Gebrauchtes Handy gekauft - nun Defekt?

3 Antworten

Da keine Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen wurde ist, muss sie doch eigentlich das Handy wieder an sich nehmen oder ?

Nein, das muss sie nicht. Sie muss lediglich ein maengelfreies Handy liefern.

Ob die hellen Streifen auf dem Display aber bei einem gebrauchten Handy fuer 40 Euro tatsaechlich einen Sachmangel darstellen? Wahrscheinlich wohl eher nicht.

Ceeesy759  19.09.2021, 12:56
Ob die hellen Streifen auf dem Display aber bei einem gebrauchten Handy fuer 40 Euro tatsaechlich einen Sachmangel darstellen?

Zitat vom Autor: 'Dieses wurde als "neu und voll Funktionsfähig" verkauft.'

DerCaveman  19.09.2021, 13:32
@Ceeesy759

Der FS schreibt nichts von kaputt oder nicht funktionsfaehig. Ihn stoeren halt nur die leichten Helligkeitsunterschiede. Bei einem Handy der alleruntersten Preisklasse - und um ein solche kann es sich hier ja nur handeln - duerfte so etwas eher kein Sachmangel sein. Da kann man auch beim Display nur unterste Qualitaetsstandards erwarten.

Ceeesy759  19.09.2021, 15:14
@DerCaveman

Naja, er schreibt konkret von 'Siehe "helle" weiße Flecken' + Foto.

Das Wort Fleck lässt schon vermuten, dass es nicht ordnungsgemäß ist.

Ceeesy759  19.09.2021, 15:17
@Ceeesy759

Nur weil etwas in einer der untersten Preisklassen liegt, darf man trotzdem nicht "irgendwas" verkaufen. Das Display ist meiner Ansicht nach neben dem Betriebssystem eindeutig DAS Merkmal, das mangelfrei sein muss. Und eine unregelmäßige Ausleuchtung, die derart sichtbar innerhalb der Fläche auftritt, ist für eindeutig ein Mangel. Lediglich eine ungleichmäße Ausleuchtung zu den Seiten hin wäre für mich hinnehmbar, da dies technisch bedingt wäre (Edge-Lit)

MuckiHD 
Beitragsersteller
 19.09.2021, 18:55
@DerCaveman

Das Handy hat schon einige Jahre auf den Buckel. Klar, dass es keine 1000€ mehr kostet. Ich wollte es nur nochmal in meiner Sammlung haben, da ich es vor 7 Jahren bereits besaß. Habe es mir extra "neu" gekauft, da ich nichts defektes haben wollte. Mein damaliges ist leider beim Umzug kaputt gegangen.

3 Antworten, davon 2 von irgendwelchen Community-Experten. Und alle 3 verstehen den Satz "neu und voll Funktionsfähig" nicht und reden von Gebrauchtware. Großes Kino.

Auch beim Privatkauf gilt die Gewährleistung. Außer man schließt sie aktiv aus. Das ist laut Threadersteller aber nicht geschehen. https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/

MuckiHD 
Beitragsersteller
 19.09.2021, 18:52

Dankeschön :) Endlich mal eine-/r welche Lesen kann

Beim privaten Verkauf gebrauchter Geräte gibt es keine Gewährleistung

DerCaveman  19.09.2021, 12:45

Ach Hans, wo hast du das nun wieder her? Natuerlich gibt es die gesetzliche Sachmaengelhaftung auch beim Privatverkauf und bei Gebrauchtgeraeten. Beim Privatverkauf kann man sie lediglich vertraglich ausschliessen.

Manchmal kommst du mit Behauptungen um die Ecke, bei denen man nur noch mit dem Kopf schuetteln kann!

MuckiHD 
Beitragsersteller
 19.09.2021, 12:49

Doch gibt es....