Gefährliche Körperverletzung wie geht es weiter?

3 Antworten

Soweit es sich tatsächlich um eine gefährliche Körperverletzung handeln sollte, sieht § 224 StGB in der Tat eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.

Allerdings bedeutet dies natürlich nicht, dass du auch Zeit absitzen musst. Zunächst einmal ist aufgrund des von dir geschilderten Sachverhalts nicht ersichtlich, warum es sich um eine gefährliche Körperverletzung handeln sollte.

Zudem kann ein Verfahren auch wegen Geringfügigkeit eingestellt oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Abgesehen vom Freispruch gibt es also viele Möglichkeiten, die einen Knastaufenthalt nicht zur Folge haben.

uni1234  19.03.2017, 16:04

Dann mach dir mal nicht all zu viele Gedanken.

PhilGerrit 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 15:36

Er hat mir nur gesagt das er eine anzeige wegen gefährlicher körperverletzung gemacht. Kann mir beim besten willen nicht vorstellen das das irgendwie bestätigt werden kann.

Das kann und wird vor Gericht kommen, wenn das Opfer ersnt macht. Dieser Wird wenn er Zeugen hat den Fall auch gewinnen. Wenn er beim Arzt gewesen ist und eine Verletzung auch ohne Blut nachweisen konnte, bist du ebenfalls schlecht drann.

Ins Gefengnis musst du, wenn du keine Vorstrafen hast nicht, doch wirst du einen Akteneintrag bekommen und sicherlich, wenn du verlierst, Schmerzensgeld zahlen müssen.

Keiner kennt den Grund, war es Verteidigung oder pure Dummheit von dir?

melman86c  19.03.2017, 16:48

Was sollte er gewinnen? Wenn einer gewinnt, dann der Staat, der ihn anklagt.

Schmerzensgeld ist eine ganz andere Sache.

PhilGerrit 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 15:32

Eher dummheit. Muss er zum arzt gehen? Wenn er das nicht tut wie läuft das denn dann ab? 

Tababab  19.03.2017, 15:34
@PhilGerrit

Er muss nicht zum Arzt gehen wenn er Zeugen hat oder dir nicht sichtbare Wunden nachweislich abfotografiert.

Dann hoff dass er keine Zeugen hat und nicht beim Arzt gewesen ist und mach sowas nicht nochmal. Sich selbst verteidigen oder andere ist natürlich was anderes.

Man kann mit einem simplen Faustschlag jemanden töten. Das Nasenbein kann sich ins Gehirn rammen oder er kann, siehe Fall der Türkin Tugce, tödlich fallen.

...ja mit dieser selbstlosen einsicht: <"es ist rein gar nichts passiert" wirst du sicher bei der polizei punkte machen.

du hast jemanden ins GESICHT geschlagen. punkt. das ist passiert. nun steh dazu und kassiere die strafe

PhilGerrit 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 15:31

So war das nicht gemeint. Natürlich stehe ich dazu, aber meine frage war welche strafen sowas zur folge hat.

idolith  19.03.2017, 15:33
@PhilGerrit

das kommt auf das gesamt bild, alter, vorgeschite, vorstrafen an.

sozialstunden tippe ich.

schmerzensgeld in nem zivilverfahren könnten dazu kommen.

PhilGerrit 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 15:45
@idolith

Danke erstmal dafür. Wie gesagt, 22, ausbildung in 3 monaten abgeschlossen und sonst alles normal. Ohne dabei blöd zu klingeln, für sowas einzusitzen fände ich hart. Bewährung möglich oder?

idolith  19.03.2017, 15:50
@PhilGerrit

...ich denke eh, dass ein mögliches verfahren wegen geringfügigkeit  (mit auflage) eingestellt wird. trotzdem solltest du bei der polizei auf keinen fall auf die idee kommen, zu behaupten, es sei ja nichts passiert. 

melman86c  19.03.2017, 16:49
@idolith

Bei der Polizei sollte man gar nichts sagen.