Käufer wirft mir Täuschung vor?
Hallo,
ich habe zuletzt einen Nintendo DS inklusive mehrerer Spiele und diversem Zubehör bei Ebay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat sich relativ schnell gemeldet und kaufte das Set für 80 € inkl. Versand. In der Beschreibung stand, dass der DS bereits einige Jahre in Gebrauch war, aber noch voll funktionsfähig ist.
Das Geld hat er schnell überwiesen und ich ihm, nachdem ich die Ware nochmal überprüft habe, auch die Ware zugesendet.
Gestern kam die Ware bei ihm an, und er hat mir ein Foto geschickt, dass ein Scharnier angebrochen ist. Dies war bei mir allerdings definitiv nicht der Fall. Der DS selbst ist jetzt wohl nur dadurch eingeschränkt, dass er in einer bestimmten Position nicht mehr einrastet. Sonst funktioniert er einwandfrei.
Der Käufer wollte von mir nun Geld zurück, ich habe mich zuerst dagegen gewehrt und sagte, dass der Fehler bei mir noch nicht so war. Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen dass es beim Versand passierte, doch ausschließen kann ich es nicht. Der Käufer hat mir mit einem Anwalt gedroht und ich bin ihm entgegen gekommen und hab ihm zuerst eine Schadensersatzzahlung geboten (von weniger als er verlangte). Das hat er nicht angenommen. Dann sagte ich, dass ich ihm (trotz dessen, dass ich Garantie und Rücksendung ausgeschlossen hatte in der Beschreibung) die 80 € zurücksenden kann, und er mir dafür aber auch die Ware. Das nimmt er jedoch auch nicht an und verlangt, dass ich 80 € plus die Rückversandkosten trage.
Nun meine Frage: Was soll ich jetzt tun? Ich bin ihm so weit entgegen gekommen, dass ich das Set zurücknehme (trotz dessen, dass ich das Gerät wie beschrieben abgeschickt habe), er lässt sich darauf aber nicht ein.
Wenn er rechtliche Schritte einleitet, wäre ich nun im Nachteil? Immerhin kann auch der Käufer den Schaden verursacht haben, um den Preis zu drücken.
Vielen Dank für eure Hilfe!
6 Antworten
Ich werd nicht so ganz schlau, was der Käufer eigentlich will.
"die 80 € zurücksenden kann, und er mir dafür aber auch die Ware. Das
nimmt er jedoch auch nicht an und verlangt, dass ich 80 € plus die
Rückversandkosten trage."
Geht es jetzt nur noch um die Rückversandkosten, oder was? Sonst erkenne ich nämlich Nichts, was dein Angebot von seiner Forderung unterscheidet.
Was will er da für rechtliche Schritte einleiten? Wegen dem Porto oder was?
Ebay-Kleinanzeigen ist, zum 30 Millionsten Male, für DIREKTVERKÄUFE. Sprich: Der Käufer holt sich sein Zeugs ab, guckt sich das bei dir an, und zahlt, oder geht ohne Teil und ohne zu zahlen.
VERSAND ist nicht vorgesehen! Da du dich nicht an die Regeln gehalten hast, sitzt der Andere am längeren Hebel.
Das Problem bei der Sache: Wer handelt zuerst? Schickt der Käufer zuerst zurück, oder schickst du das Geld zuerst? In beiden Fällen besteht das Risiko, dass der Andere nicht reagiert und seinen Teil nicht einhält.
"Wenn er rechtliche Schritte einleitet, wäre ich nun im Nachteil?"
Ja, eben weil du dich nicht an die Vereinbarungen gehalten hat.
Immerhin kann auch der Käufer den Schaden verursacht haben, um den Preis
zu drücken."
Richtig. Deswegen würde ICH mich trotz allem weigern, das Teil zurück zu nehmen, also FALLS ich so doof gewesen wäre, das zu versenden, und/oder das vor dem Verpacken OHNE ZEUGEN das Teil zu kontrollieren.
Ein Anwalt kostet Geld, die Zivilklage auch, denn über die muss er an dich ran, eine Anzeige nach Strafrecht bringt ihm gar nix. Es liegt keine Straftat deinerseits vor, da du angeboten hast, das zurück zu nehmen.
Dann soll er dich anzeigen und sich einen Anwalt nehmen, für die paar armseligen Euros.
Die Anzeige, wegen gar nix, wird eingestellt, das Zivilverfahren, über das er sein Geld zurück bekommt, und NUR über das Zivilverfahren, dauert ewig und geht zuerst mal auf seine Kosten.
Im übrigen erfüllt es, meiner Meinung nach, den Strafbestand der Nötigung, was der Käufer macht. "Wenn du nicht die Versandkosten zahlst, zeig ich dich an!"
wars versicherter versand? da hastes. warn transport schaden wenns bei dir noch nicht so war. oder aber er hats geschrottet und schiebt es nun auf dich. geld zurück aber ware behalten? absolit keinen kompromiss eingehen? der versucht dir solange mit rechtlichen konsequenzen zu drohen. bis du nachgibst! dann hat er nämlich das geld UND die ware! kannste ihm ja sagen, das du dann direkt gegenanzeige wegen betrugs stellen wirst!
er muss sich da erst mal auf garnichts einlassen. auch nicht auf diskussionern.
der "käufer" will seinen alten schrott zurückschicken und deswegen das geld vorher haben
dass das ne betrugsmasche ist, ist mir klar. der verkauf findet ja auch ohne garantie oder rücknahme statt! das ist bei privat ganz normal!
