Fundbüro verlangt 5€ gebühr, sonst bekomme ich mein Portemonnaie nicht wieder.

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Das hat nichts mit Finderlohn zu tun (der ist übrigens in § 971 BGB geregelt), sondern es geht um des Ersatz von Aufwendungen. Vgl. dazu § 970 BGB sowie ggf. die kommunalen Gebührensatzungen.

Normalerweise ist der Finderlohn freiwillig. Es kann sein, dass es von Fundbüro zu Fundbüro unterschiedlich ist, aber bei unserem hier kostet es nichts.

outfreyn  02.09.2011, 22:02

Finderlohn ist nicht freiwillig. Der Finder hat eine Anspruch darauf - vgl. § 971 BGB.

Solange der Verlierer nicht bezahlt hat, muss der Finder die Fundsache auch nicht herausgeben (§§ 972, 1000 BGB).

Fummelhummel 
Beitragsersteller
 27.11.2011, 04:22
@outfreyn

Danke für die Einbringung deiner Fachkentnisse! Ich will auch nichtmehr motzen, ist ja alles gut ausgegangen :) Aber dass der Finder Anspruch drauf hat und es nicht gesetzeswidrig ist, der Person das Eigentum vorzuenthalten, ist ja mal der absolute Hammer... Unglaublich!

Pirkko  02.09.2011, 18:58

Finderlohn bekommt normalerweise der Finder, nicht das Fundbüro.

Du zahlst ja auch nicht für dein Eigentum, sondern dafür, das man dein Eigentum aufbewahrt hat. Der Preis mag Dir hoch erscheinen, aber bedenke: Jemand muss sich darum kümmern, jemand hat deinem Freund Auskunft, darüber Auskunft gegeben, das das Portemonaie gefunden wurde, usw. Rechne Dir mal den Zeitaufwand aus, mit nem durchschnittlichen Stundenlohn sind 5 Euro schnell passiert^^

Hallo Fummelhummel,

ich fürchte, das ist hier in Hamburg (leider) tatsächlich so:

http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11257433/

Da kannst Du das nachlesen. Ich würde mich auch ärgern, aber ich glaube es lohnt den Aufwand nicht, dagegen vorzugehen.

Also freu' Dich einfach, dass Du Deine Sachen wiederbekommst.

Fröhlichen Abend!

da hast du recht! Habe auch mal mal mein Portemonnaie verloren und habe nix zahlen müssen! War auch ein ganz normales Fundbüro!!! Finds auch nicht richtig was die da abziehen! Ok sehe es mal so ANDERES BEISPIEL: Auto falsch geparkt und wird abgeschleppt! Musst du auch für DEIN eigentum geld zahlen damit du es wieder bekommst!

Kann man nichts machen! Jeder ist heutzutage auf Geld aus....

MFG

Fummelhummel 
Beitragsersteller
 02.09.2011, 19:08

Wenn ich falsch Parke ist das ja auch eine rechtswidrige Tat, du wirst durch Schilder darauf hingewiesen wie du parken darfst. wenn ich mein Portemonnaie mit mir trage sehe ich keine Schilder die mich darauf hinweisen, dass es bei Verlieren zum Fundbüro gebracht wird und mich das was kostet.

TikayLa  02.09.2011, 19:13
@Fummelhummel

ja aber es geht um dein eigentum! Auto ist ja auch dein eigentum...

MyNameIsEarl  04.09.2011, 15:55
@TikayLa

@TikayLa:

Wenn man Eigentümer von etwas ist, dann muss man auf sein Eigentum auch AUFPASSEN, du sagst hier "Das Auto ist ja auch dein eigentum..." , wenn du aber dein Auto falsch parkst ist das gegen das Gesetz und das muss eine Strafe nach sich ziehen!

die 5€ sind deßhalb gerechtfertigt, weil man dadurch eine Lektion bekommt, dass man auf seine Sachen aufpasst und wenn man etwas verliert, dann ist es etwas wirklich gutes, wenn es abgegeben wird...