Käufer wirft mir Täuschung vor?

6 Antworten

Ich werd nicht so ganz schlau, was der Käufer eigentlich will.

"die 80 € zurücksenden kann, und er mir dafür aber auch die Ware. Das
nimmt er jedoch auch nicht an und verlangt, dass ich 80 € plus die
Rückversandkosten trage."

Geht es jetzt nur noch um die Rückversandkosten, oder was? Sonst erkenne ich nämlich Nichts, was dein Angebot von seiner Forderung unterscheidet.

Was will er da für rechtliche Schritte einleiten? Wegen dem Porto oder was?

Ebay-Kleinanzeigen ist, zum 30 Millionsten Male, für DIREKTVERKÄUFE. Sprich: Der Käufer holt sich sein Zeugs ab, guckt sich das bei dir an, und zahlt, oder geht ohne Teil und ohne zu zahlen.

VERSAND ist nicht vorgesehen! Da du dich nicht an die Regeln gehalten hast, sitzt der Andere am längeren Hebel.

Das Problem bei der Sache: Wer handelt zuerst? Schickt der Käufer zuerst zurück, oder schickst du das Geld zuerst? In beiden Fällen besteht das Risiko, dass der Andere nicht reagiert und seinen Teil nicht einhält.

"Wenn er rechtliche Schritte einleitet, wäre ich nun im Nachteil?"

Ja, eben weil du dich nicht an die Vereinbarungen gehalten hat.

Immerhin kann auch der Käufer den Schaden verursacht haben, um den Preis
zu drücken."

Richtig. Deswegen würde ICH mich trotz allem weigern, das Teil zurück zu nehmen, also FALLS ich so doof gewesen wäre, das zu versenden, und/oder das vor dem Verpacken OHNE ZEUGEN das Teil zu kontrollieren.

Ein Anwalt kostet Geld, die Zivilklage auch, denn über die muss er an dich ran, eine Anzeige nach Strafrecht bringt ihm gar nix. Es liegt keine Straftat deinerseits vor, da du angeboten hast, das zurück zu nehmen.

YvyLambert 
Beitragsersteller
 02.06.2017, 18:20

Danke!

Um Deine Frage noch zu beantworten: Ja, es geht jetzt nur noch um diese Versandkosten. Ich sehe nicht ein mehr zu zahlen als ich bekommen habe, denn immerhin hat er mir schriftlich gesagt er zahlt 80 € inkl. Versand, damit zahle ich auch nicht mehr zurück als die 80 € wenn er es zurücksenden will. Denn damit übernehme ich ja schon die Rücksendekosten.

Dass ich nie wieder etwas über Versenden verkaufen werde, das habe ich daraus nun zumindest gelernt. 

BalZakBarsoom  02.06.2017, 18:28
@YvyLambert

Dann soll er dich anzeigen und sich einen Anwalt nehmen, für die paar armseligen Euros.

Die Anzeige, wegen gar nix, wird eingestellt, das Zivilverfahren, über das er sein Geld zurück bekommt, und NUR über das Zivilverfahren, dauert ewig und geht zuerst mal auf  seine Kosten.

Im übrigen erfüllt es, meiner Meinung nach, den Strafbestand der Nötigung, was der Käufer macht. "Wenn du nicht die Versandkosten zahlst, zeig ich dich an!"

wars versicherter versand? da hastes. warn transport schaden wenns bei dir noch nicht so war. oder aber er hats geschrottet und schiebt es nun auf dich. geld zurück aber ware behalten? absolit keinen kompromiss eingehen? der versucht dir solange mit rechtlichen konsequenzen zu drohen. bis du nachgibst! dann hat er nämlich das geld UND die ware! kannste ihm ja sagen, das du dann direkt gegenanzeige wegen betrugs stellen wirst!

martinzuhause  02.06.2017, 18:04

er muss sich da erst mal auf garnichts einlassen. auch nicht auf diskussionern.

der "käufer" will seinen alten schrott zurückschicken und deswegen das geld vorher haben

Crush4r  02.06.2017, 18:05
@martinzuhause

dass das ne betrugsmasche ist, ist mir klar. der verkauf findet ja auch ohne garantie oder rücknahme statt! das ist bei privat ganz normal!

