Mutter katholisch Kind
Muss, wenn die Mutter katholisch ist, beim Kind auch katholisch als Religion in der Geburtsurkunde eingetragen werden oder bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt?
8 Antworten
Bei einer jüdischen Mutter, wäre auch das Kind automatisch jüdisch. Aber bei einer katholischen Mutter ist es erst katholisch, wenn es durch die Taufe in die Kirche aufgenommen wird. Also könnte logischerweise auch noch gar keine Religionszugehörigkeit angegeben werden, die aber sowieso nicht auf die Geburtsurkunde gehört! Diese Urkunde soll ja auch nur bescheinigen, wann und wo das Kind geboren wurde! Die Religion sollte nicht interessieren und könnte sich schließlich später noch ändern, was ja auch oft der Fall ist.
Um die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt kümmert sich doch meiner Erfahrung nach sofort das Krankenhaus, und wenn nicht, würde ich auf jeden Fall die Religion erst angeben, wenn das Kind wirklich zur Kirche gehört.
In die Geburtsurkunde wird die Religion der Eltern eingetragen! Die des Kindes nicht, da diese sich ändern kann!
Man wird nicht durch Geburt ein Christ, sondern durch die Taufe.
Das war nicht die Frage!
Die Religionszugehörigkeit der Mutter oder auch des Vaters spielen keine Rolle für die Konfession des Kindes. - Ein Kind gehört erst mit der Taufe einer bestimmten Religion/Konfession an. Vorher ist es ganz einfach religionslos - ohne Konfession.
Da in der Regel jedoch die Eltern ihre Kinder in der Kirche taufen lassen, welcher sie sich selbst zugehörig fühlen, ist es aber mehrheitlich so, dass auch die Kinder nach der Konfession der Eltern getauft werden. - Dies können die Kinder dann wieder mit ihrer Mündigkeit ab "14" korrigieren.
In Geburtsurkunden werden (in Deutschland) keine Religionen eingetragen, weder der Eltern noch des Kindes.
Religiös wird ein Kind erst durch frühkindliche Indoktrination (wir so früh als möglich angefangen, weil der Geist des Kindes da noch wehrlos ist und jeden auch noch so haarsträubenden Unsinn reflektionslos annimmt) und Einschwörung auf eine der jeweilig verfügbaren Märchenstories, zumeist durch die Eltern (oder ein Elternteil).
Nein, sowas kommt in keine Geburtsurkunde mit rein .. erst mit der Taufe erhält das Kind ja die Kirchenzugehörigkeit ..