Gewährleistung und Schadensersatz auf verschenktes Gerät (Kleinanzeigen)?
Ich habe gestern ein altes Tonbandgerät zu verschenken bei eBay kleinanzeigen weggegeben. Es war voll funktionsfähig, so habe ich es auch beschrieben. Jemand hat es abgeholt und ist dafür 2x150km gefahren.
scheinbar ist kurz nachdem er es in Betrieb genommen hat das Gerät kaputt gegangen. Jetzt verlangt er von mir 130 Euro Reparaturkosten, weil ich es zu 100% funktionsfähig angeboten habe und er so lange gefahren ist. Ich müsste Gewährleistung geben (habe ich nicht ausgeschlossen weil ich dachte das muss man bei verschenken nicht) und wir hätten einen mündlichen Kaufvertrag (über 0 Euro).
Stimmt das oder ist das versuchte abzocke?
7 Antworten
Lies mal da:
Sofern es sich um ein Schenkung von Privaten an Privat handelte und Du dem Beschenkten WARHEITSGEMÄß versichern konntest, dass das Gerät funktioniert, dann solltest Du keine Probleme bekommen und die HAFTUNG MIT VERWEIS AUF DEN LINK EINFACH ABLEHNEN.
Denn andererseits weißt Du ja nicht, was der Beschenkte mit diesem Gerät getan hat und ob erlebst verantwortlich für den Schaden ist.
cheerio
Es gibt keinen Kaufvertrag. Es war eine Schenkung. Entsprechend kann er keine Gewährleistung von dir verlangen. Fall erledigt.
Einzige Ausnahme wäre ein arglistig verschwiegener Fehler. Diesen sehe ich hier jedoch nicht, da das Gerät kurz nach Inbetriebnahme kaputt gegangen ist. Es kann genau so gut sein, dass er nicht aufgepasst hat und Schnee in das Gerät gelangt ist. Bei dem Wetter nicht unüblich.
Und genau dazu habe ich etwas geschrieben. Bezüglich anglistischer Täuschung. Wer lesen kann ist klar im Vorteil :)
Das ist natuerlich Unsinn. Wenn du das Teil verschenkt hast, gibt es keinen Kaufvertrag und somit natuerlich auch keine Gewaehrleistung.
es gibt aber einen Schenkungsvertrag .....
Gewährlsitung siehe § 524 BGB
Ja klar. Hier wurde aber kein Sachmangel arglistig verschwiegen (das Teil funktionierte vor der Uebergabe noch und ist erst danach kaputt gegangen).
... also doch ein Schenkungsvertrag ..... ;-)
Wenn du das Teil verschenkt hast, gibt es keinen Kaufvertrag und somit natuerlich auch keine Gewaehrleistung.
Ja klar, aber eben keinen Kaufvertrag und somit auch keine "Gewaehrleistung". Also keine Haftung fuer zum Zeitpunkt der Uebergabe bereits vorhanden Sach- und Rechtsmaengel sondern lediglich eine Haftung fuer durch arglistiges Verschweigen bekannter Maengel verursachte Schaeden (nicht aber auch fuer die Maengel selbst). Mit dem, was man allgemein unter "Gewaehrleistung" versteht, hat das nichts zu tun.
Nicht Zahlen! Dieser Mensch hat das Gerät von Dir geschenkt bekommen (einem geschenktem Gaul.....) und hat die Anreise auf eigenes Risiko unternommen. Selbst wenn er die Reparatur- (und/oder die Reise-) Kosten gerichtlich einklagen wollte, dürfte er kaum Erfolg haben. Er hat schlicht und ergreifend kein Anrecht auf Gewährleistung und dass das Gerät kurz darauf kaputt gegangen ist war schlicht Pech für ihn.
es gibt aber einen Schenkungsvertrag .....
Gewährlsitung siehe § 524 BGB
Die Arglist müsst der Käufer nachweisen, das dürfte schwierig werden. Und eine Gattungsschuld lag ja nie vor.
...dieser "Fehler" wurde nicht arglistig verschwiegen.....der "Beschenkte" hat halt einfach Pech gehabt! Oder er versucht abzuzocken. Ich würde es darauf ankommen lassen.
das ist eben Pech. Vermutlich will der Käufer dann noch Kosten geltend machen. Für ein verschenktes Gerät ?
Das ist schon mehr als frech. Du hast aber die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Da müßte er schon klagen, was er natürlich nicht tun wird, da wird ihn jeder Richter auslachen
es gibt aber einen Schenkungsvertrag .....
Gewährlsitung siehe § 524 BGB
https://dejure.org/gesetze/BGB/524.html