Gartenarbeiten im Schrebergarten von der Einkommensteuererklärung absetzbar?
Das die anfallenden Gartenarbeiten von der Einkommensteuererklärung absetzbar sind, habe ich zwischenzeitlich gefunden. Voraussetzung ist jedoch: Der Garten muss zum Grundstück gehören, auf welchem das selbstbewohnte Haus steht (umständlich ausgedrüclt).
Aber: Wenn nun teure Arbeiten in einem Schrebergarten anfallen (in diesem Fall Hangsicherung), kann ich dann diese Arbeiten ebenfalls absetzen? Habe bislang hierzu nichts gefunden.
3 Antworten
Wenn Du diese Arbeiten von einer Firma erledigen läßt, kannst Du die dafür entstehenden Kosten möglicherweise als "haushaltsnahen Handwerkerleistungen" ansetzen. Siehe dazu http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html, Absatz 3. Ich würde es zumindest versuchen, ablehnen kann das Finanzamt dann immer noch.
Der umständliche Text sagt doch alles: Garten, der zum Grundstück gehört, auf dem das selbstbewohnte Haus steht.
Ein Schrebergarten gilt als Freizeit- oder Hobbyobjekt. Da kannst Du leider nichts geltend machen. Vielleicht hat der Verpächter (in der Annahme, daß es sich um einen Pachtgarten handelt) die Möglichkeit, aber das ist abhänging von den im Pachtvertrag geregelten Rechten und Pflichten.
Also für mich ist das kleine Häuschen in meinem Strebergarten von mir bewohnt, teilweise bewohnt, aber bewohnt ist bewohnt und steht auf dem Grundstück für das ich jährlich Pacht zahle. Passt doch! Und das Häuschen musste ich schließlich auch kaufen sonst hätte ich nicht pachten können.