Garantie bei xxxlutz?
Ich habe vor 3jahren eine komplette Küche gekauft bei xxxlutz und jetzt ist mein herd kaputt. Ich habe garantie von 5jahren. Gestern rief ich beim möbelhaus an und man sagte mir ich muss mich an den Hersteller des backofens wenden. Aber ist das richtif? Der hersteller hat doch nichts mit dem Kaufvertrag und der garantie zu tun oder sehe ich daa falsch?
6 Antworten
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers, und da du offensichtlich beim XXXLutz eingekauft hast, hat dieser dir auch die Garantie gegeben --> sprich der Hersteller hat damit nix zu tun.
Wer hat die 5-Jahres-Garantie ausgerufen? Das Möbelhaus oder der Hersteller des Herdes?
Richtig, und die Garantie ist bei E-Geräte 2 Jahre.
Aber ist das richtig?
Ja. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Das hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Händlers zu tun.
Schaue einfach in die Kaufunterlagen, dort wird es entsprechende Hinweise bzw. eine Urkunde mit Beschreibung der Garantiebedingungen geben.
Naja, wenn der Händler bei Nachfrage bereits erklärt, der Kunde möge sich bitte an den Hersteller wenden, dürfte es in diesem Fall klar sein.
Da würde ich aufpassen. Es ist immer die Frage, mit wem man gesprochen hat. Bei solchen Dingen wird halt auch gerne versucht, den Kunden möglichst schnell abzuwimmeln. Der Händler spart sich dadurch Kosten und Zeitaufwand.
Ich informiere mich bei solchen Dingen immer 2x, sonst hätte ich schon oft unberechtigerweise ins Leere geschaut wenn ich dem Verkäufer vertraut hätte.
sonst hätte ich schon oft unberechtigerweise ins Leere geschaut
Ja, ein sicher nicht unbegründeter Einwand.
Ja, das ist richtig. Du hast eine Verlängerte Garantie. Das ist keine Gewährleistung, somit mußt du dich an den Hersteller wenden.
Wobei viele Verkäufer den Mittler machen und den Fall für dich dennoch bearbeiten. Das dein Verkäufer das nicht macht ist schade und nicht gerade Kundenbindend.
Die Garantie kann genauso gut vom Händler angeboten werden. Es gilt zu klären ob es sich um Hersteller- oder Händlergarantie handelt. Üblicherweise ist dies am KV oder in den Garantiebedingungen herauszulesen.