Drogenfund in der Nähe des Fundortes verlorener Sachen

5 Antworten

Zuerst einmal guten Tag und eine Frage: Ist von Deinen Sachen irgendetwas abhanden gekommen? ( z.B.. Geld...)

Solange ein Verdacht besteht, gilt die Unschuldsvermutung. Lediglich der Umstand, dass in unmittelbarer Nähe das unter Strafe stehende Utensil aufgetaucht ist, begründet erst einmal nur einen Verdacht, den es auszuräumen gilt. Du sollst Deine von unseren Ordnungshütern gefundenen und von Dir verlorenen Gegenstände abholen und Dich nebenbei zu einer unter Strafe stehenden Angelegenheit äußern, was Du jedoch, unter Angabe Deiner Personalien und Deines Wohnortes (hierzu bist Du in jedem Fall verpflichtet), verweigern solltest und zwar deshalb, weil Deine gemachten Angaben bei einer evtl. Verhandlung, gegen Dich verwendet werden könnten. Du nimmst Deine Sachen, unterschreibst deren Empfang und die Angaben zur Person, wünscht einen guten Tag und gehst.

Was allerdings passieren kann ist, dass man Deine Fingerabdrücke von Dir haben möchte, um den Fund dahingehend, sollte dieser in einem Behältnis was, anzunehmen ist, gelegen haben, auf evtl. Identitäten zu überprüfen. Dies kannst Du zwar verweigern, jedoch würden, über einen richterlichen Beschluss, Zwangsmaßnahmen erfolgen. Hier käme es darauf an, welche Menge gefunden worden ist, unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Nur solltest Du, deshalb schreibe ich diese kleine Randbemerkung, mit☝solcherlei Obliegenheiten rechnen.☝Bleibe jedoch bei allen Aktionen 👉auf freundliche👈 Distanz.

Du kannst auch einen Anwalt konsultieren, welcher anruft und nach abschließenden Ermittlungen durch die Ordnungshüter, die Akte zur Einsichtnahme kommen lässt. Dieser wäre dann kostenpflichtig !

Wie Du Dich nun letztendlich entscheidest, bleibt Dir überlassen und wohl auch der Tatsache vorhandener oder des Gegenteiligen, finanzieller Mittel zum Bestreiten evtl. anwaltlicher Kosten.

Auch kann alles ganz harmlos sein und die Angelegenheit wird über die StA eingestellt. Hierzu bedarf es kaum weiterer Aufführungen. Die nächste Zukunft wird eine "wie auch immer" Entscheidung bringen.

Nur Du allein kennst die Wahrheit in Richtung der einen wie der anderen Seite und keiner kann Dir auch nur irgendeine Entscheidung in dieser Angelegenheit abnehmen.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.

Hole deine Sachen ab und bedanke dich. Wenn die eine Aussage von dir wollen: beschränke dich auf Angaben zu deiner Person. (Auf keinen Fall irgend etwas zu den Vorwürfen etc. sagen. Gebe keine Erklärung ab in der du deine Entscheidung keine Aussage zu machen begründest. Du hast das Recht selbst zu entscheiden ob du aussagen möchtest oder nicht. Du musst nichts begründen oder erklären. Du machst einfach nur von deinem Recht Gebrauch.

Wie schon gesagt wurde kann es passieren das die deine Fingerabdrücke haben wollen. Das wäre juristisch ok weil die ja ermitteln wollen (und sogar müssen) wem die verbotene Substanz gehört. Eine komplette Erkennungsdienstliche Behandlung wird da wohl nicht auf dich zukommen (Also keine Fotos, Aufnahme besonderer Kennzeichen wie Narben, Tattoos USW). Sollten die doch Fotos von dir machen wollen kannst du die erst mal verweigern. Da du kein Beschuldigter bist und keine Straftat begangen hast wäre das unverhältnismäßig und wäre damit in der konkreten Nähe von Vorratsdaten Speicherung. Du könntest aber auch zustimmen (wenn es dir nichts ausmacht) und gleichzeitig die Löschung der aufgenommenen Daten zum schnellstmöglichem Zeitpunkt beantragen.

Eine Möglichkeit beim Ablauf des ganzen wäre das der bearbeitende Beamte keinen großen Wert darauf legt dies zu verfolgen (Er zB. Ein Befürworter von legalize it ist oder er persönlich der Meinung ist das sich der Aufwand nicht lohnt) Er könnte einfach vergessen Fingerabdrücke zu überprüfen so das der ganze Vorgang dann als "nicht zuzuordnende verbotene Substanz" an die Staatsanwaltschaft geht und die das ganze dann in den Papierkorb entsorgt. Dann wirst du nach der Vorsprache bei der Polizei nie wieder von der Geschichte hören.

