Gebrauchtes Handy gekauft - nun Defekt?
Hallo,
ich habe mir Anfang letzter Woche ein Handy auf Ebay Kleinanzeigen gekauft.
Dieses wurde als "neu und voll Funktionsfähig" verkauft.
Da es keines von diesen Handys in meiner Umgebung (200km) gab, musste ich es Versenden lassen.
Als es ankam habe ich es sofort gemerkt und auch der Verkauferin geschrieben.
Nun habe ich folgenden Vorschlag gemacht:
1. Ich kriege die hälfte des Kaufpreises zurück, ich behalte das Handy und kaufe mir somit ein neues Display...
oder
2. Sie senden mir den kompletten Kaufpreis (40€) zurück + 4.99€ Versand und sie bekommen das Handy wieder.
Da keine Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen wurde ist, muss sie doch eigentlich das Handy wieder an sich nehmen oder ?
Siehe "helle" weiße Flecken
3 Antworten
Da keine Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen wurde ist, muss sie doch eigentlich das Handy wieder an sich nehmen oder ?
Nein, das muss sie nicht. Sie muss lediglich ein maengelfreies Handy liefern.
Ob die hellen Streifen auf dem Display aber bei einem gebrauchten Handy fuer 40 Euro tatsaechlich einen Sachmangel darstellen? Wahrscheinlich wohl eher nicht.
Der FS schreibt nichts von kaputt oder nicht funktionsfaehig. Ihn stoeren halt nur die leichten Helligkeitsunterschiede. Bei einem Handy der alleruntersten Preisklasse - und um ein solche kann es sich hier ja nur handeln - duerfte so etwas eher kein Sachmangel sein. Da kann man auch beim Display nur unterste Qualitaetsstandards erwarten.
Naja, er schreibt konkret von 'Siehe "helle" weiße Flecken' + Foto.
Das Wort Fleck lässt schon vermuten, dass es nicht ordnungsgemäß ist.
Nur weil etwas in einer der untersten Preisklassen liegt, darf man trotzdem nicht "irgendwas" verkaufen. Das Display ist meiner Ansicht nach neben dem Betriebssystem eindeutig DAS Merkmal, das mangelfrei sein muss. Und eine unregelmäßige Ausleuchtung, die derart sichtbar innerhalb der Fläche auftritt, ist für eindeutig ein Mangel. Lediglich eine ungleichmäße Ausleuchtung zu den Seiten hin wäre für mich hinnehmbar, da dies technisch bedingt wäre (Edge-Lit)
Das Handy hat schon einige Jahre auf den Buckel. Klar, dass es keine 1000€ mehr kostet. Ich wollte es nur nochmal in meiner Sammlung haben, da ich es vor 7 Jahren bereits besaß. Habe es mir extra "neu" gekauft, da ich nichts defektes haben wollte. Mein damaliges ist leider beim Umzug kaputt gegangen.
3 Antworten, davon 2 von irgendwelchen Community-Experten. Und alle 3 verstehen den Satz "neu und voll Funktionsfähig" nicht und reden von Gebrauchtware. Großes Kino.
Auch beim Privatkauf gilt die Gewährleistung. Außer man schließt sie aktiv aus. Das ist laut Threadersteller aber nicht geschehen. https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/
Dankeschön :) Endlich mal eine-/r welche Lesen kann
Beim privaten Verkauf gebrauchter Geräte gibt es keine Gewährleistung
Ach Hans, wo hast du das nun wieder her? Natuerlich gibt es die gesetzliche Sachmaengelhaftung auch beim Privatverkauf und bei Gebrauchtgeraeten. Beim Privatverkauf kann man sie lediglich vertraglich ausschliessen.
Manchmal kommst du mit Behauptungen um die Ecke, bei denen man nur noch mit dem Kopf schuetteln kann!
Beim privaten Verkauf gebrauchter Geräte gibt es keine Gewährleistung
Falsch. https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/
Doch gibt es....
Zitat vom Autor: 'Dieses wurde als "neu und voll Funktionsfähig" verkauft.'