Auto abgeschleppt während meinem Urlaub. Wie bekomme ich mein Geld zurück?

7 Antworten

Nein, die Möglichkeit besteht tatsächlich leider nicht. Dass du auf das temporäre Halteverbot nicht reagieren konntest läuft unter "persönliches Pech". Es gibt zwar eine Frist, ab wann "vorgewarnt" werden muss, aber die beträgt lediglich 72 Stunden.

Das Abschleppen soll zwar immer die letzte Möglichkeit sein, ein "Hindernis" zu beseitigen, aber wenn der Wagen auf dich zugelassen ist und du zur Zeit im Urlaub nicht erreichbar bist, dann gibt es halt leider keine andere Handhabe, als den Wagen abschleppen zu lassen.

Nein, gibt es nicht. wenn Du auf einem öffentlichen Parkplatz stehst, muss Du gewährleisten,d ass Du kurzfristige Sperrungen auch wahrnimmst.

Leider dumm gelaufen.

Nein, gibt es nicht. Denn du musst dafür Sorge tragen das dein Fahrzeug jederzeit umgesetzt werden kann. D.h. jemand anderen einen Schlüssel geben. Für solche Fälle.

Weidler4711  18.06.2019, 23:59

jemand anderem die Schlüssel geben und dann baut er einen Unfall, was dann?

gunnar90  27.09.2016, 12:23

Das stimmt nicht. Dauerparken ist gemäß Straßenverkehrsordnung erlaubt.

Mojoi  27.09.2016, 12:25
@gunnar90

Natürlich. Es ist solange erlaubt, wie es erlaubt ist.

Sobald aber für den Bereich ein Halteverbaut ausgesprochen wird, ist es nicht mehr erlaubt - gemäß Straßenverkehrsordnung.

uni1234  27.09.2016, 12:25
@gunnar90

Deine Kommentare hier werden nicht wirklich besser... Es mag sein, dass Dauerparken erlaubt ist. Das lasse ich mal so stehen. Allerdings nur dort, wo dies gestattet ist. Spätestens dann, wenn ein Halteverbotsschild aufgestellt wird, ist Dauerparken nicht mehr erlaubt.

Auf den Kosten bleibst du sitzen. Die Rechtslage ist so: Das Parkverbot muss 3 Tage (zumindest hier, das variiert etwas) angekündigt werden. Bist du länger abwesent trägst DU dafür Sorge jemanden zu beauftragen alle 3 tage mal nachschauen zu gehen und im Bedarfsfall das Auto umzuparken. Machst du das nicht ist es dein Problem.

gunnar90  27.09.2016, 12:18

Es gibt in der Straßenverkehrsordnung keine bundesweit einheitliche Regelung, wie lange "vorher" auf ein Halteverbot hingewiesen werden muss. Das sind IMMER Einzelfallentscheidungen.

Spezialwidde  27.09.2016, 12:20
@gunnar90

Du kannst doch lesen nehm ich an?! Ich hab doch geschrieben dass das variiert! Muss man sich eben bevor man verreist kundig machen.

SiViHa72  27.09.2016, 12:20
@gunnar90

"keine bundesweit einheitliche Regelung">>

"das variiert etwas" sagt Spezialwidde doch.

Mojoi  27.09.2016, 12:20
@gunnar90

Und diese Einzelfallentscheidungen orientieren sich fast ausschließlich an den drei Tagen.

Mir ist keine Entscheidung bekannt, wo großzügig über elf, resp. zehn Tage hinweggeschaut wurde.

uni1234  27.09.2016, 12:22
@gunnar90

In der StVO nicht. Aber die 72 Stunden Regel entspricht der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, mit Ausnahme von NRW wo man von 48 Stunden ausgeht.

Nein. Laut einschlägiger Rechtssprechung ist es Autohaltern die Ihr Auto im öffentlichem Raum abstellen zuzumuten, dass sie alle zwei bis drei Tage nach ihrem Fahrzeug und ggf. geänderten Halteregeln schauen / schauen lassen.