Vortäuschung einer Straftat in meinem fall Vorstrafe? hilfeeeeee?
hey meine Name ist Demir und ich hatte eine Auseinandersetzung mit einem Mann unzwar geht es darum er und ich haben uns angerempelt und gegenseitig geschubst ich habe der Polizei allerdings ausgesagt das der man auf meine Hand geschlagen hat und das war gelogen ist aber auch schwierig zu beweisen und jetzt habe ich angst eine Vorstrafe zu bekommen bekommt man wegen so einer Vortäuschung einer Straftat in diesem falle wohl eine Vorstrafe?
4 Antworten
Es ist schon zweifelhaft, ob das Vortäuschen einer Straftat tatbestandlich überhaupt erfüllt ist. Wenn dann wäre es ohnehin eher eine falsche Verdächtigung (§ 164 StGB).
Es hat ja grds. eine Körperverletzung stattgefunden, wenn ich das richtig verstehe. Die Angabe: Der hat mich 2 mal auf die Hand gehauen und 3 mal aufs Ohr, ist keine Vortäuschung einer Straftat, auch wenn es in Wirklichkeit nur 2 mal aufs Ohr und 3mal auf die Hand war (mal so als Beispiel)
Nur wenn eine solche (falsche) Angabe einen schwereren Straftatbestand erfüllen würde (also Du behaupten würdest, dass er mit einem Messer auf Dich eingestochen hat, obwohl er nur mit der flachen Hand zugeschlagen hat) wäre das problematisch.
Darum einfach ruhig bleiben.
Ist 01.07.2000 Dein Geburtstag? Dann wäre (selbst wenn es verfolgt würde) sowieso zwingend Jugendrecht anzuwenden da Du noch nicht 18 bist und es käme nix dabei raus, was als Vorstrafe gelten würde.
danke dir vielmals ich bin schon viel ruhiger
Wenn es tatsächlich so war und keiner von Beiden einen Strafantrag stellt wird das Ganze mangels öffentlichen Intresses zu den Akten gelegt.
Was mich hier allerdings wundert ist, warum die Polizei vor Ort war.
Danke und die polizei war am der seite der straße und hat das mit bekommen
Das Vortäuschen einer Straftat gemäß §145d StGB ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.
Dazu habe ich mal einen Gesetzauszug der Straftat für dich beigefügt:
§ 145d Vortäuschen einer Straftat(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1.daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder2.daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1.an einer rechtswidrigen Tat oder2.an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
zu täuschen sucht.
(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder2.wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder3.wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,
um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
LG
Aus meiner Sicht betrachtet kommt es auf mehrer Faktoren an. Wie alt du bist, ob du in der Vergangenheit Straffällig geworden bist, etc.
Solltest du keine Vorstrafen besitzen und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, ist die Wahrscheinlichkeit groß dass du zu bis zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt wirst.
Ich denke jedoch nicht dass du aufgrund des Vortäuschen einer Straftat gemäß §145d ins Gefängnis kommen wirst. Maximal hast du evtl. eine Geldstrafe zu befürchten.
Du solltest nach der Verurteilung auf Jeden Fall ein Führungszeugnis beantragen, um zu überprüfen ob die Straftat im Führungszeugnis aufgelistet wurde.
LG
ich danke dir wirklich und nein ich habe 0 Vorstrafen und mein traum war es imemr zur Bundeswehr zu gehen das ginge aber nur ohne Vorstrafen deswegen xD
könntest du mir mal deine Meinung sagen
Ist doch völlig wurscht, was hier irgendjemand für eine Meinung hat. Was soll das aussagen? Ein Urteil fällt ein Berufsrichter. Und der ist frei und unabhängig von irgendwelchen Meinungen hier. Niemand kann wissen, was weiter passiert.
bekommt man wegen so einer Vortäuschung einer Straftat in diesem falle wohl eine Vorstrafe?
Wenn du Glück hast... ansonsten geht es dann direkt ein paar Jahre in den Knast bei Wasser und Brot.
ja aber was schätzt du in meinem fall
Wenn du noch nie was angestellt hast...? Nix.
Erstmal müsste ja raus kommen das es nicht stimmt. Und wenn, dann gibt es je nach Alter entweder paar Sozialstunden oder eine Geldstrafe.
Dankeschön aber könntest du mir mal deine Meinung sagen ob ich damit durchkomme oder ob das verfahren fallen gelassen wird ich habe es wirklich nicht mit Absicht getan und denkst du man bekommt eine strafe wenn ich jetzt zur Polizei gehen würde und es zu geben würde sry wegen den ganzen fragen