GBR Auflösung Finanzamt?
Hallo liebe Community,
von Anfang 02/2020 bis Ende 10/2020 hatte ich mit einen Freund eine GBR.
Diese war lediglich nur dafür da, um ein Geschäft zu 2. zu betrieben, womit wir die Verkäufe auch in Rechnung stellen könnten.
(Verkauf von T-Shirts)
Diese GBR war im Grunde ein Nebenprojekt und am Ende war lediglich ein Gewinn von maximal 200€ herausgenommen, da es sich am Ende im Sand verlief, da sich die Wege trennten. Deshalb die Abmeldung Ende Oktober 2020.
Jz fordert das Finanzamt eine Einnahmenüberschuss Rechnung für das Jahr an, soweit so gut. Diese lässt sich aber nun nicht einreichen, da die GBR aufgelöst wurde und nun eine "Bilanz" oder ähnliches gefordert wird.
Wir haben nur T-Shirts verkauft und den minimalen Gewinn nicht wirklich gemerkt und nun ist hier ein riesen Aufwand nötig.
Kann man hier jemand sagen, was nun zutun ist?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Kann man hier jemand sagen, was nun zutun ist?
Genau das, was das FA fordert. Also eine EÜR auf amtlichem Vordruck mittels elektronischer DV; Anlage EÜR, für 2020 (übrigens längst überfällig). Und für das Jahr der Aufgabe der GBR ist eine Aufgabebilanz erforderlich. Beides ist eine Bringschuld der Gesellschafter.
Bitte umgehend einen StB aufsuchen. Billig wird das nicht.
Bei Auflösung einer Gesellschaft oder eines Unternehmens ist immer eine Aufgabebilanz erforderlich, unabhängig davon, ob die Unternehmung zuvor eine EÜR oder eine Bilanz erstallt hat. Das FA könnte ggfs. ausnahmsweise darauf verzichten, aber die Chancen dafür sind minimal - zumal ihr ohnehin bereits um ein Jahr im Verzug seid.
Eine Schlussbilanz muss also erstellt werden. Somit ist zum Schluss ein Kassenbestand von 91€ übrig..da hat das Finanzamt doch mehr Bearbeitungsaufwand als Nutzen 😂
Das dürfte euch noch deutlich teurer kommen, denn der StB wird für beides sicher einen vierstelligen Betrag verlangen.
Na dann werde ich mich Mal daran setzen und die Bilanz nachreichen. Die EÜR ist schon zugesendet. Danke erstmal für die Panikmache
Naja... ihr habt gemeinsam einen Gewerbebetriebe gehabt, den habt ihr danm aufgegeben. Deswegen vermutlich die Aufgabebilanz um einen eventuellen Aufgabegewinn zu ermitteln.
Die GbR hat damit nichts zu tun das bräuchtest du auch wenn du das Ding alleine geführt hättest. Ansonsten halt einfach noch dazu die Meldung dass die GbR gelöscht wurde dann kann das auch so eingetragen und die entsprechende steuernummer gelöscht werden.
Die Buchhaltung, die ihr anscheinend nicht gemacht habt, ist halt auch bei Nebenprojekten unerlässlich. Und dass das auch dann Aufwand geben kann wenn ihr keine Gewinne daraus einfahrt, ist relativ normal.
Die Aufgabebilanz an sich wird aber relativ einfach zu erstellen sein weil ihr keine wesentlichen Wirtschaftsgüter im Unternehmen hattet nehme ich an.
Wir haben keine Güter in diesem Sinne übrig gehabt. Somit war am Ende nur der Gewinn übrig, der ja in diesem Zeitraum auch immer anteilsmäßig ausgegeben wurde.
Habt ihr denn keine Buchhaltung gemacht?
Das könnte teuer werden, wenn das FA euch schätzt.
Doch schon, in diesem Zeitraum wurden nur 900 generiert und 700 ausgegeben. Wie gesagt, war nur zum Vertrieb unserer T-Shirts Design und Druck der T-Shirts. Eigentlich keine grobe Gewinnabsicht. Somit nicht Bilanzpflicht
Bilanzpflichtig nicht, aufgrund der Größe. Hat mit der "Gewinnabsicht" erst mal nichts zu tun.
Erstellt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung wie zuvor empfohlen und schreibt dazu eine Erläuterung, dass bei der Beendigung keine Wirtschaftsgüter vorhanden waren und alle Rechnungen bezahlt. Natürlich nur, wenn dem so ist. Anderenfalls eben, was dem entspricht. Damit sollte das Finanzamt im besten Falle etwas anfangen können.
Gewöhnlich rate ich zu einem Steuerberater, aber da es hier um nur geringe Sachen geht, kann man m. E. davon absehen.
Muss eine Auflösungsbilanz auch erfolgen, wenn nach Beendigung der GBR kein Vermögen vorhanden ist?
Die 200€ Gewinn sind ja nicht am Ende vorhanden gewesen, sondern in der Laufzeit fluktiert.