Garten bepflanzung durch Vermieter

12 Antworten

Wenn Ihr den Garten pflegen sollt muß das im Mietvertrag stehen.

Ritterjamal 
Beitragsersteller
 31.08.2009, 15:25

Im Mietvertrag steht nur dass der Garten mitvermietet wird, aber mehr nicht.

Also, schaue in die mietvertraglichen Vereinbarungen. Wurde der Garten mitvermietet oder nur die Nutzung.

A) Vermietet: Erteile ihm Hausverbot. In Euren "vier" Wänden incl. Garten seit Ihr die Hausherren und bestimmt ganz allein, wer durch die Pforte kommt. Nutzung: B) Diesbzüglich Arbeiten müssen angekündigt werden und für die Dauer der "Umbaumaßnahmen", die für Euch natürlich kostenfrei sind, steht Euch ein Minderungsrecht zu.

Eigentlich alles ganz einfach.

Ich habe gerade bei meinem Anwalt nachgefragt. Die Lage ist so, wenn man in ein Haus zieht und der Garten noch nicht angelegt ist dann hat der Vermieter nicht das recht dazu den Garten so zu befplanzen wie er möchte, er darf den auch nicht so gestallten wie er möchte. Das darf dann allein der Mieter bestimmen. Wenn man jetzt jedoch in ein Haus zieht und der Garten davor schon fertig ist dann darf man nicht einfach wild rumpflanzen wie man möchte.

Das heißt, ich bin in der hinsicht im Recht. Da es ja ein Einfamilienhaus ist wird der Garten dadurch automatisch mitvermietet.

Arjiroula  23.04.2018, 14:29

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Padri  01.09.2009, 18:23

Das stimmt nicht. Es kommt auf den Mietvertrag an. Nichts wird "automatisch" mitvermietet.

Wenn ihr den Garten "mitbenutzen" dürft, dürfte der Schwiegervater tätig sein. Wenn aber der Garten zur Mietsache gehört, dann hat er dort nichts zu suchen und es ist allein eure Sache was dort passiert. Musst noch mal genau schaun, was im MV konkret vereinbart ist.

gartenbenutzung im mietvertrag festgehalten?