Vor Gericht weil ich gesagt habe "ich stech dich ab"?
Hallo, Ich habe vor ein paar Monaten zu einem Mitschüler gesagt ich stech dich ab und hatte dabei ein Taschenmesser in meiner "Jackeninnentasche" 8 cm (legal) Natürlich wollte ich ihn nicht wirklich abstechen und so.Dann hat der Schulleiter mich zu sein Büro geholt und gesagt das wenn ich ihn das Messer nicht rausrücke er die Polizei rufen wird. Ich habe ihn das Messer gegeben er hat daraufhin trotzdem die Polizei gerufen. Ich hatte während ich zu den Typen gesagt habe ich stech dich ab meine hände in der Jackentasche.Wo nicht mein Messer drin war! Der Schulleiter hat mich von der Schule geworfen und mich davor für 1 Monat suspendiert. Da das aber anscheinend nicht gereicht hat hat der Schulleiter mich noch angezeigt wegen Bedrohung. in dem Brief steht das ich zu den Typen "ich stech dich ab" gesagt habe und ihn mit den händen in der Jackentasche wo anscheinend mein Messer dring war geschlagen habe. Das stimmt aber nicht ich habe zu ihn gesagt ich stech dich ab mit meinen Händen in der Tasche und habe ihn nicht gesachlagen. Was kann jetzt auf mich zukommen?Soll ich deswegen ein Anwalt anschalten? Gruss
5 Antworten
Die Frage ist, wie eindeutig ist das Ganze und sind bei dir noch andere Vorstrafen oder ähnliches eingetragen.
Falls das nicht der Fall ist, dann lohnt sich meist der Anwalt nicht. Dann bekennst du dich schuldig, nimmst die Strafe an und zahlst die Geldstrafe. Das würde nämlich in den meisten Fällen auf dich zukommen. Da bei dir schon Erziehungsmaßnahmen gelaufen sind usw. wird von höheren Strafen abgesehen, gerade bei heranwachsenden. Falls es überhaupt zu einer Anklage kommt.
Ein Anwalt kostet auch mehrere hundert Euro, die müsste er erstmal erwirtschaften.
klar richtig!
Ich habe noch eine Vorstrafe (Körperverletzung)
das ist eine Morddrohung, da hättest du das vorher überlegen sollen.
wie alt bist du
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Zunächst einmal muss ich sagen, dass Dein Schulleiter eine komplett kompentzlose Pfeife ist. Wenn er sagt wenn Du es nicht gibst hol ich die Polizei dann finde es ist ein massiver Vertrauensbruch dann trotzdem die Polizei zu rufen.
Zur Sache selbst würde ich mir an Deiner Stelle keinen Kopf machen. Da passiert nicht viel, vielleicht gar nichts.
Er hat einen Trick angewandt, um das Messer zu bekommen, völllig ok.
Nein, das ist nicht völlig ok.
Eben das zeigt, dass vollkommen falsche Werte vermittelt werden.
Einem mit einem Messer bewaffneten Jugendlichen nehme ich zuerst das Messer ab, egal wie, und dann kann ich Werte vermitteln.
Wieso hast du den Schulleiter nicht bedroht? Jetzt hast du den Salat.
xD, ich nehme an das war ironisch gemeint
Wieso sollte sich etwas ändern, wenn er den Schulleiter bedroht hätte???
anwalt ist immer besser
Okay, du bist von der Schule verwiesen worden weil irgendsoein Pisser seine Fresse nicht halten konnte und irgendein Vollidiot dein Direktor war. Hier würde ich sofort einen Anwalt einschalten weil das sonst für immer so in deiner Akte oder was auch immer drinnen steht. Aber informiere dich besser noch einmal über die Folgen der Anzeige.
Einen Anwalt brauchst Du jetzt schonmal gar nicht, ist ja nicht einmal gesagt das dass weiter verfolgt wird.
Geldstrafe gibts nicht im Jugendstrafrecht.