Garagentor, Verankerung der Feder gebrochen, Auto beschädigt

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Ich würde dennoch möglichst genau dokumentieren, wie sich der Schaden ereignet hat, insbesondere auch die durchgerostete Feder, um den Anspruch gegen den Vermieter der Garage dann auch durchsetzen zu können. Wurde für Schäden eine Regelung im Mietvertrag aufgenommen? Vorsicht - solange Du nichts Schriftliches von der Versicherung hast kann es durchaus sein, dass die ihre Meinung noch ändern...

Hierbei handelt es sich um einen Mangel am vermieteten Objekt und der Vermieter ist in der Pflicht.

Hallo, mein Vermieter übernimmt den Schaden, bzw. die Gebäudehaftplicht.

das ist wirklich Sache des Vermieters..denn die Kfz.-Versicherung kann maximal im Vollkaskobereich zahlen und das kostet Rabattstufen..

aber ich habe das gefühl, daß hier, wenn keine einvernehliche Lösung es gibt ein rechtsstreit vorprogrammiert ist, denn du als Mieter hast ja leider auch Wartungs- und Kontrollpflichten, da du der Nutzer der Garage bist

cosmo08  28.11.2008, 23:02

aber nicht bei einer erst kürzlich angemieteten garage

sebrab 
Beitragsersteller
 28.11.2008, 23:12
@cosmo08

Die Garage habe ich erst vor 2 Monaten angemietet und habe zwischendurch auch schon einmal den Hausmeister zur Kontrolle geschickt, da sich die Bodenleise gelöst hatte.

Der Vermieter ist zuständig.