Du machst gar nichts. Also wenn es so leicht wäre, sein Geld zurückzubekommen und fremde Ware zu zerstören, dann könnte ich das auch mal probieren^^
Der wird wegen 80 Euro nix einleiten. Zumal er beweisen müsste, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorlag und das wird unmöglich.
So ein Scharnierbruch war bei dem DS Lite sehr oft passiert, hatte der DS beim Scharnier vielleicht schon einen leichten Riss? Dann dauert es nämlich nicht lange, bis das kaputt geht.
Sowas kommt nicht durch den Versand, sondern weil der schon jahrelang in Benutzung war durch das Auf-und Zuklappen, meiner hatte das irgendwann auch.
Wenn es bei dir aber noch nicht so war, dann kannst du da auch nichts für. Sollte bei dir aber schon ein kleiner Riss gewesen sein, dann wäre es deine Schuld, aber das müsse er erst mal beweisen.
Wenn man einen DS kauft, der schon Jahre alt ist, dann muss man damit rechnen, weil, wie gesagt, eine bestimmte Reihe extrem von Scharnierbrüchen geprägt war.
Du musst ihm das Geld nicht zurückerstatten und du schreibst ihm einfach, dass das bei dir noch nicht aufgetreten war.
Im Internet kann man sich auch neue Gehäuse kaufen, falls er ein bisschen geschickt ist, kann er einfach die Platine und das ganze Innenleben in ein neues Gehäuse rein basteln.
Deine Nebenpflichten als Verkäufer sind u.a., Deine Sachen so sicher zu verpacken, dass sie während des Transportes nicht kaputt gehen können. Wenn Du das nicht gemacht hast, ist es von Dir kein Entgegenkommen, sondern dann hast Du die Pflicht, den Artikel zurück zu nehmen und den Käufer finanziell so zu stellen, als hätte er nie bei Dir gekauft.
Lies Dir mal die Verpackungsrichtlinien durch, ob Du Dich daran gehalten hast.
Das Scharnier beim DS kann nicht durch den Versand kaputt gehen, sondern, wenn man den DS seit Jahren benutzt, durchs Auf und Zuklappen, das hat Nintendo selber mal zugegeben, dass durch längerfristige Nutzung vor allem der alte DS und der DS Lite von Scharnierbrüchen betroffen sind. Das kann von einem aufs andere Mal kommen.
Bei YouTube gibt es Reparaturlösungen dazu.
Das Lustige: Nintendo hat sich damals extrem unbeliebt gemacht, da der Scharnierbruch kein Garantiefall war und man 60 Euro für die Reparatur zahlen musste.
eile ihm einach erst mal mit, das er dir die ware zur prüfung zurückschicken darf., du wirst dann prüfen ob es überhaupt dein gerät ist das da defekt ist.
geld vorher zurück gibt es garnicht.
da will dir einer sein altes kaputtes gerät zurücksenden.
wie alt bist du? wenn du noch minderjährig bist hat der käufer erst mal pech. deine eltern müssen dem verkauf zustimmen. .
Nein, ich bin nicht minderjährig. Aber dass er mir das Gerät zurückschicken darf wusste ich nicht, das werde ich ihm mal vorschlagen. Danke!
Er bedrängt mich auch immer weiter mit irgendwelchen Rechten und dass er es Leid wäre zu diskutieren. Ich antworte ihm gerade gar nicht mehr, weil ich mich gerade fast schon erpresst fühle.
Ich bin ihm doch entgegen gekommen? Immerhin kann weder er mir vorweisen er hätte den Schaden verursacht (wovon ich leider mittlerweile ausgehe), noch kann ich vorweisen, dass der Schaden vorher nicht so war.
daher schreibst du ihm einmal das er dir die ware zur prüfung zusenden darf - auf seine kosten. du wirst dann prüfenm ob es überhaupt dein gerät ist. bei dem alter gibt es schon gebrauchsspuren an denen du deins erkennen wirst.
weiter musst du ihm erst mal garnichts mehr schreiben. bis die ware zur prüfung bei dir ist
Danke!
Um Deine Frage noch zu beantworten: Ja, es geht jetzt nur noch um diese Versandkosten. Ich sehe nicht ein mehr zu zahlen als ich bekommen habe, denn immerhin hat er mir schriftlich gesagt er zahlt 80 € inkl. Versand, damit zahle ich auch nicht mehr zurück als die 80 € wenn er es zurücksenden will. Denn damit übernehme ich ja schon die Rücksendekosten.
Dass ich nie wieder etwas über Versenden verkaufen werde, das habe ich daraus nun zumindest gelernt.