Darf man auf Grünland Garagen bauen?

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Was heißt Grünland? Die Antwort auf die Frage, wo du eine Garage, oder gleich mehrere Garagen ohne Baugenehmigung errichten darfst, ist alles andere als einfach, denn die verschiedenen Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, und auch in der konkreten Ausgestaltung unterscheiden teils wenige Kilometer über das Gelingen eines Bauvorhabens. Unerheblich für die Erteilung einer Genehmigung ist dabei die Bauform einer Garage, d. h. Fertiggaragen unterliegen denselben Gesetzen wie komplett gemauerte Garagen, und Anbaugaragen unterscheiden sich nicht von einer frei stehenden Garage. Falls du in Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen oder auch im Saarland lebst, ist das Errichten einer Garage ohne Baugenehmigung nicht möglich. Hier ist stets eine Genehmigung einzuholen. Wenn die Garage den baurechtlichen Rahmenbestimmungen entspricht (also allen rechtlichen Vorschriften), kann in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hingegen ohne Baugenehmigung mit dem Bauen begonnen werden. Besonders kompliziert wird das Bauen einer Garage ohne Baugenehmigung in den übrigen Bundesländern, denn hier richtet sich das geltende Recht nach der Grundfläche oder aber dem Rauminhalt der geplanten Garage. Es empfiehlt sich also, im Vorfeld stets bei der zuständigen Behörde anzufragen. Halte dafür die Pläne bereit.

Seehausen  05.08.2014, 20:30

Egal ob baugenehmigungspflichtig oder nicht, es müssen immer alle Bauvorschriften eingehalten werden!!

Die Antwort besteht aus willkürlich zusammengewürfelten falschen Interpretationen geltender Bauvorschriften.

Jensus  06.08.2014, 22:27
@Seehausen

Seehausen ? Ixh finde in dieser Antwort nichts falsch interpretiertes. Er behauptet nicht alles beantwortet zu haben . Kann man auch nicht da die Fragestellung nicht alle zusammenhänge schildert. Gute Antwort von Peti25.

Peti25  07.08.2014, 23:25
@Seehausen

Frau S. leistet sich gerne mal einen formellen FEHLSCHLAG !!!

Hallo NataE Diese Frage lässt sich nicht Grundsätzlich beantworten. Fertiggaragen darf man bis zu einer bestimmten Größe Genehmigungsfrei bauen. Diese Größe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Jedoch darf man auch nicht überall diese Garagen aufbauen. Es mus in einem Wohngebiet, Gewerbegebiet oder anderen Baugebiet sein. Sollte die Garage im Außenbereich, das heist außerhalb eines Ortes oder in anderen, nicht zur Bebauung zugelassenen Gebieten erfolgen sollen. Ist dies auch nicht zulässig. Was ich dir anbieten kann, ist das du bei Omicroner Garagen anrufst und dort kostenlos deine Frage beantwortest bekommst. Ansonsten ist hier eine Sammlung von Landesbauordnungen und eine kurze Zusammenfassung. http://www.omicroner-garagen.de/garagen-baugenehmigung.php

Seehausen  06.08.2014, 10:37

Egal ob baugenehmigungspflichtig oder nicht, es müssen immer alle Bauvorschriften eingehalten werden!! Und die lassen "Garagen auf Grünflächen" nicht zu.

Jensus  06.08.2014, 22:20
@Seehausen

lieber seehausen, ich bin bekenender legasteniker. ok damit muss ich leben. mitlerweile beschäftige ich mich beruflich seit 25 jahren mit baurechtsfragen und habe unter meinen unterstelten auch architekten. jede woche unterschreibe ich wiedersprüche gegen auflagen aus baugenehmigungen oder deren ablehnung.

und natürlich darf ich auf meiner eigenen grünfläche eine garage erichten solange diese in einem bebaubaren gebiet ligt. deine ausage "es müssen alle Bauforschriften eingehalten werden" ist natürlich richtig. aber auch nichtssagend. Beispiel:

