Fundsache in der Bar - "entsorgt"

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Hallo :)

Wenn erkennbar ist dass der Wert 10 Euro übersteigt, so müsste der Fund angezeigt/gemeldet werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht_(Deutschland)

Evtl. kann man wegen Unterschlagung Anzeige erstatten wenn vermutet wird dass das Feuerzeug "eingesteckt" wurde, aber da es ja "fortgeworfen" wurde entfällt dies...

Schadensersatz in Höhe des zeitl. Gegenwerts könnte gefordert werden, da es im Müll landete und nicht mind. 6 Monate aufbewahrt wurde.

Aber letztlich bleibt es an dir zu beweisen, dass die Bar es gefunden hat...

mahadevidas 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 03:33

Wenn erkennbar ist dass der Wert 10 Euro übersteigt, so müsste der Fund angezeigt/gemeldet werden.

Es ist erkennbar. Gibts in jedem Laden.

Aber letztlich bleibt es an dir zu beweisen, dass die Bar es gefunden hat...

Ich habe eine Mail, wo der Barbesitzer das bestätigt.

DonFredericus  24.05.2012, 03:42
@mahadevidas

Ok, aber nicht jeder weiß ob es ein wertvolles oder lediglich ein 5 Euro Zippo ist.

Glückwunsch, dann zeig diese der Polizei/Staatsanwaltschaft und der Finder muss mal den Müll durchwühlen ob er nich doch was darin findet...zumindest den Wert des Feuerzeugs sollte er nun kennen lernen ;-)

So wie Du es vermutest ist es wahrscheinlich gelaufen.

Schreib den Besitzer nochmal an stelle eine konkrete Frist und kündige einen Strafantrag wegen Unterschlagung an, wenn kein Ersatz geleistet, oder das Feuerzeug nicht doch wieder auftaucht. Verstreicht die Frist solltest Du Deine Ankündigung allerdings auch wahr machen. Letztlich könnte der Anhörungsbogen der irgendwann dort eintrudelt, schon einiges bewirken.

erst mal muss nicht jeder erkennen ob sowas wertvoll ist und ich glaube in einer bar bleibt mehr liegen wie mal ein feuerzeug,die bräuchten bestimmt einen ganzen raum um den krempel aufzuheben der sich da ansammelt.wenn es schon so wertvoll ist warum lässt das einfach so rumliegen,es könnte ja jeder x beliebige einstecken.also pass in zukunft auf deine dinge selbst auf und versuche nicht andere wegen deiner schlamperei zu belangen

mahadevidas 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 14:21

Erst mal muss nicht jeder erkennen ob sowas wertvoll ist **

so sowas wie eine sonnenbrille – ob die 9.99 oder 600 kostet, kann auch nicht jeder erkennen. Was macht man da? Lässt man das einfach sein, weil der Kellner den Wert nicht erkannt hat?

bräuchten bestimmt einen ganzen raum um den krempel aufzuheben

dafür gibt es sow as wie Fundbüros.

wenn es schon so wertvoll ist warum lässt das einfach so rumliegen

))) Was heißt „einfach so“? ))) Ich habe es ca. 10 Jahre. Das Lokal ist sowas wie eine Stamm-Bar – bin gerne da.. Kann in den 10 Jahren passieren.. Leider..((

es könnte ja jeder x beliebige einstecken

wenn die gesagt hätten, dass die das nicht haben, würde ich nicht wissen WO ich das vergessen habe… oder ob es einfach aus der Hosentasche rausgefallen ist. Dann wären die Fragen gar nicht da ))

P.S.: ich belange ja keinen ))) ich stelle nur Fragen )))

Vermutlich ist es tatsächlich nicht ganz okay, aber seien wir ehrlich: Wer etwas Wertvolles liegenlässt, kümmert sich nicht erst nach einer Woche darum. Zumindest hättest du anrufen können. Also würde ich sagen: Hake die Sache ab und verbuche sie unter "Lehrgeld".

mahadevidas 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 02:58

Ich verstehe, dass wir im 21 Jahrhundert leben, wo Telefon und Internet immer da ist. Es gibt aber Momente im Leben, in denen es unmöglich ist anzurufen oder eine Mail zu schreiben :) (sorry, aber Konkreter möchte ich da nicht werden). Letztendlich geht es darum, das es „tatsächlich nicht ganz okay“ ist.

imager761  24.05.2012, 07:45
@mahadevidas

Offenbar jedenfalls wichtiger als ein 50-Euro-Zippo - dann stehe auch dazu und versuche jetzt nicht, den Wirt dafür hinzuhängen und einen Schaden ersetzt zu verlangen, den ausschließlich du verursacht hast :-O

mahadevidas 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 13:28
@imager761

Ganz richtig.. „hinzuhängen“ will ich auch nicht. )) Ich sage auch nicht, dass es geklaut ist. Stehe auch zu, dass ich das „verursacht habe“ ))

Es geht nur darum, dass es für solche Fälle (Fundstücke) bestimmte Regelungen gibt, an die sich auch eine Bar, die sich als hypernobel und teuer präsentiert, halten muss. Oder irre ich mich?

