Garten- und Landschaftsbau Firma gründen als nicht Gärtner!
Hallo Zusammen,
ich komme eigentlich aus dem Sozial- und Gesundheitswesen, möchte diese aber nun mit 30 Jahren aufgeben und mich im Garten- und Landschaftsbau selbstständig machen mit meiner eigenen Firma!
Dies ist bekanntlich im normalen Sinne nicht möglich, da man dazu staatlich anerkannter Garten- und Landschauftsbauer mindestens sein muss!
Es müsste doch trotzdem möglich sein, da ich nicht auf die Baustellen gehen würde, sondern im Hintergrund agieren will und mich um die Löhne und Buchhaltung für die Firma und ein kleines Team von 1 bis 3 Mitarbeiter kümmern würde.
Somit wäre ich nur der Arbeitgeber und Firmeninhaber!
Ich plane als erstes einen Mitarbeiter einzustellen, der ausgebildetet Garten- und Landschaftsbauer ist, somit müsste es doch dann möglich sein, mein Gewerbe für solch eine Firma (meine Firma) erfolgreich anzumelden.
Nach der Startphase würde ich dann noch 1 bis 2 weitere Mitarbeiter einstellen wollen, die keine Fachkräfte mehr sein müssten!
Kennt sich jemand mit diesem Thema genauer aus?
8 Antworten
Dein Plan geht schon... hat aber kleinere Haken. Angestellte in Deutschland sind ziemlich teuer. Und dein EIN Angestellter muss also jede Monat sein eigenes Gehalt + Lohnnebenkosten/Arbeitgeberanteil, deinen Lebensunterhalt und alle Unternehmensausgaben erarbeiten. Ich fürchte der Gute muss 24 Stunden am Tag arbeiten... Zumal du als Neuling am Markt, mit 0 Stammkundschaft und keinen Referenzen auch nicht die Preise von renomierten Unternehmen verlangen kannst. Dazu kommt noch, dass du als Garten- und Landschaftsgärtner ziemlich viel und teures Equipment brauchst. Also entweder du hast 100.000 Euro auf der hohen Kante (und das ist schon SEHR gering angesetzt) oder du wirst sehr schnell in große finanzielle Probleme geraden. Ach ja, und was machst du wenn dein Angestellter sich auf Arbeit das Bein bricht... 6 Wochen Lohnfortzahlung bei 0 geleisteten Arbeitsstunden...
Theoretisch geht das.
Praktisch wirst du aber damit scheitern.
Die Arbeit die du in deinem Unternehmen machen möchtest, macht jemand der sich selbstständig macht in der Regel erst mal nur so nebenbei. Tagsüber arbeitet der nämlich draußen auf der Baustelle.
Und wenn du wirklich später nur einen Facharbeiter haben willst, und den Rest von Hilfsarbeitern ausführen lässt, spricht sich das ganz schnell rum und dein Ruf wird sehr leiden.
Selbstständig sein bedeutet immer noch, das man selbst und ständig arbeitet. Und nicht das man einen bequemen Bürostuhl hat und das Geld von alleine rein kommt.
Hallo, eigentlich hast ja schon alles geschrieben, Du kannst jetzt noch als UG starten (kleine GMBH) und später eine richtige daraus machen. Nach der Anmeldung wirst Du ein Fragebogen bekommen, da die ja wissen wollen wer bei dem Unternehmen der Meister ist. Da schreibst halt den Namen von dem Mann der staatlicher anerkannter Garten und Landschaftsbauer ist rein. Problem ist nur, wenn der kündigt. Kannst aber auch nur ein Handel für Bedarf von Garten und Landschaftsbauern machen, da brauchst den Typ nicht. Bist ja dann nur Kaufmann.
Ich nehme an, du wirst eine entsprechende Lizenz brauchen, die es dir gestattet einen derartigen Betrieb zu gründen.
Eine sehr interessant Frage!
Im Internet findet man auf den seriösen Internetseiten dazu nur, dass man sich in diesem Bereich nur selbstständig machen kann, wenn man diesen Beruf auch ausübt, als Meister noch besser, aber der normale Garten- Landschaftsbau reicht auch aus als abgeschlossene Ausbildung!
Nur wie Du schon sagt, willst du ja nur der Inhaber sein und Buchhalter, ebenso, wenn du dann eine Fachkraft einstellen würdest, sollte es doch auch gehen!?
Wenn ich ein Taxiunternehmen kaufe, muss ich mich bei der Gewerbeanmeldung doch auch nicht als Taxifahrer angeben, wenn ich ebenso nur das geschäftliche im Hintergrund leite...
Zitat: Quelle --> http://www.landwirtschaftskammer.de/gartenbau/beratung/pdf/gruendunggartenbau.pdf
4. Welche Ausbildung ist nachzuweisen? Meister- oder höhere Ausbildung sowie Erfahrung in Berufspraxis und Führungskompetenz sind aus fachlicher Sicht empfehlenswert, für eine Existenzgründung im Gartenbau sowie im Garten- und Landschaftsbau aber nicht vorgeschriebe n. Für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb durch die Landwirtschaftskammer ist die Fachausbildung allerdings erforderlich. Mitgliedschaft in den Fachverbänden und die Berechtigung zur Führung des Signums Fachbetrieb im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau setzt eine Meisterausbildung oder eine höhere Ausbildung voraus. Nach der §V2 VOB / A besteht der Grundsatz der Vergabe von Bauleistungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber sowie des Fachkundenachweises. Ständige Weiterbildung über Fachkurse und Seminare der Landwirtschaftskammern wird empfohlen, weitere Informationen bei den Gartenbauzentren. Ersthinweise unter der folgenden Ziffer 5