Grundstück in einem gebiet ohne bebauungsplan in sachsen anhalt 800m² , in einem Wohngebiet. bebaut mit einem Einfamielienhaus 100,00m² Grundfläche. Rest des Grundstück Rasenfäche. (Grünfläche) . Eingetragen im Lageplan, auf der im Bauamt erteilten Baugenehmigung (bedeutet nicht das es in einem bebauungsplan so steht und selbst wenn gibt es ausnahmen). Bauher will eine fertiggarage 6 x 6 m bauen . ER BRAUCHT KEINE BAUGENEHMIGUNG: Was muss er einhalten. 9 m Grenzbebeuung auf einer Grenze. Insgesammt nicht mehr als 15 m Grenzbebaung. 3 m vor der Garage Abstand zu öffentlichen Verkehrswegen, auch fußwegen. Garage darf nicht höher als 3 m sein.

Diese Beispiel ist ein alltägliches und kein sonderfall.

mittlerweilen gibt es auch ausreichen gerichtsurteile die das recht der grundstückseigentümer immer weiter stärkt selbst über ihr eigentum zu entscheiden. selbst bestätigte bebauungspläne die ja als gesetz gelten werden heute von gerichten gekipt. gerade die frage der stellplätze zu denen garagen auch zählen wird meistens zu gunsten der errichtung einer garage entschieden. in allen landesbauordnungen steht zum beispiel das ein garagenhof zu genehmigen ist wen ein bedarf nachgewiesen wird. die rechtssprechung sieht hir ein nachzuweisenden bedarf von 30% der geplanten garagen als ausreichend an.

lieber seehausen deine behauptung das ich im auftrag einer firma schreibe ist falsch. aber ich beantworte fragen bei denen ich mich auskenne. dies sind nun einmal fragen die mit meinem beruf zu tuhen haben. ich habe hir auch schon meine telefonnummer weitergegeben wennes um baufragen geht. ich bin hir weil es mir spaas macht nicht um meinen frust ab zu bauen.

Ich habe einige deiner antworten gelesen und genau das was du in deinem profiel bemängelst begehst du selbst. nicht immer aber doch sehr oft. natürlich wird jeder enmal etwas falsches schreiben aber du greifst persöhnlich an. deshalb auch meine neugier über welche qualifikation du dein wissen gründest. auch das das soll kein angriff auf dich sein. aber ich möchte auch nicht, von dir gewarnt werden.

Seehausen  07.08.2014, 18:21
@Jensus

Lieber jensus,

deine Bemühungen sind rührend, aber leider nicht von den Vorschriften des formellen und materiellen öffentlichen Baurechts gedeckt. Glaube Liebe Hoffnung ersetzt nicht öffentliches Baurecht, und das ist heute nicht mehr so schlicht und einfach wie vor 20 Jahren. Lies Dir doch mal die Landesbauordnungen zu baugenehmigungsfreien Vorhaben, bauen in den Abstandsflächen, Zulässigkeit von mündlichen Anfragen, Zulässigkeit von Bauvoranfragen, Abweichungen und Bauvorlageberechtigungen durch; wenn Du die nicht verstehst, hole Dir einschlägige Kommentare. Dann wirst Du vielleicht merken, dass man sich das Baurecht nicht selber zusammenbiegen kann wie es einem gerade einfällt.

Deine Antworten und Ansichten schaden den Fragestellern! Lass das lieber!

Zur Klarstellung: Bei Deinem Beispiel handelt es sich um "nicht überbaubare Grundstücksflächen" und nicht um eine "Grünfläche" nach BauNVO und § 9 BauGB!

Jensus  07.08.2014, 22:38
@Seehausen

Sory, keine Kraft mehr, werde morgen meine Job kündigen. Da habe ich doch tatsächlich seit 20 Jahren bis heute alles Falsch gemacht und keiner hat es mir gesagt, Die Bauämter werde ich auch verklagen, geben dir mir doch Baugenehmigungen die sie gar nicht erteilen dürfen. Na und was ich erst mit meinen Bauvorlageberechtigten Partnern un Mitarbeitern machen werde .. darf ich gar nicht sagen. Die sind ja noch dümmer als ich. Auf jedenfall rufe ich morgen alle Kammern der Bundesländer an und lasse alle Bauvorlageberechtigen die ich kenn und mich gleich mal rausschmeißen.