Kapaun  24.05.2012, 14:35
@mahadevidas

Nein, du irrst dich nicht. Aber es gibt eben auch bestimmte (ungeschriebene) Regeln, an die man sich als Eigentümer der Fundsachen besser halten sollte. Zum Beispiel die, dass man die Sache nicht tagelang auf sich beruhen lässt. Und das mit den "Momenten im Leben", in denen man nicht anrufen kann, ist doch nun wirklich Quark - das wirst du selber zugeben müssen. Was sollen das für "Momente" gewesen sein? Hast du eine Woche bewusstlos im Krankenhaus gelegen?

mahadevidas 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 20:33
@Kapaun

Nein, am Anfang wusste ich gar nicht, dass ich es verloren habe.

Bin für 4 Tage ins Ausland. Nach 4 Tagen habe ich angefangen zuhause zu suchen, alle Freunde zu befragen, an der Uni am „Arbeitsplatz“ zu suchen, und auch an allen Orten, wo ich mich vor der Reise aufhielt. Das hat drei Tage gekostet, biss die ich diejenigen gefunden habe, die das gefunden haben. Gleich am Anfang hieß es: ja, es wurde gefunden, lag da (Platz gezeigt), aber „wir sind hier 20 Leute, die da arbeiten, wissen nicht wer das momentan hat“. Das hat man mir 4 Wochen widerholt. Wo ich danach den Geschäftsführer angeschrieben habe, hieß es plötzlich: „ich hab mit allen gesprochen, ja, es wurde gefunden, aber ein paar Tage nach dem Fund weggeschmissen.“

mahadevidas 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 20:45
@mahadevidas

P.S.: Ich denke dass, ob ich „bewusstlos im Krankenhaus“, oder „nur“ mit einem gebrochenem Bein lag, oder sonst was passiert ist, ist prinzipiell irrelevant.

Kapaun  24.05.2012, 02:48

P.S.: Ich erinnere mich da an eine Situation von vor zwei Jahren oder so. Ich hatte im Zug ein ebook-Lesegerät im Wert von mehreren Hundert Euro liegenlassen. Habe sofort den übrigens allenfalls mittelprächtig funktionierenden Funddienst der Bahn kontaktiert, und, nach ca. zwei Wochen, die Polizei, um Anzeige zu erstatten, wegen Fundunterschlagung. Die haben abgewinkt und gemeint, dass ich gern kommen und die Sache zu Protokoll geben könnte, dann hätte ich ein offizielles Papier für evtl. Versicherungen, aber mehr würde da von ihrer Seite aus nicht laufen ...

mahadevidas 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 03:24
@Kapaun

Die Situation ist schon anders. Das Lesegerät wurde nicht gefunden.. Wenn die aber gesagt hätten, dass die es haben, du gehst hin und plötzlich heißt es: sorry, wir haben es nicht mehr(entsorgt/verbrannt/ausgeflutet…)))“ – dann wäre das…. ich sag mal – verdächtig)))

DonFredericus  24.05.2012, 03:37
@mahadevidas

Der Sachverhalt ist nicht wesentlich anders.

Etwas wurde verloren - da es dort aber nicht mehr ist wo es lag, wurde es gefunden und entweder weggeworfen oder einbehalten. So wie dein Feuerzeug auch.

Wie ich es bereits sagte, musst du beweisen bzw. hinreichend glaubhaft machen wer es nun hat oder dass die Bar vor der Polizei, etc. zugibt es gefunden zu haben.

Mein Zippo-Feuerzeug (bin Nichtraucher, aber drücke Siegel auf meine Briefe) hat 25,- Euro gekostet und ist vom äußeren Anschein her "wertvoll". Wenn deines 50,- Euro gekostet hat, dann war der Wert auf jeden Fall erkennbar. Jetzt musst du mal schauen was du regeln kannst. Wer hier gleich mit "Klagen" kommt, der hat keine Ahnung was der ganze Spaß kostet. Das muss man nämlich alles selbst in Vorkasse bezahlen (auch seinen Anwalt).

mahadevidas 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 13:21

+1 )) Sehe ich genau so..