Gbr mit ausländischem Partner

3 Antworten

Nein, er muss natürlich nicht in Deutschland gemeldet sein, und darf das auch nicht, wenn er nicht tatsächlich in Deutschland wohnt. Und ob er sich krankenversichern muss hängt von den Vorschriften in seinem Land ab.

ghostp 
Beitragsersteller
 25.01.2014, 20:41

Haba ich das richtig verstanden? Mein Partner (EU-Ausländer) darf mit mir eine Gbr gründen, hier in Deutschland, und muss hier nicht gemeldet werden? Kann man das auch irgendwo nachlesen (Gesetzestext o. Ä.)? Ich möchte ihm das quasi "schwarz auf weiß" zeigen.

Eine GBR ist auch mit einem ausländischen Partner möglich, da ihr nach außen gemeinsam haftet. Was ihr untereinander vereinbart habt, interessiert z.B. das Finanzamt nicht. Sprich wenn dein Partner sich absetzt und dich mit einem Berg Schulden sitzen läßt, dann haftest du alleine. Deshalb ist von der Gründung einer GBR aus Sicht der Gründer immer abzuraten. Für die Gläubiger ist es mit die beste Unternehmensform. Ich würde in eurem Fall eine Ltd. empfehlen. Die Gründung ist günstig und das Risiko beschränkt. Wenn jemand z.B. der Vermieter eine Bürgschaft oder ähnliches verlangt, dann kann man die Haftung kalkulieren.

ghostp 
Beitragsersteller
 25.01.2014, 19:47

Davon ausgegangen, dass wir uns ein lebenlang kennen und vertrauen und er keinen Schuldenberg hinterlässt, sondern die Zusammenarbeit flourieren wird. Muss er sich in Deutschland anmelden, also Wohnung etc.? Oder reicht dem Gewerbeamt seine Anschrift im Ausland?

Über die Ltd. habe ich auch schon nachgedacht, aber dazu brauchst Du ja eine Adresse in UK, die ich leider nicht habe.

siehe: http://www.foerderland.de/gruendung/rechtsformen/gbr/faqs-gbr/

d.h. Ein EU-Ausländer braucht keinen Wohnsitz in Deutschland. Bei Drittstaatlern sieht das schon anders aus.

Ltd.: Ist zwar billig, aber auch gefährlich, denn Prüfbehörden schießen sich meist auf Ltd`s ein. Auch blocken viele Geschäftspartner ab, weil eine eventuelle Haftung in England nicht durchgesetzt werden kann.

Denke über eine UG nach: Kleine Anfangseinlage, geringere Haftung, aber in Deutschland.