Darf man etwas gefundenes einfach so mitnehmen?
Hallo Community,
ich wollte mal wissen, ob man etwas was man findet einfach so mitnehmen und behalten (evtl. auch wieder verkaufen) darf. Also mal angenommen ich finde im Straßengraben ein Verkehrszeichen und es liegt schon ziemlich lange dort und es ist keine Baustelle oder ähnliches in der Nähe wo es dazugehören könnte. Es ist auch keine Firmenkennzeichnung o.ä. darauf, könnte als jedem gehören. Dürfte ich das dann einfach so mitnehmen oder muss ich es beim Fundamt oder irgendwo anders abgeben. Ich glaube nämlich, dass es sonst Fundunterschlag währe.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und danke für eure Antworten :)
6 Antworten
§ 965 BGB Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Gerne :-)
Alle Fundsachen müssen erst mal gemeldet werden (es gibt eine Bagatellgrenze, wo die liegt weiß ich aber nicht).
Bei Straßenschildern ist es relativ einfach, die gehören dem Verantwortlichen für die Straße zu der das Schild gehört. Bei ner Autobahn ist das der Bund, bei ner Straße im Ort die Geeinde, bei Landstaßen das Land oder der Kreis.
Nur weil das Schild irgendwo rum liegt, heißt das nicht, dass das Besitzrecht des besitzers erlischt ;-)
ok, hab ich mir schon gedacht, danke für die Antwort ;)
Da gibt es doch die schöne Geschichte von dem Mann, der ein Fahrrad gestohlen hatte, das an der Friedhofsmauer lehnte, und sich damit heraus reden wollte, er hätte angenommen, der Eigentümer wäre verstorben.
Kleine Anmerkung: Statt 'Besitzer' und 'Besitzrecht' wären die Begriffe 'Eigentümer' und 'Eigentum' zutreffender. Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, dass kann auch ein Dieb sein, während Eigentum die rechtliche Zuordnung einer Sache zu einer Person ist.
Mea Culpa, PatrickLassan.
Da merkt man halt, dass dann doch so viel von den paar Juravorlesungen im BWL-Studium hängen geblieben ist ;-)
Ich würde damit immer erstmal zum Fundbüro gehen, und wenn die sagen, komm, lass mal, kannst du's ja immer noch behalten.
Ehrlichkeit geht vor.
haste recht, danke
Du hast schon richtig vermutet. Du darfst es nicht mitnehmen. Zum Fundamt würde ich ein Verkehrsschild aber nun auch nicht gerade bringen. Ich würde es liegen lassen.
ok, danke für die Antwort
Daumen hoch!
In diesem Falle würde es der Stadt gehören, doch da sich um solche Dinge sowieso keiner schert kann man es mitnehmen. Nur bei Wertgegenständen heißt es IMMER im Fundbüro abgeben.
doch da sich um solche Dinge sowieso keiner schert kann man es mitnehmen
mein und dein gibt es heutzutage wohl nicht mehr.....
Nun tut nicht so, als würde es sich um ein Fahrrad oder ähnliches handeln....
es ist völlig egal, um was es sich handelt, es geht ums Prinzip (ehrlich oder unehrlich)
wenn z.B. die Polizei zu mir kommen würde und fragen wo ich das her hab würde sich schon jemand drum scheren, würde es wahrscheinlich im Fundamt abgeben, danke für die Antwort
Glaubst du ernsthaft die Polizei kommt zu dir wegen eines Schildes, dass seit Wochen auf dem Boden liegt?
doch da sich um solche Dinge sowieso keiner schert kann man es mitnehmen.
Das nennt sich dann entweder Diebstahl oder Unterschlagung. Dass sich niemand darum kümmert, ändert nichts daran, dass es nicht erlaubt ist.
Verstehe, "Müll" darf nicht mitgenommen werden. Wäre Diebstahl.
ok, danke für die Antwort