Auto abgeschleppt während meinem Urlaub. Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Ich habe ein Problem bzgl. der Kosten die mir für das Abschleppen meines Autos berechnet wurden. Ich bin am 11.09.2016 in den Urlaub geflogen und habe davor mein Auto auf einem der Parkplätze vor meiner Wohnung abgestellt. Als ich am 26.09. 2016 wieder nach Hause gekommen bin, musste ich feststellen, dass mein Auto abgeschleppt wurde. Es kam heraus, dass es bereits am 21.09. im Auftrag einer Umzugsfirma abgeschleppt wurde. Da ich in dieser Zeit nicht anwesend war hatte ich keine Chance das mobile Halteverbot zu umgehen und musste jetzt ca. 240€ an das Abschleppunternehmen zahlen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Kosten anfechten kann bzw. mir das Geld zurückholen kann?
7 Antworten
Nein, die Möglichkeit besteht tatsächlich leider nicht. Dass du auf das temporäre Halteverbot nicht reagieren konntest läuft unter "persönliches Pech". Es gibt zwar eine Frist, ab wann "vorgewarnt" werden muss, aber die beträgt lediglich 72 Stunden.
Das Abschleppen soll zwar immer die letzte Möglichkeit sein, ein "Hindernis" zu beseitigen, aber wenn der Wagen auf dich zugelassen ist und du zur Zeit im Urlaub nicht erreichbar bist, dann gibt es halt leider keine andere Handhabe, als den Wagen abschleppen zu lassen.
Nein, gibt es nicht. wenn Du auf einem öffentlichen Parkplatz stehst, muss Du gewährleisten,d ass Du kurzfristige Sperrungen auch wahrnimmst.
Leider dumm gelaufen.
Nein, gibt es nicht. Denn du musst dafür Sorge tragen das dein Fahrzeug jederzeit umgesetzt werden kann. D.h. jemand anderen einen Schlüssel geben. Für solche Fälle.
jemand anderem die Schlüssel geben und dann baut er einen Unfall, was dann?
Natürlich. Es ist solange erlaubt, wie es erlaubt ist.
Sobald aber für den Bereich ein Halteverbaut ausgesprochen wird, ist es nicht mehr erlaubt - gemäß Straßenverkehrsordnung.
Deine Kommentare hier werden nicht wirklich besser... Es mag sein, dass Dauerparken erlaubt ist. Das lasse ich mal so stehen. Allerdings nur dort, wo dies gestattet ist. Spätestens dann, wenn ein Halteverbotsschild aufgestellt wird, ist Dauerparken nicht mehr erlaubt.
Auf den Kosten bleibst du sitzen. Die Rechtslage ist so: Das Parkverbot muss 3 Tage (zumindest hier, das variiert etwas) angekündigt werden. Bist du länger abwesent trägst DU dafür Sorge jemanden zu beauftragen alle 3 tage mal nachschauen zu gehen und im Bedarfsfall das Auto umzuparken. Machst du das nicht ist es dein Problem.
Es gibt in der Straßenverkehrsordnung keine bundesweit einheitliche Regelung, wie lange "vorher" auf ein Halteverbot hingewiesen werden muss. Das sind IMMER Einzelfallentscheidungen.
Du kannst doch lesen nehm ich an?! Ich hab doch geschrieben dass das variiert! Muss man sich eben bevor man verreist kundig machen.
"keine bundesweit einheitliche Regelung">>
"das variiert etwas" sagt Spezialwidde doch.
Und diese Einzelfallentscheidungen orientieren sich fast ausschließlich an den drei Tagen.
Mir ist keine Entscheidung bekannt, wo großzügig über elf, resp. zehn Tage hinweggeschaut wurde.
In der StVO nicht. Aber die 72 Stunden Regel entspricht der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, mit Ausnahme von NRW wo man von 48 Stunden ausgeht.
Nein. Laut einschlägiger Rechtssprechung ist es Autohaltern die Ihr Auto im öffentlichem Raum abstellen zuzumuten, dass sie alle zwei bis drei Tage nach ihrem Fahrzeug und ggf. geänderten Halteregeln schauen / schauen lassen.
Das stimmt nicht. Dauerparken ist gemäß Straßenverkehrsordnung erlaubt.