Darf ein Vermieter während der Mietzeit die Kaution erhöhen?
Hallo, ich suche dringend einen Rat zu folgendem Fall: Ich wohne seit vielen Jahren in der Wohnung, die Kaution wurde bei Einzug ganz normal bezahlt. Nun wollte der Vermieter zum 01.01.2011 eine Kautionerhöhung von meinem Konto abbuchen. Ich habe dann auf diesem Formular relativ formlos beantragt, dass die Kaution nicht abgebucht werden soll, da ich nicht mit der Erhöhung einverstanden bin. Nun kam eine Antwort vom Vermieter, dass ich die Kaution zum 11.01. bezahlen soll, andernfalls wird mir fristlos gekündigt. Die Kautionserhöhung kommt Zustande, da die Gesellschaft ihre Rücklagen erhöhen möchte.
Ist es rechtens die Kaution während der Mietzeit zu erhöhen? Wenn ja, darf er mir wirklich fristlos kündigen, wenn ich diese Erhöhung nicht bezahle?? Die Höhe der Kaution gesamt ist niedriger als 3 Monatskaltmieten.
Vielen vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
du mußt zwischen einem normalen Mietvertrag unterscheiden und zu einer Angehörigkeit einer Wohnungsbaugesellschaft, bei der du durch die Mietgliedschaft gleichzeit Anteilseigner dieser Wohungsbaugenossenschaft bist. Als normaler Mieter geht das nicht. Bei einer Wohungsbaugesellschaft haftet du aber auch als Anteilseigner für das Kapital mit. Es kann daher durch Beschlussfassung eine Kapitalerhöhung geben, bei denen der Wert der Anteile steigt. Dem kannst du nur durch Kündigung entgehen. Du kannst aber eventuell vereinbaren, daß die Erhöhung durch die Dividentenzahlung in Raten abgezahlt wird
Ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Bei uns sind es z.B 4% der Geschäftsanteile pro Jahr Dividentenauschüttung. Wieviel steht im jährlichen Rechenschaftsbericht. Je nachdem wie gut oder schlecht ihr wirtschaftet
Das ist der kleine aber feine Unterschied.
Kaution oder Genossenschaftsanteile?
Ich habe ja schon einiges mitgelesen. Durch Änderung der Satzung, durch Abstimmung der Vertreterversammlung kann der Wert des Genossenschftsanteils erhöht werden. Alle Genossenschaftfsmitglieder haben sich dem zu fügen. In der Regel wird die Ausschüttung der Dividende solange unterbunden, bis der erhöhte Genossenschaftsanteil vollständig eingezahlt ist. Die Verzinsung ist unterschiedlich, sowie auch die Höhe der zu zeichnenden Anteile. So gibt es auch Genossenschaften, bei denen die Zeichnung von mehr als einem Anteil notwendig sind, wenn eine Wohnung angemietet werden soll. MfG
Nein, Nicht zahlen. lass dir nicht Drohen.
Ja ist rechtens im Grundsatz. Wer sonst soll die Ruecklagen begleichen und von was ? Wer ist Nutzniesser der Sache (anteilig) ?
Nein, eine Kaution kann nicht im Nachhinein erhöht werden. Wende dich bitte an den Mieterbund!
Vielen dank für deine Antwort. Ja ich wohne bei einer Genossenschaft, jedoch weiß ich nichts von einer dividendenzahlung?! Macht des was? Müsste ich da was bekommen?