Garagenreinigung
Hallo liebe User, ich wohne in einem 2-Fam. Haus. Unser Miteigentümer ist sehr eigen. Er scheuert regelmäßig unsere Garage und verlangt, dass wir das auch tun. Sind wir verpflichtet eine Garage feucht zu reinigen ? ich denke mit ausfegen ist das auch getan. Was meint ihr ? Liebe Grüße von bienemaus63
3 Antworten
Zm nächsten legt er dann Teppich.. und ihr müßt saugen?? Toll, so einen Mitbewohner wünscht sich jeder. ;) Aber zur Frage; Nein, das habe ich noch nie gehört, daß man eine Garage wischen muß! Rauskehren reicht völlig.
^^ ja, solch liebe Zeitgenossen kennt wohl jeder, doch nicht jeder hat das Pech, mit ihnen ein Haus zu teilen...: )
Vielen Dank für's Sternderl und auch liebe Grüße vom antnschnobe ; )
gerne Tschau bienem.
Dito - ciao - antn.
So etwas wird im Eigentum in der Hausordnung geregelt. Steht da nichts weiter drin, kannst du es aber auch nicht allein dem Miteigentümer überlassen, die (gemeinsame?) Garage zu reinigen. Manchmal reicht das Ausfegen eben nicht.
Natürlich reicht ausfegen. Feuchte Reinigung ist Umweltverschmutzung. Wasser und Reinigungmittelverbrauch steigt und ist nicht von nöten. Ich würde mich an die Verbraucherzentrale wenden, und nachfragen, Er zwingt euch seinen Willen auf.
ich danke ddir für deine nette Antwort. Sehe das auch so. lb. Gr. v. bienem.
vielen Dank, Hatte die gleiche Meinung. Er ist super kleinlich, hebt jedes Blatt von der Straße auf und rennt nur mit Schlips auf der Straße herum. Kann man nichts machen. Ganz liebe Grüße von bienem.