Muss ich den Schlüsseldienst bezahlen, obwohl er mir meine Tür nicht öffnen konnte?

11 Antworten

Ich würde auf keinen Fall diese Summe bezahlen, die mir ohnehin sehr hoch erscheint, auch wenn der Einsatz des Schlüsseldienstes am Wochenende erfolgte. Lassen Sie es darauf ankommen, auch wenn der Schlüsseldienst mit einer Klage droht. Selbst, wenn die Firma dann klagt, muss sie beweisen, dass die Forderung gerechtfertigt ist und die Leistung erbracht wurde, aber das können sie nicht und damit wird das Gericht zu deinen Gunsten entscheiden. Mach dir also vorerst keine Gedanken. Teile der Firma mit, dass du nicht zahlen wirst, da die Leistung nicht erbracht wurde. Wenn das nicht akzeptiert wird, dann nimm dir einen Anwalt. Die Kosten brauchen dich nicht zu interessieren. Das wird dir auch der Anwalt erklären, es sei denn, er besteht auf eine Vorleistung. Das ist aber auch eine Verhandlungssache.

Du solltest erst einmal prüfen, was dir in Rechnung gestellt wird. 400,- EUR erscheinen mir auch am Wochenende als sehr hoch - zumal die Tür noch nicht einmal geöffnet wurde (was an sich schon ziemlich seltsam ist).

propain66 
Beitragsersteller
 06.07.2015, 01:19

naja hab mein heim gut gegen einbruch gesichert, aber ich konnte ihm genau sagen was für ein schloss ich habe, ist alles von abus und erst neu angeschafft vor nem halben jahr.. 

tryanswer  06.07.2015, 01:22
@propain66

Ein Schloß zu öffnen ist wahrlich keine Kunst, schon gar nicht wenn du ein aufbohren erlaubst. Warte die Rechnung ab und geh im Zweifel damit zum Anwalt. Für mich erklärt sich die Forderung nicht.

propain66 
Beitragsersteller
 06.07.2015, 01:28
@tryanswer

also ich habe gesagt abus wirbt damit, dass das schloss aufbohrsicher ist aber er hats trotzdem versucht und meinte das ist nur marketing..

tryanswer  06.07.2015, 01:30
@propain66

Selbst wenn es aufbohrsicher sein sollte ...

Es gibt genug Möglichkeiten ein Schloß zu öffnen, über die ein Schlüsseldienst in der Regel verfügt.

zervo  06.07.2015, 02:45
@propain66

Das musst Du unbedingt ABUS schreiben ... die freuen sich ein Loch in den Bauch ... da kommst Du noch als "zufriedener Kunde" in's Fernsehen .. Ja Leute, ich hatte meinen Türenschlüssel verlegt, der Schlüsseldienst bekam das Abus Schloss nicht auf ... und ich musste vor der Türe schlafen!!! 

Er hat die gebotene Dienstleistung nicht erbracht. Das wäre ja als würde dich der Kellner dafür berappen, dass er dein Essen selber gegessen hat. Ich würde mich einfach weigern zu zahlen.

Affenkombat  06.07.2015, 01:22

Ich mein so lange du nichts unterschrieben hast, in dem drin steht, dass du ihn auf jeden Fall bezahlen musst, hattet ihr ja wohl einen Vertrag (im Zweifel mündlich), in dem er die seine Verpflichtigung nicht erfüllt hat, womit deine Verpflichtungen nichtig werden.

propain66 
Beitragsersteller
 06.07.2015, 01:28
@Affenkombat

ich hab was unterschrieben  u.a. das es meine tür ist .. das kleingedruckte hab ich net gelesen.

Affenkombat  06.07.2015, 01:32
@propain66

Ich weiß nicht 100% wie die rechtliche Lage ist bestimmte Sachen dürfen auch in Verträgen nicht drinstehen. 

Nein ??? Warum auch

propain66 
Beitragsersteller
 06.07.2015, 01:15

weil er gesagt hat das es trotzdem kostet, er hat ja alles versucht und einen bohrer kaputtgemacht, mehr konnte er auch nicht machen

ratgeHber  06.07.2015, 01:19
@propain66

droh ihm... mit der post. wenn dort steht

"schlüsseldienst xyz bekam tür nicht auf, fuhr wieder heim, lies kunden nachts vor verschlossener türe stehen & fordert 400 €" .... dann sin die schneller weg vom fenster als sie gucken können ^^... das werden die nich riskieren.

alter ernsthaft... die hatten ja sogar deine erlaubnis zum schloss knacken ... ich wette einer von 5 hobbyeinbrechern hätte die tür aufbekommen XD

Nein, wenn es dem Schlüsseldienst nicht gelungen ist, das Schloß zu öffnen, obwohl dies bei der Auftragserteilung so vereinbart war, so musst du den nicht bezahlen.