Reisegewerbe als Friseur angemeldet. Darf ich auf 450€ zusätzlich in der gleichen Branche arbeiten?

3 Antworten

Nein, natürlich nicht. Wer sollte es verbieten. Es gibt viele die neben einem Gewerbe eine Anstellung haben, oder neben einer Anstellung ein Gewerbe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sira0903 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 09:04

Auch wenn es in der gleichen Branche ist? Die Steuerberaterin meiner Chefin meint es würde Probleme geben weil es die gleiche Branche ist....

KHSchindelar  14.08.2018, 09:54
@sira0903

Es ist nur eine Meinung, ohne dass sie eine rechtliche Auswirkung/Bedeutung hat. Warum sollte man gerade dort, wo (Fach)Kenntnisse vorhanden sind, solch eine Beschränkung auferlegt bekommen ? (... wenn nicht gerade eine Konkurrenzschutzklausel in den Verträgen vorhanden ist)

wfwbinder  14.08.2018, 10:45
@sira0903

Umgekehrt wird da ein Schuh draus. Wer als Friseur angestellt ist braucht die Genehmigung des Chefs, wenn er alsSelbständiger nebenberuflich auch Haare schneiden will.

Hier ist es so, dass Du Selbständig bist und Du brauchst Dir doch selbst keine Genehmigung zu geben.

sira0903 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 11:01
@wfwbinder

Es geht nicht um eine Genehmigung sondern um den Fall dass ich wohl mit der Handwerskammer Probleme bekommen könnte. Wegen Selbstständig und in der gleichen Branche ein MiniJob. Es könnte sogar so weit kommen dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben könne...

Ich bin nicht in der Handwerksrolle eingetragen da ich ein Reisegewerbe angemeldet habe.

wfwbinder  14.08.2018, 11:14
@sira0903

Du machst nichts verkehrt. DEin Reisegewerbe ist ordentlich angemeldet und wenn Dein Minijob ordentlich gemeldet wird ist alles in Ordnung.

sira0903 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 11:16
@wfwbinder

Ok. Vielen Dank für die Informationen.

Verdienen / Arbeiten kannst Du doch soviel Du willst.

450-€-Job hat nur eine Bedeutung im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung.

Als "Selbständige" ist es ein Einkommen wie aus Deiner derzeitigen Selbständigkeit auch und wäre diesem Einkommen bei der Steuererklärung hinzuzurechnen.

Das musst Du mit Deinem Arbeitgeber absprechen. Stell dich von den Spiegel und frage Dich.

sira0903 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 08:17

Was soll ich mich fragen?🤔

JaBu84  14.08.2018, 08:41
@sira0903

Meinst du die Frage ernst?
Du möchtest einen 450,00€ Job annehmen, dieser muss für gewöhnlich vom Arbeitgebeber genehmigt werden. Wer ist bei einer Selbstständigkeit der Boss???

Wärst du in einem Salon angestellt und würdest das im Altenheim machen wollen würde das gemäß deines Arbeitsvertrags unter das Wettbewerbsverbot fallen und du dürftest das gar nicht machen, da muss man nicht mal den Chef fragen.

sira0903 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 09:50
@JaBu84

Das ist mir schon klar. Das weiß ich auch.

Es geht ja darum ob es in der gleichen Branche auch unter das Wettbewerbsverbot fällt. Ich nehme ihr ja nichts weg, ich unterstütze sie ja nur....

Ihre Steuerberatern meint ich könnte Probleme bekommen weil es die gleiche Branche ist....

sira0903 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 09:57
@JaBu84

Natürlich fällt es unter das Wettbewerbsverbot.

Ich denke das einfachste wäre, ich würde das Gewerbe umbenennen oder den Job nicht annehmen...

JaBu84  14.08.2018, 10:31
@sira0903

Wenn man selbstständig ist, darf man in der selben Branche keinen Minijob annehmen? Wenn das so ist würde ich mit dem Heim absprechen, dass man im Monat x Stunden an den und den Tagen zur Verfügung steht und dafür 450,00€ Brutto nimmt oder wenn man die Beiträge zur RV berücksichtigt (15% pauschal von 450,-€) dann sogar 517,50€. Dies würde der Minijob dem Altenheim kosten.
Wird das Unternehmen gemäß §19 UStG, als Kleinunternehmer, geführt würde man 434,87€ in Rechnung stellen. Fällt man aus der Kleinunternehmer-Regelung raus kommen 19% USt oben drauf (82,63€).

Die Fragestellerin könnte so ihre Termine fix planen, z.B. Montags und Donnerstags von 14:00 bis 16:00 und die anderen Privattermine werden entsprechend drum herum gelegt.
Ich bin mir gerade nicht sicher ob ein Altenheim steuerfreie Umsätze nach §4 Nr.16 UStG erbringt (da ist nur von häuslicher Pflege die Rede und darunter verstehe die Pflege zu Hause und nicht in einem Heim). Falls nicht kann das Altenheim sogar noch die Vorsteuer, die eventuell anfällt, ansetzen kann.
Sind die Umsätze steuerfrei ist ein Abzug der Vorsteuer nach §15 (2) UStG ausgeschlossen.

Ich würde also einen Vertrag über die Leistung für beispielsweise 6 Monate (zur Probe) vereinbaren und bei Gefallen den Vertrag entsprechend verlängern.

Novos  14.08.2018, 10:35
@sira0903

Sie macht Du IHREM CHEF keine Konkurrenz, weil sie bei keinem Chef angestellt ist, sondern SELBSTÄNDIG ist. Mache den 450€ - Job und lasse Dich nicht verwirren!

sira0903 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 10:40
@JaBu84

Mein Vertrag wäre nicht mit dem Altenheim sondern mit der Mieterin des Salons. Die mehrere Salons in verschiedenen Altenheimen angemietet hat. Ich wäre auf 450€ bei ihr angestellt....

Die Steuerberaterin meinte ich könnte mir der Handwerkskammer Probleme bekommen. Und vielleicht in Zukunft als Friseurin gesperrt werden könnte...

Ich bin aber nicht in der Handwerksrolle eingetragen, weil ich ein Reisegewerbe angemeldet habe.

Meine Angst ist eigentlich dass ich Probleme bekommen könnte und meinen Job nicht weitermachen könnte.

sira0903 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 10:42
@Novos

Den mach ich auch. Nur, muss ich mein Reisegwerbe umbenennen?🤔

Novos  14.08.2018, 10:44
@sira0903

Nein, weil Du es nicht als selbständiges Gewerbe, sondern in einem Arbeitsverhältnis machst.

sira0903 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 16:33
@Novos

Danke für die Information