen und kann natürlich fristlos gekündigt werden. Du wirst auch vor dem Arbeitsgericht nicht punkten können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  04.02.2020, 14:32
Das ist eine Verweigerung von Anweisungen und kann natürlich fristlos gekündigt werden.

Das ist Unsinn!

Erstens handelt es sich dabei um keine "Anweisung", weil dieses Verlangen nichts zu tun hat mit den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des Arbeitnehmers!

Und zweitens ist das absolut kein zu einer fristlosen Kündigung berechtigender "Vorfall"!

Psychosenmagnet  04.02.2020, 14:38
@Familiengerd

"Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen.“ nennt sich Weisungsrecht und damit kein Unsinn.

Familiengerd  04.02.2020, 14:51
@Psychosenmagnet

Dieser Vorgang hat aber überhaupt nichts mit "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung" (Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers") zu tun!

Außerdem ist erstens eine Kündigung immer nur "ultima ratio" und setzt in aller Regel (bei einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung) mindestens eine aus gleichem Grund bereits einmal erteilte Abmahnung voraus, weil dem Arbeitnehmer Gelegenheit gegeben werden muss, sein Verhalten zu ändern - es sei denn, es ist "klar", dass er sein Verhalten nicht ändern will. Das zur Abmahnung oder dann auch Kündigung führende Verhalten muss aber in Zusammenhang stehen mit seinen arbeitsvertraglichen Pflichten!

Und zweitens ist eine fristlose Kündigung nur dann berechtigt, wenn ein so gravierendes Fehlverhalten vorliegt, dass dem Anderen die Fortführung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Dauer der bei einer ordentlichen Kündigung einzuhaltenden Frist nicht mehr zuzumuten ist.

damit kein Unsinn

Und darum: Selbstverständlich doch!!

Kuestenflieger  04.02.2020, 17:25
@Familiengerd

benimm ist eben zufall !

Familiengerd  04.02.2020, 17:37
@Kuestenflieger

Ja und? Was soll das in diesem Zusammenhang hier heißen?

Dass es sich um ein unhöfliches Verhalten handelt, steht ja völlig außer Frage.

Das ist aber in diesem Zusammenhang arbeitsrechtlich ganz irrelevant und hat mit der Frage selbst überhaupt nichts zu tun!

Psychosenmagnet  04.02.2020, 20:21
@Familiengerd

Ob es eine arbeitsrechtliche Relevanz hat, ist uns doch überhaupt nicht bekannt.

Familiengerd  04.02.2020, 22:33
@Psychosenmagnet

Was für eine arbeitsrechtliche Relevanz sollte das denn wohl haben können?

Es wird sich wohl kaum um einen Soldaten des Wachbataillons handeln, der während des Appells nicht das Gewehr präsentiert, sondern mit Händen in den Taschen vor seinem Vorgesetzten steht (mal abgesehen davon, dass Soldaten sowieso keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind).😁

Er ist der Chef der Firma? Was fragst du als nächstes? "Darf mich der Besitzer einer Wohnung aus ihr ausladen?"

Familiengerd  04.02.2020, 14:35

Und was willst Du damit konkret sagen?