Gasabrechnung obwohl Gasanschluss schon vom Vormieter stillgelegt wurde?
Ich ärger mich schon mehrere Jahre darüber das in meiner Jahresabrechnung für Strom, auch die Position Gas ,mit einem Betrag von 45 Euro , aufgeführt ist! Obwohl seit meinem Einzug noch nie ein Gasanschluss vorhanden war, sondern dieser vom vorletzten Mieter stillgelegt lassen wurde und durch einen Stromanschluss für den Herd ersetzt wurde. Trotzdem soll ich diesen Betrag bezahlen der wohl als Gebühr und Wartung für den im Keller des Mietshauses vorhandenen Gaszähler anfällt. Was interessiert mich ein Zähler im Keller mit dem ich noch nie was zu tun hatte? Ich bin in diese Wohnung gezogen ohne die Umstände zu kennen das die Leitungen in meiner Wohnung vorher irgendwann verändert wurden sondern in der Annahme der Herd wird halt mit Strom versorgt und gut. Nach Anfrage beim Strom/Gasanbieter hiess es das ich den Zähler auf meine Kosten ausbauen lassen kann damit diese Kosten nicht mehr anfallen, was ich jedoch nicht einsehe! Ist die Forderung denn wirklich korrekt oder muss ich diesen Betrag nicht bezahlen?
Hoffe ihr könnt mir helfen :)
9 Antworten
Also der Vermieter hat damit nix zu tun die Rechnungen einschliesslich Jahresendabrechnungen bekomme ich direkt vom Versorger der Strom- sowie Gaslieferant ist. Je nachdem wie halt die Begebenheiten der hiesigen Mietswohnungen sind liefert er also entweder Gas und Strom an einen Haushalt oder nur Strom! In unserem Mitshaus ist eigentlich die Variante Gas und Strom gängig jedoch hat das speziell für meine Wohnung einer der Vormieter geändert da er keinen Gasherd wollte dh er hat die Gasleitung stilllegen lassen und einen Starkstromanschluss machen lassen...Der Gaszähler verblieb im Keller und nun sollen selbst neue Mieter die in diese Wohnung ziehen für die Kosten des Gaszählers aufkommen der ja gewartet werden muss, laut Aussage des Energieversorgers! Dafür ist der Mieter zuständig zu dessen Wohnung der Gaszähler mal gehört hat, der den Gaszähler auch auf eigene Kosten ausbauen lassen kann! Wenn der Energieversorger nun aber auf diesen Betrag besteht bleibt mir ja nix anderes übrig als zu zahlen da mir ja sonst droht das mir die Energieversorgung gesperrt wird . Denn die Forderung besteht ja aus Strom- und Gasabrechnung als Gesamtbetrag! oder als zweite Alternative wegen 45 Euro zu klagen?...
Für Strom und Gas muss es getrennte Rechnungen geben, auch wenn der gleiche Versorger vertraglich gebunden wurde. Kein Vertrag - keine Bezahlung - Zuviel bezahlte Summe rückwirkend bis 2011 zurück fordern.
Trotzdem soll ich diesen Betrag bezahlen der wohl als Gebühr und Wartung für den im Keller des Mietshauses vorhandenen Gaszähler anfällt. Was interessiert mich ein Zähler im Keller mit dem ich noch nie was zu tun hatte?
Ganz einfach: Bist du Mieter oder Eigentümer der Wohnung?
Als Eigentümer musst du den Zähler ausbauen lassen und zurückgeben, um die Gebühr zu vermeiden.
Als Mieter hast du keinen Versorgungsvertrag mit dem Gasversorger, also darf der Vermieter diese Kosten in deiner Betriebskostenabrechnung auch nicht umlegen, wenn du nicht mit Gas kochst :-)
Nun gilt aber n. § 556 Abs, 3 Satz 5 BGB selbst eine fehlerhafte Abrechnung mit Bezahlung als akzeptiert - aber für die nächste Abrechnung kennst du dich jetzt mit deinem zwölfmonatigen Einwendnungsrecht aus und weißt als Eigentümer, was mit den 45 EUR zu geschehen hat :-)
G imager761
Da sist der Kernsatz : "Obwohl seit meinem Einzug noch nie ein Gasanschluss vorhanden war"
- Also ist Abrechnung falsch und wäre von Anfang an zu reklamieren gewesen. . Es gibt keine Grundlage für die Rechnungsposition, da bei Einzug schon weg. Also auch frühere gezahltes Geld zurückfordern. Rechtsanwalt oder Mieterverein hilft.
Da kann aber etwas nicht stimmen, denn solche Kosten fallen ja nur für die Vertragspartner der Lieferanten an und wenn Du dort eben angemeldet bist, muß eben bezahlt werden. Und mit einem Vormieter hast Du ja nichts am Hut, oder? Alles eigentlich ganz einfach. Und warum bitte seit Jahren? Den Versorger auf den Topf setzen, die Rechnung rügen, die Forderung nicht bezahlen, und gut ist. Auch eigentlich ganz einfach. Und was der Vermieter so alles an Erfassungsgeräten im Keller hat, geht Dich doch eigentlich nichts an, oder?