DJ mit 17?
Hallo
ich wollte wissen ob ich mit 17 auf Veranstaltungen wie z.b. eine Abiball auflegen dürfte und wenn ja wie lange.
Ich habe nämlich nach einer anfrage als DJ für einen Abiball wieder eine absage bekommen da ich nur 17 jahre alt bin. Jedoch habe ich kein Gewerbe oder ähnliches somit wäre das ja privat. Laut Jugendschutz gesetz darf man als unter 18 jähriger ja nur bis 23 bei Musikveranstaltungen arbeiten, gilt das denn auch für solch „privat“ Veranstaltungen?
3 Antworten
Die Schule ist eine öffentliche Einrichtung und deshalb darfst du es rechtlich gesehen nicht. Dass es Schwachsinn ist steht nicht zur Debatte
Du hast keine Zulassunng, kein Gewerbeschein und nimmst Geld dafür, ich glaube der Grund für die Absage ist eher nicht das Alter.
Mache dich einfach erst einmal mit dem Gewerberecht vertraut.
Das funktioniert auch nicht nach deiner Logik -> kein Gewerbeschein, also ist die Veranstaltung privat.
Wer organisiert den Abiball, einige Schüler oder die Schule selbst?
Die Schüler selbst, die haben mich nur bis jetzt gefragt ob ich das machen könnte, die absage ist tatsächlich nur wegen dem Alter, wirklich geld dafür bekomme ich nicht.
Ja, unter 18 gilt das Gesetz auch in diesem Fall.
Bekommst du Geld für das Auflegen?
Ja, ein wenig
Dann ist es übrigens nicht mehr privat. Ändert aber nichts an der Lage
Das nennt man Schwarzarbeit, und als Verantwortlicher würde ich mich davor hüten einem 17jähringen DJ bar Kohle auf die tatze zu geben. Kein Vertrag, kein Ersatz bei Krankheit, keine Haftung bei Problemen (Box fällt um, Schüler verletzt sich) oder sonstwas und dann auch noch in der Schule. Denk nach warum Du den Job nicht bekommst. Ganz sicher nicht weil Du erst 17 bist.
Das heißt DJ mit 17 ist eher unmöglich oder, also so lange wie man kein Gewerbe anmelden kann? Aber trotzdem danke
Da bin ich im Speziellen überfragt, aber ich war lange Jahre Vereinsvorsitzender und ein DJ ohne Betriebshaftpflicht, SteuerID und schriftlichem Vertrag wäre mir nicht in die Bude gekommen. Denn dafür hätte ich als 'Vorsitzender des Veranstalters' gehaftet. Das Alter des DJs wäre mir egal gewesen.
Richtig!
Angenomen, das gewerbe und alles würde einfach über meinen Vater laufen und ich wäre nur die ausführende Kraft, dann wäre doch alles wieder im grünen bereich bis auf die sache mit der arbeitszeit beschränkung?
Dann wäre dein Vater dein Arbeitgeber und du sein Angestellter.
Ggf. müsste dein Vater das seinem jetzigen Arbeitgeber mitteilen; steuerlich wäre das nicht von Vorteil.
Kurz gesagt, warte bis du 18 bist
Und wie sähe das aus, wenn man vater Selbstständig ist?
Danke für eure Hilfe 👍 mein Vater hat tatsächlich schon ein Gewerbe wo Musikproduktion und etc eingetragen ist. Somit wäre es ja alles wieder im legal und rechtlichen Rahmen.
Der Ball findet ja nicht in der Schule statt, aber danke