Pausenregelung An- und Abmelden

6 Antworten

Der Arbeitgeber darf das nun mal verlangen.Sie verlassen ja das Werksgelände und wenn Ihnen was passiert,dann gibt es vielleicht Ärger wegen der Versicherung.

Natürlich sieht es aus wie Kontrolle und ist es auch wahrscheinlich.

Zudem muss man sich auch nicht abmelden, wenn man Werksintern irgendetwas zu erledigen hat. Wäre z. B. auch so, wenn ich in der Pause einfach übers Werk spazieren würde, statt außerhalb des Werks. Ist das richtig, oder müssten diese Mitarbeiter sich dann auch abmelden?

Der Chef ist der Chef,er macht die regeln,Sie müssen sich dran halten oder mit Konsequenzen rechnen!

Das hängt vermutlich mit der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen. Wenn Du in der Pause das Werksgelände verläßt, könnte der Versicherungsschutz dadurch wegfallen. Eventuell muß der Arbeitgeber also entsprechende Aufzeichnungen machen.

solange Du auf dem Werksgelände bleibst, brauchst Du Dich nicht abzumelden

PrincessAlice 
Beitragsersteller
 22.03.2012, 16:02

aber dann könnte ich ja theoretisch den ganzen Tag auf dem Werk rumlaufen ohne zu Arbeiten und müsste es dem Chef nicht sagen ... ?!

Backwetter  22.03.2012, 23:54
@PrincessAlice

das nun auch nicht, aber auf dem Werksgelände kannst Du Dich während Deiner Pause überall aufhalten

Vielleicht ist das so aus versicherungstechnischen Guenden.Du bist auf dem Weg von und zur Arbeit und im Werk versichert.Nicht wenn du das Gelaende in der Pause verlaesst.

Du hast Probleme ! Das können di edoch handeln wie sie wollen ! Wenn dein Cehf zu euch sagt abmelden wenn ihr das Werksgelände verlässt ist das so ! Wenn Fremdarbeiter das nicht müssen wenn sie in der Werkskantine sind dann ist das halt auch so ! Was sollte daran verboten sein und warum ? Vor allem was stört dich daran ! Wenn du damit ein Problem hast gehe zu deinem Vorgestztenoder zum Betriebsrat die werden dir sagen können warum das so ist !