Gefahrgutbeauftragter

1 Antwort

Hallo bandit745, wenn Du bei der anderen Firma als externen Gefahrgutbeauftragter anfängst, dann klingt das nach einer selbständigen Tätigkeit, auch wenn Du hier nur 450 Euro monatlich verdienen würdest, ist es selbständig und somit müßtest Du ein Kleingewerbe an dem Ort anmelden wo Du tätig wirst. Da in diesem Bereich Fehler mit großer Wirkung (z. B. Öl-Unfall mit Verunreinigung von Autobahn, Grasflächen usw.) passieren können, würde ich Dir dringend eine Berufshaftpflichtversicherung empfehlen, damit Du abgesichert bist, solltest Du mal einen Fehler machen, damit die Schäden, die damit verbunden sind, abgedeckt sind. Die Prämien für die Versicherungen richten sich nach den Schäden, die entstehen können, kann mir gut vorstellen, daß hierfür mehrere Monatseinnahmen draufgehen. Und noch eines solltest Du beachten, grade wenn Du in der gleichen Branche tätig wirst, Du solltest das Einverständnis Deines momentanen Arbeitgebers einholen.

SmegThat2  23.06.2015, 21:15

Sorry aber das ist Blödsinn