Garten bepflanzung durch Vermieter
Hallo zusammen,
ich hab mal ne Frage bezüglich unseren Gartens. Wir wohnen in einem Einfamilienhaus, der Vermieter ist mein Schwiegervater ( leider ). Die Aussenanlagen werden gerade durch meinen Schwiegervater angelegt, wir haben auch einen Mietvertrag mit ihm. Wie ist das jetzt eigentlich? Darf mein Vermieter den Garten so bepflanzen so wie er will oder darf er nur eine bestimmte anzahl von pflanzen und Sträucher pflanzen? Er muss uns doch als Mieter die Freiheit lassen damit wir selbst Pflanzen reinbauen oder? Oder bin ich da jetzt falsch? Weil solche Pflanzen die er da reinmacht sind einfach nur noch grausam. Das ganze schaut wirklich zum auf und davon laufen aus.
Um schnelle hilfe wäre ich sehr dankbar.
12 Antworten
Wenn Ihr den Garten pflegen sollt muß das im Mietvertrag stehen.
Dann darfst Du pflanzen.
Also, schaue in die mietvertraglichen Vereinbarungen. Wurde der Garten mitvermietet oder nur die Nutzung.
A) Vermietet: Erteile ihm Hausverbot. In Euren "vier" Wänden incl. Garten seit Ihr die Hausherren und bestimmt ganz allein, wer durch die Pforte kommt. Nutzung: B) Diesbzüglich Arbeiten müssen angekündigt werden und für die Dauer der "Umbaumaßnahmen", die für Euch natürlich kostenfrei sind, steht Euch ein Minderungsrecht zu.
Eigentlich alles ganz einfach.
Ich habe gerade bei meinem Anwalt nachgefragt. Die Lage ist so, wenn man in ein Haus zieht und der Garten noch nicht angelegt ist dann hat der Vermieter nicht das recht dazu den Garten so zu befplanzen wie er möchte, er darf den auch nicht so gestallten wie er möchte. Das darf dann allein der Mieter bestimmen. Wenn man jetzt jedoch in ein Haus zieht und der Garten davor schon fertig ist dann darf man nicht einfach wild rumpflanzen wie man möchte.
Das heißt, ich bin in der hinsicht im Recht. Da es ja ein Einfamilienhaus ist wird der Garten dadurch automatisch mitvermietet.
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Das stimmt nicht. Es kommt auf den Mietvertrag an. Nichts wird "automatisch" mitvermietet.
Wenn ihr den Garten "mitbenutzen" dürft, dürfte der Schwiegervater tätig sein. Wenn aber der Garten zur Mietsache gehört, dann hat er dort nichts zu suchen und es ist allein eure Sache was dort passiert. Musst noch mal genau schaun, was im MV konkret vereinbart ist.
gartenbenutzung im mietvertrag festgehalten?
Im Mietvertrag steht nur dass der Garten mitvermietet wird, aber mehr nicht.