Sozialversicherungspflicht bei der GbR?
Hallo,
wie verhält es sich mit der Sozialversicherungspflicht bei der GbR? Und wie unterscheidet sich dies, wenn ich nur nebenberuflich in der GbR Gesellschafter bin und hauptberuflich Angestellt bin und dort bereits meine Sozialabgaben bezahle?
Angenommen ich zahle mir jeden Monat 1000 EUR dann bekomme ich das ja bar auf die Kralle. Abgerechnet zwecks Steuern wird ja erst am Jahresende. Aber ich weiß nicht, ob ich auf Seite der GbR zusätzlich zu den 1.000 EUR auch noch anteilig etwas an die Krankenkasse zahlen muss?
Danke schon mal für Hilfe!
4 Antworten
Das ist eigentlich mit Blick auf die KV relativ einfach:
Übst Du Deinen Hauptberuf als Arbeiter oder Angestellter aus, bist Du automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Den monatlichen Beitragssatz teilst Du Dir wie bisher mit Deinem Arbeitgeber.
Wenn Du jetzt als Gesellschafter/in der GbR eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit ausübst, hat dies keinen Einfluss auf Deine Versicherungspflicht, sofern Sie eine wichtige Voraussetzung erfüllt:
Dein Verdienst aus der nebenberuflichen Selbständigkeit darf nicht höher sein als das, was Du als Angestellter verdienst.
Jemand ist hauptberuflich selbständig tätig, wenn er von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her überwiegend die Selbständige Tätigkeit ausübt. Wenn das abhängige Beschäftigungsverhältnis den zeitlichen und wirtschaftlichen Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Du zahlst also den KV Beitrag für Deine Angestelltentätigkeit, nicht für das Selbständige Einkommen, solange das Gehalt als Angestellte/r das Haupteinkommen darstellt.
Andere Sozialversicherungen, wie die Rentenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung, müssen hauptberufliche Unternehmer nicht zahlen. Für Deine Angestelltentätigkeit musst Du diese aber weiter abführen. Sie werden Dir wie bisher vom Lohn abgezogen.
Gerne. Noch ein Zusatz: Sollte Deine GbR selbst Angestellte beschäftigen, dann wird in der aktuellen Rechtsprechung immer von einer Krankenversicherungspflicht als Unternehmer ausgegangen. Sprich: Hast Du selbst Angestellte tritt die unternehmerische Tätigkeit automatisch in den Mittelpunkt, egal ob Du persönlich noch irgendwo anders angestellt bist.
Möchtest Du damit sagen, dass ich, sobald ich Leute in meiner GbR anstelle, selbst nun doch sozialversicherungspflichtig werde, trotz Hauptberuf, ODER meinst Du damit, dass ich dann als Arbeitgeber fungiere und zusätzlich zum Gehalt, das ich meinem Arbeiter zahle, auch noch die AG-Anteile an den Sozialversicherungen bezahlen muss?
Das Erstere. Sobald Du Leute anstellst, bist Du als Unternehmer krankenversicherungspflichtig, egal ob Du selbst noch ein Angestelltenverhältnis wahrnimmst. Dann wird automatisch angenommen, dass die Unternehmereigenschaft den Mittelpunkt darstellt.
schade, aber hab es kapiert. Danke!
bei einer GbR bist du ja selbstständig in einer Einzelfirma, sprich du zahlst dir kein Gehalt, sondern dern Gewinn der Gbr wird anteilig aufgeteilt und gilt als Einkommen aus Selbstständiger Tätigkeit, durch deine hauptberufliche Angestelltentätigkeit bist du sozial und krankenversichert, einen Anteil an die Sozialversicherung musst du nicht bezahlen, da du als Selbstständiger nicht sozialversicherungspflichtig bist.
Bei der Krankenversicherung sieht das etwas anders aus, da errechnet sich der Beitrag aus dem Gesamteinkommen.
Danke! Das heißt, ich muss am Jahresende dann sowohl bei der Lohnsteuer, als auch beim KV-Beitrag die Differenz von dem bezahlen, was ich bereits über meine Hauptanstellung bezahlt habe und dem, was ich aufgrund des Gesamteinkommens zu zahlen habe?
Steuern ja, da werden beide Einkommen addiert und die Steuerschuld errechnet, bei der Krankenversicherung kommts darauf wie hoch das Einkommen ist, es gilt da eine Beitragsbemessungsgrenze.
Es gibt seit etlichen Jahren eine Krankenversicherungspflicht für alle, ohne jede Ausnahme.
https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/krankenversicherung/krankenversicherungspflicht#
Sozialversicherung ist ja nicht gleich Krankenversicherung
nicht gleich Krankenversicherung
Der Fragesteller fragt ja auch nach der KV!
Aber ich weiß nicht, ob ich auf Seite der GbR zusätzlich zu den 1.000 EUR auch noch anteilig etwas an die Krankenkasse zahlen muss?
Jedes Einkommen ist sozialversicherungspflichtig!
Komisch. Ich zahle auf meine Bezüge nur Lohnsteuer, aber keine Sozialversicherung.
als Selbstständiger ist man nicht sozialversicherungspflichtig
Ach. Das ist mir schon klar.
echt?
komisch .....
auf meine freiberuflichen Nebeneinkünfte zahle ich KEINE Sozialversicherung .... (habe ich schriftlich von meiner Krankenkasse ....)
Danke. echt perfekt erläutert!