Fremde Sachen in Garage

2 Antworten

Bekanntes Dilemma. Solange er den Gewahrsam über die Möbel nicht aufgegeben hat (Juristendeutsch), kann man sie nicht einer Sachbeschädigung (das wäre das Aussetzen in die feuchte kalte Freiheit) aussetzen. -theoretisch müsstest du warten bis du selber eine Räumung der Garage bekommst was kostenpflichtig noch obendrein wäre und du vermeiden solltest, sofern du den Krempel nicht woanders noch hinbringen kannst. Sich gütlich einigen, das wärs. Wenn er mit dem Rausstellen agree ist, hätte sich die Angelegenheit. Wenn nicht, könntest sogar du ihn anzeigen, da er seine Sachen unerlaubterweise bei dir abstellt. das könntest du ihm sagen. Wenn er es nicht einsieht (auf Grund seiner Umstände zumindest erklärlich), rausstellen und hoffen dass er dich nicht belangt und auch nicht der auf dessen Boden du das Zeug abstellst. Also am besten in der Nacht machen ;-)

wohnwand 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 21:00

Alles schön und gut, das kann es doch nicht sein das ich jetzt die A....Karte gezogen hab es muss doch ein weg geben ohne das ich dafür belangt werde, kann ich ihm die Sachen vor seine Haustür stellen? Er hat ein guten Job und gutes Geld. Soll ich zu meinem Garagenvermieter gehen?

Das mit dem Nachts ausräumen geht nicht so einfach die Garage ist im Wohngebiet man sieht mich dann.

Mit einer schriftlichen Aufforderung ist eine Frist zu setzen samt Nachfrist. Wenn die Gegenstände dann immer noch nicht geräumt sind, ist  das EIgentum daran als aufgegeben zu betrachten und erloschen. Zur freien Verfügung