Wer ist für den Ausbau eines Gaszählers verantwortlich?
Wir sind kürzlich umgezogen und haben in der neuen Wohnung einen Gasanschluss, den wir jedoch nicht nutzen. Die GASAG möchte die monatliche Grundgebühr trotzdem haben, da der Zähler ja hier vorhanden ist. Laut der GASAG ist die Vermietung für den Ausbau zuständig, laut Vermietung die GASAG... Kennt sich jemand aus und kann meine o.g. Frage beantworten?
4 Antworten
Nur der Gasnetzbetreiber darf überhaupt einen Zähler anfassen. Einen Auftrag dazu könnte er vom Hauseigentümer bekommen.
Aber muss der Eigentümer, bzw. Vermieter überhaupt was machen?
Du hast eine Wohnung mit Gasanschluss gemietet, was in Deinem Fall bedeutet, dass auch ein eigener Zähler vorhanden ist, den Du mitgemietet hast, ob Dir das nun hinterher recht ist oder nicht. Er gehört zu den wesentlichen Eigenschaften der Wohnung, die zunächst einmal unveränderlich sind. Du hast keinen Anspruch auf Entfernen des Gaszählers und damit musst Du auch den Grundpreis bezahlen.Was anderes ist es, wenn mit Abschluss des Mietvertrags mit dem Vermieter vereinbart worden wäre, dass der Gasanschluss komplett stillgelegt wird und die Kosten dafür der Vermieter zu tragen hat. Oder dass der Vermieter die Grundgebühr zu zahlen hat, wenn der Gaszähler in der Wohnung verbleibt.
Das ist aber vermutlich nicht geschehen. Da bleibt Dir jetzt nur die Empfehlung: Versuche, mit dem Vermieter nachträglich so etwas zu vereinbaren und wenn das nicht geht, schau, ob es einen Gaslieferanten gibt (verivox oder check24), bei dem die Grundgebühr z. B. sehr niedrig ist, aber dafür der Gaspreis sehr hoch. Vielleicht kommst Du dann günstiger weg, als bisher.
Der Gasversorger dem der Zähler gehört.
Der Auftrag für den Ausbau muss vom Hauseigentümer kommen.
Der Besitzer des Zählers ist für den Ausbau verantwortlich, das ist der Energieversorger, oder ein Tochterunternehmen. Wenn die GasAG den Zähler nicht eingebaut hat, dann informiere dich wer bei dir der Grundversorger ist (Das ist meist ein Stadtwerk) und wende dich an den.
Darüber sollte man sich natürlich vorher verständigen. Es gibt auch noch die Möglichkeit den Zähler abzuklemmen.
Danke für die schnellen Antworten, der Vermieter wurde bereits schriftlich darum gebeten, meldet sich aber nicht...
Versuche ihn einmal persönlich zu erreichen. Wenn das nicht geht, solltest du dich an den Energieversorger wenden und nach deinen Möglichkeiten fragen die du als Mieter in einem solchen Fall hast.
Alles klar, das werde ich machen. Danke nochmal!
Auch das muss der Hauseigentümer beauftragen ;) Aber ich kann dir ganz sicher sagen -> Ist ein Zähler vorhanden muss für diese Zählernummer auch Grungebühr bezahlt werden. Ganz gleich ob ein Verbrauch stattfindet ;)
Die Grundgebühr wiederum zahlt der Mieter selbst oder über die Nebenkosten
Es ist trotzdem sinnvoll sich einmal über seine eigenen Möglichkeiten zu informieren. Das kann nie schaden.
Man kann dem Hauseigentümer dies mitteilen das man keinen Gasanschluss haben möchte. Letztendlich Entscheidet er über die Baumaßnahmen und Ausstattungen in seinem Eigentum und jeder Handwerker der nicht von Ihm Authorisiert ist dazu begeht Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Gleiches gilt dann auch für Strom und andere Inhausverkabelungen. Notdienste im Notfall natürlich ausgenommen allerdings begehen die dann auch nur Schadensbegrenzung und Schadensabwendung
Ich will dir gar nicht widersprechen, darum geht es nicht. Du hast durchaus recht mit dem was du sagst, aber es klingt als ob der Fragesteller bei seinem Vermieter auf taube Ohren stößt, deswegen kann es nicht schaden selbst einmal die Initiative zu ergreifen und sich informieren.
muss er auch nicht. Vor allem dann wenn er nicht Hauseigentümer ist . Aber auch dieser nicht. Er kann dazu Stellung nehmen ist aber nicht Verpflichtet. Denn über die Ausstattung entscheidet er selbst und muss es nicht begründen.
Ja wenn der Vermieter dazu nichts sagen will muss er auch nicht. Ist dann halt so. Vielleicht ist der Vermieter auch nicht Hauseigentümer ( z.B Hausverwaltung extern )und hat ihm das vorgelegt. Wartet selbst auf Entscheidung oder der Hauseigentümer hat dazu klare Aussagen getroffen wie z.B -> Meine Wohnungen bleiben wie sie sind. Mit Gasanschluß. Dann ist dem nichts weiter zuzufügen und dem Mieter dazu nichts zu sagen. Da bringt es auch nichts mit dem Versorger zu reden. Der wird dir auch klar sagen -> Hauseigentümer soll mich beauftragen . Ich habe den Auftrag das haus zu Versorgen und einen Vertrag mit dem Hauseigentümer. Feierabend
Für den Ausbau ist der Gasversorger zuständig. Der Auftrag zum Ausbau muß vom Vermieter kommen.
^^^Hauseigentümer.... Vermieter und Hauseigentümer sind nicht immer Zwingend eine Person :D Und habe auch nicht immer alle Rechte sondern nur die die schriftlich als Vollmacht vereinbart wurden.
Den Auftrag dazu darf aber nur der Hauseigentümer geben.