Wenn der bearbeitende Beamte die Sache ernsthaft verfolgt geht es dann so weiter das die gewonnenen Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft weiterleitet werden und die dann entscheiden was angemessen ist. Im Fall das du nicht der Besitzer der Substanz bist (und damit auch nicht deine Fingerabdrücke auf der Verpackung sind) wird der ganze Vorgang eingestellt und du wirst nie wieder davon hören. Solltest du doch der Besitzer sein ( und damit eventuell deine Fingerabdrücke auf der Verpackung sein ) kommt es auf die Menge an ob du dafür angeklagt wirst oder nicht. Unter wenigen Gramm wird die ganze Sache so gut wie sicher eingestellt weil es unverhältnismäßig ist für so eine winzige Sache einen ganzen Stab an Leuten zu beschäftigen. Wenn es über der juristischen Bezeichnung für nicht geringe Menge liegt kommt eine Anklage auf dich zu. Das bedeutet Gerichtsverfahren beim Amtsgericht und bei keiner Vorstrafe deinerseits wird es auf eine angemessene Geldstrafe hinauslaufen. Bei einschlägigen Vorstrafen kann alles von Geldstrafe bis zu Gefängnisstrafe auf Bewährung dabei herauskommen. Verrückte Welt ;-)

Im Falle einer Vorladung sofort Anwalt nehmen. Manchmal ist die Beweislage so schwach das es besser ist zu schweigen! Du selbst bekommst in der Regel keinen Akteneinsicht.

gerhardgroppe 
Beitragsersteller
 13.09.2014, 16:42

Es gibt keine Vorladung in werde nur gebeten mich mit dem zuständigen Polizist in Verbindung zu setzen , meine Sachen abzuholen und den Vorfall aufzuklären. Explizit würde mich nur interessieren reicht es das dieses Haschgift in der Nähe meiner Sachen gefunden wurde um es mir zuzuordenen? Das müsste die Polizei doch erstmal beweisen das es mir gehört. Abgesehen davon das ich meine Sachen verloren habe jedoch könnte es auch gut sein das sie gestohlen wurden , ich weiß es persönlich nicht sie haben nach einem Gang in die Stadt gefehlt. Möglicherweise hat der Täter die Sachen weggeworfen und sein auch illegales Zeug eben auch als er einen Streifenwagen sah?

Kathi2041  13.09.2014, 16:48
@gerhardgroppe

Grundsätzlich gilt erstmal, dass bei jeder "Aussage", jedem Klärungsversuch weitere Fragen auftreten werden und man sich unter Umstäden schnell verrennt. Geh hin, hole deine Sachen ab und erkläre, dass dir das Gras nicht gehört. Und nichts weiter, keine Erklärungsversuche! Nichts unterschreiben ausser der Annahmebestätigung.

Hallo gerhardgroppe,

wenn da steht, "Verdacht auf Verstoß BTMG" bedeutet das ja nicht einmal, dass ein Verdacht Dir gegenüber besteht. Evtl. besteht ja auch der Verdacht gegen eine dritte Person wegen (Fund-)Unterschlagung und zugleich wegen des Verstoßes gegen das BTMG.

In dem Brief oben rechts das Aktenzeichen/die Tagebuchnummer und eine Telefonnummer.

Ich würde da mal anrufen und nachfragen, warum da diese Bemerkung steht.

Im übrigen, solange nur ein Anfangsverdacht besteht, dass Dir das gefundene BTM gehören könnte, bedeutet das noch nicht, dass Du auch als Beschuldigter in einem Strafverfahren bist.

Aber selbst, wenn Du den Status als Beschuldigter in einem Strafverfahren erhältst und eine Vorladung zur Vernehmung oder einen Anhörungsbogen erhälst ist das nicht weiter tragisch.

Du kannst wahrheitsgemäß Angeben, dass Dir zwar fast alle angeführten Sachen die gefunden worden sind gehören, aber das BTM gehört nicht zu Dir.

Die Polizei wird dann Deine Aussage zu den Ermittlungsakten nehmen und die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren gegen Dich einstellen. Für ein Strafbefehl oder eine Hauptverhandlung muss Dir schon bewiesen werden, dass Dir die Tüte mit Gras gehörte, was ja faktisch unmöglich ist, wenn Dir das Zeug nicht gehört.

Hier in Deutschland gilt ja immer noch der Grundsatz:

In dubio pro reo = Im Zweifel für den Angeklagten**>

Der Grund warum die Polizei "Verdacht Verstoß BTMG" geäußert hat ist der, dass wenn die Polizei BTM gefunden hat, dass ja auf jedenfall Irgendwer einen Verstoß begangen hat. Und ausschließen, dass Dir das BTM gehörte kann die Polizei ja nicht, insofern wären Ermittlungen in diese Richtung verständlich.

Aber wie gesagt, wenn Du mit dem BTM nichts zu tun hast, wirst Du deshalb auch nichts zu befürchten haben.

Schöne Grüße
TheGrow

gerhardgroppe 
Beitragsersteller
 13.09.2014, 17:04

Dann kann ich ja beruhigt zur Polizei gehen. Danke Ganz im Gegenteil ich möchte der Polizei ja danken ist ja nichts alltägliches das ein verlorener Geldbeutel wieder auftaucht hatte ich noch nie :/ erspart mir viel Zeit und Geld wenn man bedenkt : Perso, etc.

Mit freundlichen Grüßen Gerhard Groppe

Ehrlich sein und kein schlechtes Gewissen haben.

Kathi2041  13.09.2014, 16:33

Und hübsch verurteilen lassen weil er mal geraucht hat?? Das ist..........(ich sage das böse Wort nicht).

Suppenhuhn70  13.09.2014, 16:34
@Kathi2041

er hat doch nix mit diesem Zeug zu tun.......