Du machst gar nichts. Also wenn es so leicht wäre, sein Geld zurückzubekommen und fremde Ware zu zerstören, dann könnte ich das auch mal probieren^^

Der wird wegen 80 Euro nix einleiten. Zumal er beweisen müsste, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorlag und das wird unmöglich.

So ein Scharnierbruch war bei dem DS Lite sehr oft passiert, hatte der DS beim Scharnier vielleicht schon einen leichten Riss? Dann dauert es nämlich nicht lange, bis das kaputt geht.

Sowas kommt nicht durch den Versand, sondern weil der schon jahrelang in Benutzung war durch das Auf-und Zuklappen, meiner hatte das irgendwann auch.

Wenn es bei dir aber noch nicht so war, dann kannst du da auch nichts für. Sollte bei dir aber schon ein kleiner Riss gewesen sein, dann wäre es deine Schuld, aber das müsse er erst mal beweisen.

Wenn man einen DS kauft, der schon Jahre alt ist, dann muss man damit rechnen, weil, wie gesagt, eine bestimmte Reihe extrem von Scharnierbrüchen geprägt war.

Du musst ihm das Geld nicht zurückerstatten und du schreibst ihm einfach, dass das bei dir noch nicht aufgetreten war.

Laury95  03.06.2017, 09:30

Im Internet kann man sich auch neue Gehäuse kaufen, falls er ein bisschen geschickt ist, kann er einfach die Platine und das ganze Innenleben in ein neues Gehäuse rein basteln.

Deine Nebenpflichten als Verkäufer sind u.a., Deine Sachen so sicher zu verpacken, dass sie während des Transportes nicht kaputt gehen können. Wenn Du das nicht gemacht hast, ist es von Dir kein Entgegenkommen, sondern dann hast Du die Pflicht, den Artikel zurück zu nehmen und den Käufer finanziell so zu stellen, als hätte er nie bei Dir gekauft.

Lies Dir mal die Verpackungsrichtlinien durch, ob Du Dich daran gehalten hast.

Laury95  03.06.2017, 09:29

Das Scharnier beim DS kann nicht durch den Versand kaputt gehen, sondern, wenn man den DS seit Jahren benutzt, durchs Auf und Zuklappen, das hat Nintendo selber mal zugegeben, dass durch längerfristige Nutzung vor allem der alte DS und der DS Lite von Scharnierbrüchen betroffen sind. Das kann von einem aufs andere Mal kommen.

Bei YouTube gibt es Reparaturlösungen dazu.

Das Lustige: Nintendo hat sich damals extrem unbeliebt gemacht, da der Scharnierbruch kein Garantiefall war und man 60 Euro für die Reparatur zahlen musste.

eile ihm einach erst mal mit, das er dir die ware zur prüfung zurückschicken darf., du wirst dann prüfen ob es überhaupt dein gerät ist das da defekt ist.

geld vorher zurück gibt es garnicht.

da will dir einer sein altes kaputtes gerät zurücksenden.

wie alt bist du? wenn du noch minderjährig bist hat der käufer erst mal pech. deine eltern müssen dem verkauf zustimmen. .

YvyLambert 
Beitragsersteller
 02.06.2017, 18:06

Nein, ich bin nicht minderjährig. Aber dass er mir das Gerät zurückschicken darf wusste ich nicht, das werde ich ihm mal vorschlagen. Danke!

Er bedrängt mich auch immer weiter mit irgendwelchen Rechten und dass er es Leid wäre zu diskutieren. Ich antworte ihm gerade gar nicht mehr, weil ich mich gerade fast schon erpresst fühle.

Ich bin ihm doch entgegen gekommen? Immerhin kann weder er mir vorweisen er hätte den Schaden verursacht (wovon ich leider mittlerweile ausgehe), noch kann ich vorweisen, dass der Schaden vorher nicht so war.

martinzuhause  02.06.2017, 18:10
@YvyLambert

daher schreibst du ihm einmal das er dir die ware zur prüfung zusenden darf - auf seine kosten. du wirst dann prüfenm ob es überhaupt dein gerät ist. bei dem alter gibt es schon gebrauchsspuren an denen du deins erkennen wirst.

weiter musst du ihm erst mal garnichts mehr schreiben. bis die ware zur prüfung bei dir ist