Gaststättengenehmigung/Konzession ohne sauberes Führungszeugnis?
Hallo ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Folgender Fall: Ich bin Ende März diesen Jahres mit dem Roller meines Vaters gefahren, dessen Nummernschild abgelaufen war. Ich wusste das leider nicht und wurde von der Polizei angehalten. Nun, 5 Monate später bekam ich einen Brief mit der Aussage ich solle mich zu der Straftat äußern. Habe ich auch, allerdings noch keine Antwort erhalten. Der Eintrag liegt bereits vor, allerdings ist das alles noch nicht beim Staatsanwalt angekommen, da sich die gute Frau Sachbearbeiterin wohl Zeit lässt (die ich im Übrigen schon wochenlang nicht erreichen kann). Ich weiß, dass der Eintrag vorliegt, weil ich gerade mitten in meiner Einbürgerung bin und diese nun erstmal eingestellt wird, solange der Fall nicht abgeschlossen ist.
Meine Frage nun: Ich möchte nächstes Jahr als Existenzgründer ein Restaurant eröffnen und brauche für eine Konzessionsgenehmigung ein sauberes Führungszeugnis, welches ich jetzt schon beantragen möchte. Geht das, obwohl der Fall noch offen ist und es noch zu keiner Verurteilung gekommen ist? Die Einbürgerung wurde schließlich auch eingestellt, obwohl das Vergehen ja wirklich nicht der Rede wert ist. Die wissen halt nur, dass eine Straftat vorliegt, was genau und in welcher Form wissen die gar nicht. Gibt es eine Möglichkeit das alles zu beschleunigen (evtl. Geldstrafe zahlen), oder das Verfahren kurzfristig einzustellen, damit ich die Einbürgerung erstmal durchbekomme? Ein Polizei Kollege meinte heute zu mir das kann bis zu einem Jahr dauern, und solange will ich wirklich nicht warten!
Freue mich über jede hilfreiche Antwort!
2 Antworten
Eintragungen im Führungszeugnis spielen für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis nur eine Rolle, wenn die Straftat einen Bezug dazu hat. Deine Sache wäre kein Problem. Anders wäre es bei einer BTM-Straftat oder gefährl. Körperverletzung.
Außerdem werden Strafen erst nach dem Urteil ins FZ eingetragen. Jetzt gäbe es sowieso kein Problem. Das FZ darf im Erlaubnisverfahren aber nicht älter als 6 Monate sein...
Das Einbürgerungsverfahren hat damit überhaupt nichts zu tun. Da wird man auf den Ausgang des Verfahrens warten. Eine Gaststätte kann auch ein Ausländer führen.
@ Min2016
Die Aussage von dem Polizisten wird schon stimmen und so lange wirst du dich gedulden müssen.
Das müssen andere auch, solange ein Fall noch nicht abgeschlossen ist.
Gibt es eine Möglichkeit das alles zu beschleunigen (evtl. Geldstrafe
zahlen), oder das Verfahren kurzfristig einzustellen, damit ich die
Einbürgerung erstmal durchbekomme
Warum sollten die Behörden bei dir eine Ausnahme machen?
Dazu könnte dir ein Anwalt eine rechtlich fundierte Auskunft geben.
Um hier eine Konzession zu bekommen für die Gastronomie müsstet du noch mehr Hürden nehmen.
Danke für deine Antwort. Wenn der Fall noch nicht im Führungszeugnis vermerkt ist, warum wurde meine Einbürgerung dann vorübergehend eingestellt? Weißt du ob es eine Möglichkeit gibt den Fall schneller abzuschließen? Habe gelesen, dass einige Betroffene Strafgeld gezahlt haben und die Sache war damit erledigt. An wen müsste ich mich dafür wenden?