P-Konto Freibetrag, nicht verheiratet mit gemeinsamen Kind?
Hallo liebe Leute,
ich habe folgende Frage:
Mein Partner und ich, nicht verheiratet, haben jeweils ein P-Konto.
Ich habe meinen Freibetrag plus unsere gemeinsame Tochter in Höhe von ca. 1470€. (Bei der Bank mit der Geburtsurkunde erhöht) Mein Partner hat einen Freibetrag in Höhe von ca. 1074€.
Kann mein Partner nun auch den Freibetrag erhöhen, sprich auf ca. 1470€ mit der Geburtsurkunde? Oder geht dies nur auf ein Konto, da wir wie ich gelesen habe, beide Unterhaltspflichtig sind.
Vielen Dank für eure Antworten.
LG
2 Antworten
Apriori kann jeder der beiden Unterhaltspflichtigen den Freibetrag für das Kind in Anspruch nehmen.
Die Gläubiger können allerding einen Herabsetzung nach §850c Abs 4 beantragen, sofern und soweit das Kind vom anderen Elternteil tatsächlich Unterhalt erhält.
Ja. Sie haben ja auch gar keinen Einfluss darauf, ob Ihr Partner den Freibetrag erhöht. So wie Ihr Partner keinen Einfluss auf Ihren Freibetrag hat.
Erst wenn ihr Partner tatsächlich einen Monatsverdienst über der einfachen Pfändungsfreigrenze hat kann ihr Freibetrag auf Antrag der Gläubiger entsprechend reduziert werden und umgekehrt.
Jeder der ein P-Konto und ein eigenes Kind hat, kann seinen Freibetrag entsprechend erhöhen lassen.
Also wenn ihr beide ein ( gemeinsames ) Kind und jeweils ein P-Konto habt, steht auch jedem von euch der höhere Freibetrag zu.
Vielen Dank. Verstehe ich das richtig, dass mein Partner den Freibetrag erst einmal erhöhen kann ohne das der Freibetrag bei mir abgezogen wird? LG