AGR-ventil unter der gesetzlichen Gewährleistung?
Hallo, ich habe vor 1 Monat einen Golf 6 2,0 tdi 140 ps gekauft.
Dafürbin ich 550 km hin und zurück gefahren.
Jetzt zum Problem seit ca. 2 Wochen kommt die vorglühlampe in unregelmäßigen Abständen zum vorschein Motor geht in den notlauf.
Fehlerspeicher sagt agr Funktion fehlerhaft.
Ist das in der Gewährleistung? Muss der Verkäufer dafür aufkommen?
4 Antworten
Es ist ja im 1. Halben Jahr immer eine Sache der Beweispflicht. Das heißt war der Mangel bereits vor Fahrzeug Übergabe vorhanden.
Wenn du das Fahrzeug bei einem Händler gekauft hast, ist erstmal er in der beweispflicht. Egal was im Kaufvertrag steht ein Händler muss dir ein Jahr Gewährleistung geben wobei im ersten halben Jahr die Beweislast beim Verkäufer liegt.
Hast du das Fahrzeug privat gekauft sieht das eher schlecht für dich aus.
Sollte übrigens der Anspruch gerechtfertigt sein muss der Händler auch dir alle Kosten für hin und Rückweg erstatten.
Nimm Kontakt mit dem Verkäufer auf und frage nett freundlich aber bestimment das etwas mit dem Auto nicht stimmt und berufe dich auf die gesetzliche Gewährleistung.
Sollten alle Stricke reißen hilft leider nur der Gang zum Anwalt.
Ich hoffe ich konnte helfen
Viel Erfolg
Es sieht jedenfalls nach einem Sachmangel aus. Ob der Verkäufer dafür haftet, kann ich nicht beurteilen. Wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Hallo, ich habe vor 1 Monat einen Golf 6 2,0 tdi 140 ps gekauft.
Dafür bin ich 550 km hin und zurück gefahren.
Da bist du selbst schuld, es gibt von den Kübeln mehr als genug und das der Motor in den Notlauf geht ist ein Zeichen dafür, daß du damit mal schleunigst in die Werkstatt fahren solltest
hast du ne seperate gebrauchtwagen garantie abgeschlossen?
Nein