Hallo liebe Community,
ich hätte eine Frage bezüglich einer formalen, in schriftlicher Form überreichten Abmahnung, vom Vermieter meiner Freundin an eben diese und ob ob die Abmahnung wirklich bestand hat, oder wie ich derzeit empfinde ein wahnsinns Gag ist.
Meine Freundin (20) wohnt seit einigen Monaten alleine in einer Einzimmerwohnung im Erdgeschoss. Über ihr wohnt jedoch zugleich der Vermieter und im vorderen unteren Teil des Hauses ist eine weitere kleine Mietpartei. Der Vermieter ist bereits in Rente und sehr sehr neugierig wie mir scheint, was jedoch auf den ersten Blick wie eine große Hilfsbereitschaft aussah.
Der Vermieter beschwert sich über die Tatsache, dass meine Freundin, den Tag über schon einmal wenn sie, was der Vermieter jedoch nicht wusste, weg war die Fensterladen ganz geschlossen, oder auf halber höhe gesetzt hat. Zuerst ging es um die geschlossenen Laden, als sie diese aber täglich entweder mal ganz, oder nur halb öffnete, reichte ihm das halb auch irgendwann nicht mehr aus und er bat sie, diese doch bitte immer ganz zu öffnen, da die Nachbarn ja wohl schon gucken würden.
Meine Freundin hielt sich, wie ich keines Falls nachvollziehen konnte, die erste Zeit an das Anliegen, jedoch öffnete sie später, einfach aus Sichtschutzgründen wieder öfter nur noch zur hälfte.
Vor ein paar Tagen dann, kam der Vermieter zu meiner Freundin runter und hielt ihr eine Abmahnung vor die Nase, welche beinhaltete das sie in Zukunft die Laden vollständig öffnen soll und eine halb oder zu drei viertel geöffnete Lade nicht mehr akzeptiert wird.
Ein paar Tage später, sagte der Vermieter noch einmal ausdrücklich, dass er sich das nun noch 14 Tage anschaue und wenn sich nichts ändere, würde er die Rollladen abbauen, zuvor jedoch, dass er meine Freundin fristlos kündige, da sie ja bereits eine Abmahnung wegen den Rollladen habe und sie auch mit einem Anwalt kommen könne, er würde einfach das Schloss austauschen.
Ich muss dazu sagen, ich denke, dass es sich dabei einfach um einen Kontrollzwang des Vermieters handelt, der so versucht, da meine Freundin die beiden besagten Fenster zum Hof hat und der Vermieter immer an diesen vorbei gehen muss um seine Wohnungstür zu erreichen, ich denke er somit immer etwas einblick in das Leben meiner Freundin und den Zustand der Wohnung nehmen will. Im Mietvertrag sind zudem keinerlei Angaben bezüglich der Nutzung der Rollladen angegeben oder wie diese geöffnet oder geschlossen zu sein haben.
Ich wollte Fragen ist die erste Abmahnung, da meine Freundin aus Unwissenheit und ich denke aus Angst, dort nachzufragen oder sich eine zweite Meinung einzuholen, die Annahme des Schriftstücks, welches die "Abmahnung" beinhaltete gegenzeichnete, aber wie ich denke, damit hinterlistig eine Annahme der Abmahnung als solche und nicht nur die Annahme des Schriftstücks, wie bei einem Einschreiben sich hat unterzeichnen lassen, nun gültig ist oder nicht.
Ahso sie hat derzeit noch keine Vorhänge.
Du bist noch sehr Retro mit Deinem Bericht von 2013