Gebäudeschaden durch Wasserrohrbruch? Versicherung verlangt Beweise?
Ich habe mein Einfamilienhaus im Dez, 2015 verkauft. Der neue Eigentümer stelle bei Umbauarbeiten im Keller fest, dass nach Entfernen einer Wanderkleidung im Gästezimmer ca. 10 ganz durch die Kellerwand vorhanden sind. Ein vom neuen Eigentümer eingeholtes Gutachten führte die Risse auf untrschiedliches Absacken der Fundamente zurück. Es mussßte sofort gehandelt werden, da festgestellt wurde, dass auch die Kellerbodenplatte bereits geschädigt war. Lt. Gutachte ist das Absacken des Gebäudes durch Unterspülungen der Fundamente entstanden. z.B. versickertes Regenwasser kann Feinsteile aus dem Kiesbett ausgeschwemmt haben und das Volumen hierdurch kleiner wurde und somit das Haus unterschiedlich absackte. Mir viel dann ein, dass im Jahr 2000 die Hausanschlußleitung des Wasserwerkes an der Außenwand abgerissen war. Ich habe mir in diesen Tagen vom Wasserwerk die Protokolle über die Reparatur im jahr 2000 aushändigen lassen. Hiernach habe in den Schaden am 15.06.2000 um 7.25 Uhr gemeldet. Kein Wasser kann gezapft werden. Die Kellerinnenwand im Hausanschlußraum ist feucht. Um 9.30 Uhr hat ein Monteur des Wasserwerkes das Wasser abgesperrt und die Leitung repariert. Es sind somit über 2 Stunden Wasser unter Druck (Leitung NW 32) ausgeströmt. Da die Wand von außen bereits um 7.25 Uhr durchfuchtet war, ist anzunehmen, dass der Bruch der Leitung in der Nacht aufgetreten sein muss. Fachleute schätzen das auslaufende Wasser auf ca. 50.000 Liter bei 5-6 Stunden. Durch Bodenbohrungen kann nach 17 Jahren lt. Fachleuten nicht mehr nachgewiesen werden, dass damals Feinstteile aus dem Kiesbett ausgespült wurden. Meiner Meinung nach ist der Versicherung aber durch die vorliegenden Rapportzettel nachzuweisen, dass seinerzeit grße Mengen wasser ausgelaufen sind und hierdurch die Fundamente unterspült wurden. Die Kosten für das Ausgleichen des Hauses durch ERKEpfähle u.a. Kosten (Bodenplatte z.T. neu) haben ca. 35.000 EUR betragen. Ich bin der Meinung, dass durch die Unterlagen des Wasserwerkes die Schadensursache bewiesen ist. Eine andere Nachweismöglichkeit gibt es nicht. Die Versicherung muss meiner Meinung nach den Schaden ersetzen. Oder? Bin auf Stellungnahmen gespannt. Claus
3 Antworten
Zumindest bist du als Verkäufer aus der ganzen Sache raus! Das ist denke ich für dich eine ganz wichtige Aussage… Klar hatte offensichtlich das Haus einen Mangel, als du es verkauft hast, aber der war dir ja offensichtlich auch nicht klar… Das ist dann Pech des Käufers, der hätte halt einen Gutachter vor dem Kauf beauftragen müssen, wenn er sich selbst nicht ausreichend auskennt mit der Materie! Grundsätzlich ist die Frage natürlich berechtigt, ob die Wasserwerke oder Stadtwerke hier einen Schaden übernehmen müssten..
Zwei Punkte sind hier denke ich wichtig zu überlegen:
Kann ein Gutachter feststellen welche Ecke des Hauses abgesackt ist? Müsste man ja eigentlich… Wenn es in exakt der Ecke mit dem Wasseranschluss abgesackt ist, liegt es ja nahe, dass dies auf eine Unterspülung damals zurückzuführen ist…
Zweiter Aspekt, den man sich überlegen müsste ist, ob damals der Wasseranschluss abgerissen ist, weil das Fundament abgesackt ist? Da wäre dann die Kausalität anders, nicht das Haus ist abgesackt, weil der Wasseranschluss abgerissen ist, sondern der Wasseranschluss ist abgerissen, weil das Haus an dieser Ecke abgesackt ist…
T3Fahrer
Die Unterspülung ist durch einen Rohrbruch des Wasseranschlussen an der Außenkellerwand entstanden. Viele Stunden ist das Wasser ausgelaufen.
Schätzung 50000 Liter. Schäden unten im Keller-Göstebad zeigten sicch bereits
nach kurzer Zeirt. Danke für OIhre Bem+hungen.
Mfg. C. Bartel
Ist eher die Frage ob du dafür verantwortlich bist das du den neuen Eigentümer nicht darüber in Kenntnis gesetzt hast das dort ein Schaden vorlag.
In dem Fall könnte man evtl. darauf bestehen den Kauf rückgängig zu machen.
Andererseits ist das nicht mehr dein Haus, also bist du da außenvor.
Ich würde als erstes einen Anwalt aufsuchen und alles nur über den laufen lassen.
"...im Gästezimmer ca. 10 ganz durch die Kellerwand vorhanden sind. "
Was???
Als ich weiter darüber nachgedacht habe, ist mir noch ein Gedanke bezüglich der Unterspülung gekommen:
Ein Gutachter müsste ja zumindest eine Kausalität zwischen dem Rohrbruch und dem Absacken herstellen oder ausschließen können.
Der Gutachter müsste doch feststellen können, ob auf Niveau des Hauses überhaupt irgendwelche Wasser fließen (könnten), die dafür angetan sind, dein Fundament in entsprechender Art und Weise so zu unterspülen, dass es zu dem jetzigen Ergebnis kommt. Je nachdem wie die Konstellation von dem Grundstück ist, schließt sich das ja womöglich komplett sicher aus, dass eine natürliche Unterspülung etwa durch Regenwasser oder Grundwasser oder so stattgefunden hat… Dann bleibt ja nicht viel andere Möglichkeit, als dass es tatsächlich durch den Rohrbruch her rührt…