Vieleicht noch ein Zitat:

Man muss schon etwas wissen, um verbergen zu können, dass man nichts weiß . Marie von Ebner-Eschenbach

FordPrefect  01.09.2014, 17:47
@Jensus

Ahem - tut mir leid, aber "Seehausen" hat mit seiner Feststellung respektive Präzisierung den Nagel auf den Kopf getroffen. In der Tat ist entscheidend, um welche Art "Grünland" es sich hier bei der Frage des OP tatsächlich handelt. Leider lässt uns der Poster hier im Ungewissen, weswegen entsprechend umfassende oder pauschale Stellungnahmen - oder z.B. auch Dein vorgebrachtes Beispiel - in die Irre gehen. Sollte es sich bei der beabsichtigten Fläche tatsächlich um eine Fläche nach § 9 Abs. 1 Satz 15 BauGB handeln, so ist die Errichtung einer Garage rechswidrig.

Wenn im BPl "Grünfläche" festgesetzt ist darf man dort auch keine Garagen bauen.

Wenn die Fläche außerhalb der Baugrenzen liegt steht im BPl. was man dort bauen darf.

Wenn die Fläche innerhalb der Abstandsfläche nach Landesbauordnung liegt steht in der Landesbauordnung, bis zu welchen Maßen dort Garagen zulässig sind.

Jensus  05.08.2014, 23:30

hallo seehausen, da ich zu blöd bin dir eine PN zu schicken, aber meine neugier mich zerfrist. hier meine frage: ich habe einige deiner antworten geleesen. sehr offt sind diese, meines wissenstandes richtig. einige wiederum habe ich entweder fasch verstanden oder sie sind falsch. das ist etwas verwirrend. woher stammen deine erfahrungen. ich schwanke zwischen bauing bis zum beamten, ich möchte dir nicht zu nahe treten ich bin wirklich nur schrecklich neugierig.

mfg jensus

Seehausen  06.08.2014, 10:42
@Jensus

Offenbar vertrittst Du eine Fertiggaragenfirma, siehe Deine Antwort: ** Was ich dir anbieten kann, ist das du bei Omicroner Garagen anrufst und dort kostenlos deine Frage beantwortest bekommst.* * Deshalb solltest Du etwas vorsichtiger mit baurechtlichen Auskünften sein und Dich auch um bessere Rechtschreibung bemühen, so macht das alles einen sehr schlechten Eindruck!

Wenn sich das "Grünland" im Außenbereich befindet ist eine Bebauung nur in Ausnahmefällen und nur mit dem Einverständnis der zuständigen Behörden möglich. Ausschlaggebend ist der sogen. Flächennutzungsplan oder falls vorhanden, der Bebauungsplan. Zu den zulässigen, aber genehmigungsbedürftigen Bauten gehören der Landwirtschaftlich nützliche oder erforderliche, der Umgebung angepasste Zweckbauten, keinesfalls aber Garagen. Navajo

Einen Bauantrag musst du grundsätzlich stellen, egal in welchem Bundesland du lebst.

Möglicherweise kannst du das Ganze im vereinfachten Verfahren genehmigen lassen - was im Allgemeinen als "Genehmigungsfrei" missverstanden wird. Ob und unter welchen Bedingungen das geht, hängt von der Landesbauordnung deines Bundeslandes ab. Weitere Infos dazu findest du zum Beispiel unter http://www.omicroner-garagen.de/garagen-baugenehmigung.php.

Viele Grüße

Seehausen  05.08.2014, 20:32

Fachlich falsch. Und:

Egal ob baugenehmigungspflichtig oder nicht, es müssen immer alle Bauvorschriften eingehalten werden!!