Durch Sturm abgebrochener Ast beschädigt Zaun von Nachbar
Wir haben an der Grenze zu unserem Nachbaran eine 80 - 100 jährige Buche (laut einem Baumpfleger kerngesund). Vorgestern hats ordentlich gestürmt und ein großere Totholzast ist abgebrochen und hat den Zaun unseres Nachbarn in MItleidenschaft gezogen.Übernimmt den Schaden die Versicherung?
8 Antworten
Der Nachbar sollte sich zunächst an seine eigene Elementarschadenversicherung wenden, diese wird dann vermutlich die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers in Regress zu nehmen versuchen. In diesem Fall wird dann geprüft werden, ob der Besitzer seine verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
Aber nicht Elementar sondern Sturm ;)
Die Gebäudeversicherung (Sturmschaden) deines Nachbarn bezahlt das, wenn es sich um einen Sturm (ab Windstärke 8 normalerweise) gehandelt hat.
Hat dein Nachbar keine Versicherung kannst du natürlich versuchen, eine eventuelle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung von dir ins Boot zu ziehen. Allerdings muss bei einer Haftpflichtversicherung ein Verschulden vorliegen. Da Sturm höhere Gewalt ist und der Baum wie du sagst auch gesund war (Eigentümer muss dafür sorgen) trifft dich hier kein Verschulden und die Haftpflichtversicherung kann lediglich die Ansprüche deines Nachbarn abwehren für dich.
Ein Baum mit Totholz ist nicht 'kerngesund'. Totholz wird von Pilz befallen und ist nicht mehr stabil. Hier irrt also der Baumpfleger, auf dessen Urteil du dich aber verlassen musst, da du selbst nicht sachkundig bist.
Der Eigentümer des Baumes ist dafür verantwortlich die Standsicherheit zu überprüfen. Weil du nicht Sachkundig bist, hast du das an einen Baumpfleger deligiert, dir ist also kein Verschulden durch Unterlassen vorzuwerfen. Deine Versicherung sollte das also übernehmen.
Oder die von dem Baumpfleger.
Das ist höhere Gewalt. Setzt Euch mit Eurer Versichcherung in Verbindung.
Ich gehe mal davon aus, dass du mit "Totholzast" einen trockenen Ast meinst. Der hätte eigentlich entfernt werden müssen. Insoweit bist du, sprich der Baumbesitzer, in der Haftung. Ob du diese Haftung auf den Baumpfleger abwälzen kannst, ist davon abhängig, ob der sich den Baum vor oder nach dem Schadensereignis angesehen hat ( das ist aus deiner Schilderung leider nicht erkennbar). Informiere deine Grundstückseigentümer-Haftpflichtversicherung.
Der Baumpfleger hat sich den Baum angesehen kurz nachdem wir das Haus mit Baum ;) gekauft hatten. 1 1/2 Jahre her. Ziel ist ja nicht den Baumpfleger in Haftung zu bringen, sondern dass die Versicherung den Schaden übernimmt. Desweiteren kommt bei deiner Argumentation die Frage auf, ob man (ob Laie oder Buampfleger) überhaupt imstande ist, alle Äste eines Baumes auf "Starkwindfestigkeit" zu prüfen. Liegt das im Verantwortungsbereich eines "Baumbesitzers"???