Fundsachen,wie lange muss man sie aufbewahren?

5 Antworten

Das habe ich in GOOGLE gefunden... Fundsachen Annahme, Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen, Finderlohn, Eigentumserwerb an Fundsachen, Bescheinigung für Versicherungen.

Sie haben etwas gefunden oder verloren?

Wenn Sie etwas gefunden haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Fundsache im Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte abzugeben oder den Fund telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Sollten Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich ebenfalls persönlich oder telefonisch im Ordnungsamt erkundigen, ob die vermisste Sache abgegeben wurde.

Wo wird eine Fundsache aufbewahrt?

In der Regel werden Fundsachen im Ordnungsamt aufbewahrt.

Tiere können im Ordnungsamt nicht angenommen werden; Ihnen zugelaufene oder zugeflogene Tiere können Sie im Tierheim Lippstadt abgeben (Tel.: 02941/65179).

Wenn Sie große Fundsachen, z.B. Fahrräder, Mopeds oder auch Tiere beim Ordnungsamt anzeigen, wird die Fundsache bei Ihnen abgeholt.

Verlustbescheinigungen über verlorene oder gestohlene Fahrräder, Mofas etc., zur Vorlage bei Versicherungen, werden auf Wunsch vom Ordnungsamt ausgestellt.

Wichtig Alle Fundsachen können Sie auch zu Hause aufbewahren, falls Sie die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten erwerben möchten (Fristbeginn: Tag der Anzeige beim Ordnungsamt).

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

Für die Aufbewahrung beim Ordnungsamt wird je nach Wert der Fundsache eine Gebühr erhoben.

Fundsachen mit einem Wert unter 5,00 € brauchen Sie nicht abgeben.

Der Finder kann vom Eigentümer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab.

Eigentumserwerb Sollte sich der Eigentümer einer Sache nach 6 Monaten nicht gemeldet haben, kann der Finder das Eigentum an der Fundsache erwerben, wenn er den Anspruch auf Eigentumserwerb bei der Abgabe bzw. Anzeige der Fundsache angemeldet hat; sonst geht die Fundsache in das Eigentum der Gemeinde Anröchte über. Kosten

Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Aufbewahrung der Fundsache im Ordnungsamt richtet sich nach dem Wert der Fundsache.

Cowgirls 
Beitragsersteller
 19.09.2011, 10:50

Danke ;)

Damit ist mir gut geholfen!

Ich glaube kaum, dass man überhaupt zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Das einzige, was sie hätten tuen müssen, wäre die Hosen in ein Pfundbüro zu geben, damit sie dort aufbewahrt wird. Da es sich lediglich um eine Eisdiele handelte und nicht meinetwegen um einen Zoo mit eigenständigem Fundbüro, ist es nur verständlich, dass sie die Hosen nicht lange Zeit lagern konnten. Ich hoffe ich konnte helfen :)

ich finde auch, dass 3 Wochen sehr lang (zu lang) sind... denn man geht ja davon aus, wenn jemand was vermisst, dass der-oder diejenige sich auch wirklich sofort auf die Suche macht... ob es eine "Aufbewahrfrist" gibt, weiß ich nicht, und wenn doch, dann bestimmt nicht wochenlang... einen Ersatz kannst du bestimmt nicht fordern, denn es sie ja ein "persönliches Pech", wenn man etwas verliert/ liegenlässt und es dann nicht abholt...

ich finde auch 3 wochen lange.

neulich habe ich gelesen, das wenn man etwas findet, es am selben tag aufs fundbüro bringt oder bei nächsten polizeidienststelle abgeben muss. oder zumindest am nächsten tag, sonst kann es eine fundunterschlagung sein.

von daher wegwerfen darf man es nicht, egal wann.

wenn er es nach 3 wochen im fundbüro abgibt, ist es kein problem.

ein fundbüro muss 6 monate die fundsachen aufbewahren.wer etwas findet ist in der aufbewahrungs pflicht.also hätte die hose nicht entsorgt werden dürfen,aber ist es die sache wert es einzuklagen,ich glaube nicht.es ist einfach nur ärgerlich.