GBR Auflösung Finanzamt?

3 Antworten

Kann man hier jemand sagen, was nun zutun ist?

Genau das, was das FA fordert. Also eine EÜR auf amtlichem Vordruck mittels elektronischer DV; Anlage EÜR, für 2020 (übrigens längst überfällig). Und für das Jahr der Aufgabe der GBR ist eine Aufgabebilanz erforderlich. Beides ist eine Bringschuld der Gesellschafter.

Bitte umgehend einen StB aufsuchen. Billig wird das nicht.

Eastlander 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 15:03

Muss eine Auflösungsbilanz auch erfolgen, wenn nach Beendigung der GBR kein Vermögen vorhanden ist?

Die 200€ Gewinn sind ja nicht am Ende vorhanden gewesen, sondern in der Laufzeit fluktiert.

FordPrefect  12.01.2022, 15:05
@Eastlander

Bei Auflösung einer Gesellschaft oder eines Unternehmens ist immer eine Aufgabebilanz erforderlich, unabhängig davon, ob die Unternehmung zuvor eine EÜR oder eine Bilanz erstallt hat. Das FA könnte ggfs. ausnahmsweise darauf verzichten, aber die Chancen dafür sind minimal - zumal ihr ohnehin bereits um ein Jahr im Verzug seid.

Eastlander 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 15:12
@FordPrefect

Eine Schlussbilanz muss also erstellt werden. Somit ist zum Schluss ein Kassenbestand von 91€ übrig..da hat das Finanzamt doch mehr Bearbeitungsaufwand als Nutzen 😂

FordPrefect  12.01.2022, 15:14
@Eastlander

Das dürfte euch noch deutlich teurer kommen, denn der StB wird für beides sicher einen vierstelligen Betrag verlangen.

Eastlander 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 15:20
@FordPrefect

Na dann werde ich mich Mal daran setzen und die Bilanz nachreichen. Die EÜR ist schon zugesendet. Danke erstmal für die Panikmache

Naja... ihr habt gemeinsam einen Gewerbebetriebe gehabt, den habt ihr danm aufgegeben. Deswegen vermutlich die Aufgabebilanz um einen eventuellen Aufgabegewinn zu ermitteln.

Die GbR hat damit nichts zu tun das bräuchtest du auch wenn du das Ding alleine geführt hättest. Ansonsten halt einfach noch dazu die Meldung dass die GbR gelöscht wurde dann kann das auch so eingetragen und die entsprechende steuernummer gelöscht werden.

Die Buchhaltung, die ihr anscheinend nicht gemacht habt, ist halt auch bei Nebenprojekten unerlässlich. Und dass das auch dann Aufwand geben kann wenn ihr keine Gewinne daraus einfahrt, ist relativ normal.

Die Aufgabebilanz an sich wird aber relativ einfach zu erstellen sein weil ihr keine wesentlichen Wirtschaftsgüter im Unternehmen hattet nehme ich an.

Eastlander 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 14:46

Wir haben keine Güter in diesem Sinne übrig gehabt. Somit war am Ende nur der Gewinn übrig, der ja in diesem Zeitraum auch immer anteilsmäßig ausgegeben wurde.

Habt ihr denn keine Buchhaltung gemacht?

Das könnte teuer werden, wenn das FA euch schätzt.

Eastlander 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 14:36

Doch schon, in diesem Zeitraum wurden nur 900 generiert und 700 ausgegeben. Wie gesagt, war nur zum Vertrieb unserer T-Shirts Design und Druck der T-Shirts. Eigentlich keine grobe Gewinnabsicht. Somit nicht Bilanzpflicht

kegus  20.01.2022, 20:21
@Eastlander

Bilanzpflichtig nicht, aufgrund der Größe. Hat mit der "Gewinnabsicht" erst mal nichts zu tun.
Erstellt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung wie zuvor empfohlen und schreibt dazu eine Erläuterung, dass bei der Beendigung keine Wirtschaftsgüter vorhanden waren und alle Rechnungen bezahlt. Natürlich nur, wenn dem so ist. Anderenfalls eben, was dem entspricht. Damit sollte das Finanzamt im besten Falle etwas anfangen können.
Gewöhnlich rate ich zu einem Steuerberater, aber da es hier um nur geringe Sachen geht, kann man m. E. davon absehen.