Darf man etwas gefundenes einfach so mitnehmen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 965 BGB Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

honiwepe 
Beitragsersteller
 19.07.2013, 15:36

ok, danke für die Antwort

Beschuetzer75  20.07.2013, 10:46
@honiwepe

Gerne :-)

Alle Fundsachen müssen erst mal gemeldet werden (es gibt eine Bagatellgrenze, wo die liegt weiß ich aber nicht).

Bei Straßenschildern ist es relativ einfach, die gehören dem Verantwortlichen für die Straße zu der das Schild gehört. Bei ner Autobahn ist das der Bund, bei ner Straße im Ort die Geeinde, bei Landstaßen das Land oder der Kreis.

Nur weil das Schild irgendwo rum liegt, heißt das nicht, dass das Besitzrecht des besitzers erlischt ;-)

honiwepe 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 19:07

ok, hab ich mir schon gedacht, danke für die Antwort ;)

PatrickLassan  18.07.2013, 19:33
@honiwepe

Da gibt es doch die schöne Geschichte von dem Mann, der ein Fahrrad gestohlen hatte, das an der Friedhofsmauer lehnte, und sich damit heraus reden wollte, er hätte angenommen, der Eigentümer wäre verstorben.

Kleine Anmerkung: Statt 'Besitzer' und 'Besitzrecht' wären die Begriffe 'Eigentümer' und 'Eigentum' zutreffender. Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, dass kann auch ein Dieb sein, während Eigentum die rechtliche Zuordnung einer Sache zu einer Person ist.

Frederic77  18.07.2013, 19:44
@PatrickLassan

Mea Culpa, PatrickLassan.

Da merkt man halt, dass dann doch so viel von den paar Juravorlesungen im BWL-Studium hängen geblieben ist ;-)

Ich würde damit immer erstmal zum Fundbüro gehen, und wenn die sagen, komm, lass mal, kannst du's ja immer noch behalten.

Ehrlichkeit geht vor.

honiwepe 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 19:01

haste recht, danke

Du hast schon richtig vermutet. Du darfst es nicht mitnehmen. Zum Fundamt würde ich ein Verkehrsschild aber nun auch nicht gerade bringen. Ich würde es liegen lassen.

honiwepe 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 19:02

ok, danke für die Antwort

Lichtteilchen  18.07.2013, 19:01

Daumen hoch!

In diesem Falle würde es der Stadt gehören, doch da sich um solche Dinge sowieso keiner schert kann man es mitnehmen. Nur bei Wertgegenständen heißt es IMMER im Fundbüro abgeben.

Nordlicht1987  18.07.2013, 19:42

doch da sich um solche Dinge sowieso keiner schert kann man es mitnehmen

mein und dein gibt es heutzutage wohl nicht mehr.....

Menemem  19.07.2013, 11:38
@Nordlicht1987

Nun tut nicht so, als würde es sich um ein Fahrrad oder ähnliches handeln....

Nordlicht1987  19.07.2013, 18:23
@Menemem

es ist völlig egal, um was es sich handelt, es geht ums Prinzip (ehrlich oder unehrlich)

honiwepe 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 19:05

wenn z.B. die Polizei zu mir kommen würde und fragen wo ich das her hab würde sich schon jemand drum scheren, würde es wahrscheinlich im Fundamt abgeben, danke für die Antwort

Menemem  18.07.2013, 19:07
@honiwepe

Glaubst du ernsthaft die Polizei kommt zu dir wegen eines Schildes, dass seit Wochen auf dem Boden liegt?

PatrickLassan  18.07.2013, 19:35
@Menemem

doch da sich um solche Dinge sowieso keiner schert kann man es mitnehmen.

Das nennt sich dann entweder Diebstahl oder Unterschlagung. Dass sich niemand darum kümmert, ändert nichts daran, dass es nicht erlaubt ist.

Menemem  18.07.2013, 20:38
@PatrickLassan

Verstehe, "Müll" darf nicht mitgenommen werden. Wäre Diebstahl.